Muss man als neuer Eigentümer bereits bestehende Pachtverträge übernehmen (Landwirtschaftsfläche & Gartengrundstück/Erholungsfläche)?
Meine Situation ist etwas ungewöhnlich. Es wurden anscheinend als ich ein Kleinkind war einige Landwirtschaftsflächen und Erholungsflächen von meinem Großvater auf meine Mutter geschrieben und diese hat mich dann als Eigentümerin eintragen lassen, damit sie sie verwalten konnte, ohne dass diese Flächen pfändbar waren etc pp.
Ich wusste von all dem nichts, bis ich einen Brief von der Stadt erhalten habe "Sie schulden uns seit Ihrer Volljährigkeit Steuern für dieses eine Stück Land".
Nach sehr umfangreicher und schwieriger Recherche (zur Familie besteht kein Kontakt), habe ich rausgefunden, dass es insgesamt 4 Flurstücke auf meinen Namen gibt (zumindestens habe ich diese bisher gefunden). Für eins musste ich die Steuern zahlen, sollte also unverpachtet sein, bei 2 anderen ist es momentan noch nicht möglich den Pächter zu finden, da mir keines der Ämter Auskunft geben kann und bei einem konnte ich eine Agrargenossenschaft als momentan Pächter ausfindig machen.
Diese sagen, dass sie mit meinem Großvater schon vor dem Eigentümerwechsel einen Pachtvertrag bis !2024! abgeschlossen haben, er die Pacht kassiert, sie interessiert wären das Flurstück zu kaufen, allerdings erst nach einem Jahr weiterer Pacht und vor allen Dingen zu einem viel geringeren Preis, als mir von einem anderen Interessenten für den Kauf ab sofort angeboten wurde.
Da es sich mit dem anderen Flurstück genauso verhalten wird: Inwiefern bin ich an diese Pachtverträge gebunden? Übernehme ich diese uneingeschränkt vom Voreigentümer, auch wenn ich von gar nichts etwas wusste?
Sollte ich mich weigern zu verkaufen, wird die Agrargenossenschaft auf die Einhaltung des Pachtvertrages bis 2024 bestehen und sollte ich verkaufen, werde ich Verluste in Kauf nehmen müssen (im Vergleich zum Gegenangebot und zum vorgegebenen Richtwert des Flurstückes).
Was sind meine Möglichkeiten? Gibt es die Möglichkeit diese Verträge (falls ich die anderen Pächter überhaupt finde) aufzuheben?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
3 Antworten
Ja die Pachtverträge übernimmst du. Inwieweit du diese Pachtverträge kündigen kannst, dafür musst du die Pachtverträge kennen.
Die Erhebung der Grundsteuer hängt NICHT mit einem Pachtvertrag zusammen. Grundsteuer ist immer eigentumsgebunden, wird ist nicht zwingend auf einen Pachtvertrag umgelegt und nicht für jedes Grundstück wird Grundsteuer erhoben. Da du die Verträge deiner Mutter offenbar auch nicht kennst, würde ich mir diese zuerst organisieren. Entweder beim Grundbuchamt oder falls du die Urkunden Nr und den Notar kennst beim Notar. In dem Vertrag zwischen Opa und deiner Mutter sollte zumindest erwähnt sein, dass die Flächen verpachtet sind, mit etwas Glück sind dort auch die Pächter genannt.
Du könntest natürlich dieses Grundstück mit dem Pachtvertrag verkaufen, nur denke ich nicht, dass dein Interessent dir dann noch den gleichen Kaufpreis bietet.
Es wäre an der Zeit hier den Familienkontakt wieder herzustellen, da dir ja nun auch die Pacht zusteht.
Wie du die anderen Pächter finden kannst, wird schon schwieriger. Hier bleibt dir nur entweder die Bauern in der Umgebung anzusprechen oder zur Einsaat oder Erntezeit die Flächen zu kontrollieren, den Nutzer anzusprechen und dich als Eigentümer vorzustellen.
Nein als Grundbucheintragung wirst du die Pächter nicht finden, du könntest dir nur gegen eine Gebühr die sogenannten Eintragungsgrundlagen beim Grundbuchamt bestellen.
Jeder Notar hat einen Rechtsnachfolger, könntest du über die Notarkammer heraus finden.
Die Pächter können nichts für euren Familienstreit, das kannst du nur mit deiner Familie klären, solche Fälle sieht der BGB für Pachtverträge nicht vor. ;-). Du könntest evtl noch eine Anzeige in der dort meist gelesenen Zeitung schalten, vielleicht meldet sich jemand.
Übernehme ich diese uneingeschränkt vom Voreigentümer, auch wenn ich von gar nichts etwas wusste?
Kurz und knapp: Ja
Jeder Notar kann Dir nach Vorlage des Vertrages helfen...!
Hallo!
Vielen Dank für deine Antwort.
Keiner dieser Pachtverträge ist beim Grundbuchamt eingetragen. Ich habe die Auszüge beantragt und für keines der Flurstücke existiert von offizieller Seite her ein Pächter.
Auch an die alten Veträge meiner Familienmitglieder gibt es kein herankommen.Nach knapp über 20 Jahren ist der zuständige Notar und sein Office nicht mehr existent.
Das Finanzamt hat mir angeboten, etwas Recherche zu betreiben, wer (falls Steuern erhoben werden) diese momentan zahlt.
Da ich selber an die 6 Stunden von diesen Flächen entfernt wohne und es sich bei 2 der Flurstücken um ein Stück Weg und einen Wochenendgarten handelt, hielt ich das für meine einzige Möglichkeit.
Ich hatte nur gehofft, diese Verträge generell anfechten zu können, da ich es merksam finde, dass man einfach Land auf jemanden ohne dessen Wissen überschreiben und im Hintergrund verwalten kann, während die andere Person für das Landstück selbst haftbar ist.