Muss Kindesvater informiert werden?
Hallöchen. Ich muss mal kurz meinen Dampf ablassen...
Wir haben folgendes Problem. Der Erzeuger meiner Tochter ist ein Narzisst mit Drogenproblemen, hatte deswegen bereits mehrmals Probleme mit der Polizei. Er selbst vermutet eine Psychose entwickelt zu haben. Was man ihm auch anmerkt.
Von Anfang bis Ende der Schwangerschaft war es ein hin und her. Mal ist er ausgerastet, weil ich nicht abtreiben wollte und im nächsten Moment hatte er Interesse Vater zu sein. Letztendlich hat er mich mit allem alleine gelassen und mir die Schwangerschaft zur Hölle gemacht.
Alles was er geleistet hat war Stress zu machen.
Jetzt hat er auf einmal wieder Lust und denkt er hat sämtliche Rechte...auf meine Wohnung, auf mich und auf meine Tochter.
Dahinter wird allerdings reine Eigennützigkeit stecken.
Er hat mehrmals betont wie einsam er ist, dass er keine Lust hat Unterhalt zu zahlen und das er nicht möchte, das ein neuer Mann in unser Leben tritt...
Nun ist es so, dass er die Vaterschaft noch nicht anerkannt hat. Ich vermute es wird beim Gericht Enden mit einem Vaterschaftstest.
Somit hat er automatisch das Umgangsrecht. Entziehen kann ich ihm das nicht, aber es wird definitiv ein eingeschränkter und begleiteter Umgang stattfinden.
Meine eigentliche Frage ist nun, wie sieht sieht es aus, wenn ich jetzt mit meiner kleinen in eine andere Stadt ziehen würde und er nach dem Umzug das Sorgerecht beantragt.(Würde er das überhaupt bekommen wenn Drogen und Polizei im Spiel sind...?)Dann hat er ja automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Darf er dann verlangen, dass wir zurück ziehen oder das die kleine dann zu ihm MUSS ?
Und wie sieht es da beim Umgangsrecht aus? Wenn er sie sehen will, muss er sich dann selbst drum kümmern? Sprich zu uns fahren...
LG
7 Antworten
momentan ist er nicht vater des kindes. somit hat er garkeine rechte, auch keine pflichten.
erst wenn er die vaterschaft anerkennt oder eben gerichtlich durch test festgestellt wurde hat er pflichten als auch rechte. er hat die pflicht unterhalt für das kind zu leisten, für dich in form von betreuungsunterhalt bis das kind 3 ist. voraussetzung ist, er ist überhaupt leistungsfähig.
er hat das recht auf gemeinsames sorgerecht. dazu fordert er dich auf dies zu erklären gemeinsam - das ist die kostengünstigere variante. lehnst du ab, holt er es sich einfach gerichtlich auf antrag und wird es dort bekommen.
er hat ab vaterschaftsanerkennung auch das recht auf umgang. wenn du die distanz durch umzug schaffst, kann es passieren, dass du das kind holst und bringst oder eben die kosten der fahrten trägst.
wenn du jetzt umziehst, dann tust du das im rahmen des alleinigen sorgerechtes und weil kv nicht existent. wenn er irgendwann gsr hätte, kann er garnichts verlangen, da die fakten vor einer vaterschaft geschaffen wurden.
nur so zwischen dir und mir: er hat kein recht an dir, kein recht an deiner wohnung oder auf irgendwas anderes. du bist dein eigener mensch. deine einzige forderung an ihn lautet: erkenn die vaterschaft an und zahl. solange ersteres nicht ist, kann er auch keine forderungen stellen und ich würde alle kontaktkanäle abstellen. handy blockieren, soziale medien blockieren, klingel aus. mach dich nicht verrückt, leb dein leben und wenn du weg willst, dann tu es jetzt.
wie er sich fühlt oder was er will kann dir völlig egal sein. sämtliche kommunikation kann auch per mail oder klassischem brief erfolgen. bis er die vaterschaft anerkannt hat, gibt es keinen kontaktbedarf oder eine notwendigkeit dafür. bis dahin würde ich ihn kalt stellen. macht er ja mit dir auch nicht anders: er stellt haltlose forderungen, aber leistet nichts um ein anrecht auf die forderungen zu haben. er zahlt keinen cent unterhalt für das kind oder dich und lässt dich auf staatskosten leben. das is ihm völlig egal oder lieg ich da falsch.
Wenn du jetzt umziehst, dann kann er eh nichts dagegen machen. Du hast derzeit die alleinige Sorge, er hat die Vaterschaft ja noch nicht einmal anerkannt und somit auch null Rechte am Kind.
Ob er die gemeinsame Sorge nach Feststellung der Vaterschaft bekommen würde hängt auch vom Kindeswohl ab und dem Einzelfall.
Aber er könnte dich dann auch nicht mehr zwingen wieder zurück zu ziehen.
Du solltest dich derzeit ohnehin nicht mit ihm abgeben! Wenn die Vaterschaft festgestellt wurde, dann kann er sein Umgangsrecht wahr nehmen. Vorher hat er gar nichts zu wollen und muss auch nicht rum nerven, dass er bei dir übernachten will.
Und ob er nun eine Psychose entwickelt oder sonst was, ist auch völlig uninteressant derzeit.
Also tue dir selbst einen Gefallen und brich den Kontakt ab! Und wenn du umziehen willst, dann zieh um.
Das ist ein dermassen heikles und schwieriges Thema, dass Du meiner Meinung nach unbedingt mit einem Anwalt besprechen sollst, der sich darauf spezialisiert hat.
Hier kannst Du Dir nicht leisten irgend welche Falschinformationen zu bekommen.
Ist er drogenabhängig einerseits und psychisch labil andererseits darfst Du die Hoffnung haben, dass er es nicht hinkriegt, in eine andere Stadt zu ziehen bzw. Dich zu suchen. Und einen Städtewechsel, wo weit wie nur möglich, würde ich wirklich empfehlen.
Doch noch einmal, Mädchen. Du brauchst hier Informationen auf die Du Dich verlassen kannst.
Unbedingt Kontakt zum Jugendamt aufnehmen und die Fragen verbindlich beantworten lassen.
Ich habe gute Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht. Das heißt nicht, dass man alles bekommt, was man möchte…. Aber man weiß in welchen Grenzen man sich bewegen kann.
Nichts ist schlimmer, als wenn das Kind zwischen den Eltern steht …
Du hast noch ca. 18 Jahre vor dir…. Wahrscheinlich mit dem Kindesvater. Gestalte die Zeit so „angenehm“ wie möglich. Wenn man sich gegenseitig das Leben zur Hölle macht u am Kind zerrt, schlecht über den anderen Elternteil redet… also das „Übliche“ nach Hässliche Trennungen, … wie willst du da glücklich werden?
Suche einen praktikablen Weg. Am Ende habt ihr gemeinsam ein Kind gezeugt u müsst jetzt das beste draus machen.
Alles Gute 😊
Du hast aber mir - Anyone - geantwortet und nicht der Fragestellerin. Vielleicht kannst Du es ja umstellen, denn man kann nicht wissen, ob sie hier auch liest
Huh, für so viele Fragen würde ich dir einen Anwalt, der auf Familienrecht spezialisiert ist, empfehlen.
Derzeit kannst du ohne Probleme umziehen. Und wenn das Kind erstmal in Krippe/Kita/Schule geht, wird auch kein Gericht den Aufenthaltsort das Kindes nochmal ändern.
Das Sorgerecht bekommt der Vater, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht. Du musst also dem Gericht darlegen, warum es dem Kind schadet, wenn er das Sorgerecht hat.
Du müsstest unabhängig vom Wohnort ein Besuchsrecht einräumen und ihm gegebenenfalls auch dann und wann das Kind vorbei bringen.
er gefährdet das Wohl deines Kindes, so sagst du es dem Rechtsanwalt zu einer Vaterschaftsverhandlung und lässt den Anwalt machen.
wie tut er das, wenn er das kind garnicht sieht? in der verhandlung wird nur ein test angeordnet und wenn der positiv ausfällt, wird er als vater eingetragen. ab da kann kv dann seine forderungen nach sorgerecht und umgang stellen und bekommt dies auch
Ich glaube er/ sie meinte, dass eine Gefahr auf Gefährdung besteht und da ist er/sie nicht im Unrecht
die gefahr auf gefährdung ist eine annahme, mehr nicht. sicher ist sie berechtigt, findet aber keine berücksichtigung, da nichts passiert ist.
sie kann meinen, was sie will, das kann durchaus auch als bösartige Verleumdung angesehen werden von einer Mutter, die ihr Kind als Eigentum betrachtet. Wenn überhaupt wird diese Behauptung gutachterlich überprüft werden. Was meinst du, was manche Eltern meinen oder behaupten.
Wo betrachte ich denn mein Kind als Eigentum?
Und was daran ist Verleumdung? Der Mann ist Drogenabhängig und ist psychisch krank. Und dafür gibt es genug Beweise und Zeugen.
Wenn du dein Kind OHNE Bedenken in die Hände von so seiner Person geben würdest, okay. Heißt aber nicht, das jeder so gedankenlos ist...
Das ist auch der Plan. Hab nur Angst, dass er gute Miene zum bösen Spiel macht...
wenn der Anwalt darauf hinweist das dieser Mensch kein geordnetes Leben führt oder führen kann ist das für das Kind kein guter Umgang.
das wird erst mal gutachterlich von neutraler Seite überprüft,
Danke
Naja momentan können wir noch nicht umziehen, da Mindestmietdauer 1 Jahr ...wäre erst im Oktober soweit...Und bis dahin wird die Vaterschaftsfeststellung schon gelaufen sein.
Den Kontakt habe ich schon aufs Minimum reduziert. Obs ne gute Idee wäre ihn zu blockieren weiß ich nicht, denn spätestens wenn er das Umgangsrecht hat muss ich eh wieder Kontakt zu ihm haben und ich bin mir ziemlich sicher, dass er sich dann gewaltig auf den Schlips getreten fühlt und mir das "heimzahlen" würde