Garage gemietet und wurde eingebrochen. was tun?
Kann ich mir von dem Vermieter den Schaden/Verlust erstatten lassen, Ich habe jetzt ein Schreiben bekommen wo ich das neue Tor bezahlen soll muss ich das?
14 Antworten
Das käme nun auf die näheren Umstände an.
Grds. ist der Vermieter zunächst vertraglich verpflichtet, die Mietsache im tauglichen Gebrauch zu erhalten, also hier zur Wiederherstellung einer schliessenden und abschliessbaren Garage in Vorleistung zu treten.
Dann haftet natürlich der Verursacher für den Schaden, so er ermittelt werden könnte.
Hinsichtlich der Verteilung der Instandsetzungskosten zwischen Vermieter und Mieter kommt es wiederum darauf an, was im Mietvertrag für entsprechende Schäden vereinbart ist und ob den Mieter ggf. ein Verschulden trifft.
G imager761
Wende Dich an Deine Hausratversicherung., sofern Du versichert bist..
Für das Tor ist m.E. der Vermieter zuständig, da es ja zum Gebäude selbst gehört.
Deine Versicherung sollte das Übernehmen. Bring einfach den Nachweis, dass eingebrochen wurde! Der Vermieter kann auch nichts für den Einbruch.... der wird den Schaden bestimmt nicht ersetzen!
Ok. Danke wegen den Schaden Diebstahl habe ich versicherung gemeldet (der Dieb wurde nicht gefasst). Aber wie ist das mit dem Tor das mus ich doch nicht zahlen oder muss ich das auch mit versicherung abklären ? weil eigentlich habe ich damit ja nichts zu tun ich miete die Garage nur. ?