Darf meine 16. jährige Tochter ohne meine Zustimmung zum Vater ziehen?
Ich bin mit meiner Tochter vor einem Jahr von Bayern nach Baden Württemberg gezogen. Jetzt möchte meine Tochter unbedingt zurück nach Bayer, zu ihrem Vater ziehen. Er hat sich aber seit dem Tage ihrer Geburt nie um sie gekümmert. Außerder bezweifele ich das er gut auf sie achtgeben wird.Da er mir seit Jahren keinen Unterhalt gezahlt hat, und er als Selbstständiger immer pleite ist, denke ich das er auf Unterhaltszahlungen aus ist... Muß ich ihm dann Unterhalt zahlen, und darf meine Tochter so ohne weiteres einfach ( und das ohne meine Erlaubnis ) zu ihm ziehen?
6 Antworten
Hallo laufmasche!!! Ja unsere nicht zahlenden Männer in diesem Lande, nun es ist nicht so ohne weiteres möglich, du solltest wirklich das Jugendamt einschalten und deinen Sachverhalt schildern, wobei ich aber sagen muss auch wenn der Kindsvater kein Unterhaltsgeld zahlt, hat er dennoch Umgangsrecht, das Jugendamt wird ersteinmal mit dem Kindsvater in Kontakt treten und den Wunsch deiner Tochter mitteilen, deine Tochter sollte aber unbedingt klar gemacht werden, das Ihr Vater möglicherweise das nicht möchte, der Sachverhalt wird dann ersteinmal geprüft und herrausgefunden warum deine Tochter ausziehen möchte, vielleicht solltest du mit deiner Tochter aber auch ersteinmal reden was Sie denn wirklich bedrückt und ob die Probleme wirklich soweit sind das es zu einem Auszug kommen wird,bei Kindern die keinen Kontakt über Jahre hinweg mit Ihrem Vater/Mutter hatten ist es durchaus Verständlich und nach zu vollziehen das eine Gewisse Sehnsucht/ Neugierde nach dem fehlenden Elternteil aufkommt, sprich mit deiner Tochter darüber und frage Sie ob es einfach nur so aus der Laune herraus ist oder ob es mit dir zu tun hat, liebe Grüße susione
Schalte das Jugendamt ein und schildere dort Deine Bedenken. Die werden dann prüfen ob er sich um seine Tochter kümmern kann und sie werden auch Deine Tochter fragen was sie möchte, denn sie ist alt genug um ihren Willen kund zu tun ( ob das gut für sie ist sei jetzt mal dahingestellt).Da er Dir keinen Unterhalt gezahlt und wohl auch nicht wirklich Interesse gezeigt hat ist das für ihn kein Pluspunkt! Aber eine Frage hab ich noch dazu - Wie hat Deine Tochter Kontakt zu ihm aufgenommen, hatte er regelmäßigen Umgang mit ihr? Rede mit Deiner Tochter darüber warum sie zu ihrem Vater ziehen will. Ich könnte mir vorstellen, daß sie einfach ihre Freunde, Schule und ihr "altes"Umfeld vermißt.
Die alleinerziehenden Mütter können immer wunderschön gegen die Väter wettern, muss ich schon sagen. schmunzel Ich steh dann immer als alleinerziehender Vater da und wundere mich, warum da nicht mal das Jugendamt was sagt, wenn der andere Elternteil so schlecht gemacht und damit das Kind polarisiert wird. Nun ja, zum Thema: Also sie darf erstmal kraft Gesetzes zu ihm ziehen, wenn sie das möchte, da sie in einem Alter ist, in dem man die notwendige geistige Reife für so eine Entscheidung voraussetzt. Allerdings wenn die Bedenken gegen diesen Umzug faktisch und nicht lediglich emotional sind, kann das beim Jugendamt zur Vorsprache gebracht werden. Du wirst nicht verhindern können, dass sie erstmal zu ihm geht, wenn sie das wirklich will, es sei denn, er lebt in verwahrlosten Verhältnissen und das Kindeswohl ist als massiv gefährdet anzunehmen. Du kannst aber auf die Unterstützung des Jugendamtes bauen, dass sie bei solch argen Bedenken unregelmäßig und unangekündigt überprüfen, ob das Kindeswohl deiner Tochter in Sicherheit ist. Und kleiner Tipp: Wenn du sie gehen lässt, sie noch unterstützt und ehrlich über deine Sorgen mit ihr redest, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass sie bald wieder da ist. ;)
hallo ich bin neu hier,
ich habe diese Erfahrung auch schon hinter mir. Meine Tochter ist auch zu Ihren Vater, obwohl wir wegen häuslicher Gewalt auseinander sind.Das viel mir sehr schwer, dennoch habe ich meiner Tochter gesagt das sie jederzeit wenn etwas sein sollte zurück kann. Mein Ex-Mann wollte meine Tochter auf dem Amt abmelden ohne meiner Kenntnis. Dies habe ich durch Vorahnung noch verhindern können. Du kannst auf das Amt gehen und einen Eintrag machen lassen. Keine Abmeldung ohne Zustimmung der Mutter. Meine Tochter ist nach 2 Monaten mit Unterbrechungen, zwischen durch mal bei Ihrem Vater und dann wieder bei mir ganz nach Hause gekommen. Ich denke die Erfahrungen brauchen sie , natürlich möchte Ihre Tochter auch Ihren Vater besser kennen lernen, und Sie hat auch ein Recht darauf. Hoffe das ich dir damit ein wenig helfen konnte
Grüße Marion
Hallo Laufmasche,
ich habe genau das selbe Problem. Vater zahlt keinen KU und hat sich seit über 10 Jahren nicht um das Kind gekümmert und sich immer armgerechnet. Jetzt besuchte der Teenager seinen Vater einmal und möchte jetzt zu ihm ziehen. Ich denke eben wegen des KU. Wie ist es bei euch weiter gegangen? Was hat das Jugendamt dazu gesagt.