Muss ich von meiner Mutter Miete verlangen?
Hallo Leute, brauche dringend rat. Ich habe ein Haus mit Anlegewohnung. Die Wohnung wird von meiner Mutter bewohnt. Sie hat eine sehr kleine Rente (780 Euro). Ich habe deswegen keine Kaltmiete von ihr genommen, nur Nebenkosten. Dafür hat sie die Wohnung renoviert und macht den Garten. Nun ist es jetzt aber so, dass ich selbst bedürftig geworden bin und zum Jobcenter muss (bin in Erziehungsurlaub). Die Leistung wurde mir allerdings verweigert, mit der Begründung, ich soll doch Miete von meiner Mutter nehmen. Wer weiss Rat oder die Gesetzeslage? Vielen Dank!
9 Antworten
Ob Du Miete von Deiner Mutter nimmst oder nicht, ist Dir überlassen.
Das JC schuldet Dir die Leistung. Als Kosten der Unterkunft wird dann nur übernommen, was von dem Haus als Wohnfläche angemessen ist und was anteilig auf Dich entfällt.
Allerdings gilt das auch nur, wenn das Haus insgesamt eine angemessene Grösse nicht übersteigt. Wenn es zu gross für Dich ist, kann es als Vermögen gewertet werden, das Du verbrauchen musst (also verkaufen).
Du bist verpflichtet Miete von Deinem Mieter ( Mutter) zu nehmen und auch, sollte es keine winzige Butze sein, die Du bewohnst dort ggf. 1-2 Untermieter zu suchen.. um mit dem Ertrag aus Deinen Dir zur Verfügung stehenden Vermögen Dein Leben zu bestreiten.. ggf. komplett vermieten & selbst eine kl. Whg. mieten und vom Gewinn aus Deinem Vermögen kannst Du dann Deinen Lebensunterhalt bestreiten .. bis Du wieder arbeitest und das gr. Haus wieder für Dich nutzen willst ..mache doch ggf. nur Jahresmietverträge..
anderseits Du kannst das Haus auch verkaufen und lebst erstmal ämterunabhängig vom Erlös
Für mich persönlich käme es nicht in Frage jemals Miete von meiner Mutter zu verlangen! Jedoch könntest du sie ja einfach mal Fragen ob sie dir hier und da mal finanziell unter die Arme greift. Also das ist nun meine persönliche Meinung und Angehensweise.
Das ehrt dich! Du kannst aber auf der anderen Seite auch nicht staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt beanspruchen, solange du deine eigenen Möglichkeiten nicht ausschöpfst.
Leider hat das Jobcenter recht. Du musst die Miete von deiner Mutter nehmen. Sie kann sich ja einen Nebenjob suchenoder Harz 4 beantragen.
bin ich doch gar nicht.
Da ist das Jobcenter im Recht! Bevor du Hilfe vom Staat bekommst, mußt du zunächst deine eigenen Möglichkeiten nutzen und das sind in diesem Fall Mieteinnahmen für die Einliegerwohnung.
Seit wann bist DU Expertin für Sozialleistungen?