Bleibt die Konzession meines rechtmäßig gekündigten Pächters gültig?

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Eine Gaststättenerlaubnis gilt solange, bis sie widerrufen wird, länger als ein Jahr nicht genutzt wird oder der Erlaubnisinhaber stirbt.

Die Entscheidungen der Zivilgerichte (LG + OLG) sind für die Gültigkeit der Erlaubnis unbedeutend. Über deren Rechtmäßigkeit kann nur ein Verwaltungsgericht urteilen.

Ob der Betreiber bei dir zivilrechtliche Schulden hat, ist für die öffentlich-rechtliche Erlaubnis unbedeutend.

Hi,  

Die voraussetzung  damit man eine Konzession erhält ist ein gültiger Pachtvertrag. 

Meiner persönlichen Meinung nach ,wenn die Entscheidung vom Gericht für eine gültige Kündigung ist, ist somit auch die Konession auf Eis gelegt , da theoretisch keine Räumlichkeiten zur verfügung stehen bzw. Gepachtet oder in Eigentum des Betreibers sind.

Sollte er bei der Berufung recht bekommen läuft es weiter.

(Zumindest würde ich das so sehen, kasse mich gerne verbessern falls etwas falsch sein sollte)

Mit freundlichen Grüßen 

Wenn die Kündigung an dem Pachtverhältnis hängt dann ist es doch klar: Das Gericht muss erst mal rechtskräftig - also ggf. in der Berufung - feststellen dass die Kündigung gültig ist - und damit ist auch die Konzession geplatzt.

Du hast doch sicherlich einen Anwalt den du das fragen kannst..