Vermieter will kein Heizöl vorschießen
Ich bin in einem kleinen Einfamilienhaus als Mieter. Laut Mietvertrag zahle ich im Monat 500 Euro Kalt und 200 Euro Nebenkosten (Kalt/Warmwasser, Heizung u.s.w.) Da der Öltank auf minimum stand habe ich den Vermieter hingewiesen Öl zu bestellen. Der Vermieter sagte zu mir er würde kein Öl mehr vorstrecken. Warum zahle ich dann die Nebenkosten?
4 Antworten
Eindeutig, wenn Du mit den Nebenkosten auch Heizkosten (im Wesentlichen sind das die Brennstoffkosten und zu einem kleinen Teil nur Betriebskosten) monatlich im voraus zahlst, dann sind in diesen Nebenkosten auch die Brennstoffkosten bereits berücksichtigt. Wenn der Vermieter jetzt verlangt, dass Du die Brennstoffkosten selber vorstrecken sollst, widerspricht das den im Mietvertrag stehen Teil der Nebenkosten.
All in und sehen lassen.
Du hast Recht - ein größerer Teil deiner Nebenkostenvorauszahlung werden Heizkosten und damit Öl für den Tank sein. Hat denn dein Vermieter eine Begründung genannt, warum er kein Öl mehr tanken will? Ist ihm das zuviel Geld auf einmal - denn ein ganzer Tank, dass sind schon mal mehr als 2000 € - je nachdem wie groß der Tank ist. Aber das ist seine Sache.
Wenn er also immer Öl bestellt und bezahlt hat, dann schreibe ihm einen Brief und setz ihm eine Frist, bis wann er den Tank auffüllen soll, damit du nicht im Kalten stehst. Macht er das nicht - dann musst du dich entscheiden:
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Willst du eine warme Bude haben - dann bestellt und bezahlt selbst das Öl und verrechne das mit den nächsten Mieten. Das heißt aber, du musst erstmal das ganze Geld auslegen.
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Du hast die Nerven und streitest dich mit ihm, dann kann es aber passieren, du sitzt im Kalten. Dann kannst du die Miete entsprechend mindern, aber was nützt dir das Geld?
Die feine Art ist das von deinem Vermieter nicht, er erpresst dich quasi und verletzt seine vertraglichen Verpflichtungen.
Er streckt doch nichts vor,Du bezahlst mit den Nebenkosten monatlich einen Heizkostenvorschuss,und das muss der Vermieter einsetzen und Öl bestellen.Kündige ihm an wenn die Heizung kalt bleibt wird die Miete um 100% der Kaltmiete gemindert,da hast Du im Winter das Recht dazu wenn die Heizung kalt bleibt.
Sicher streckt der Vermieter die Ölkosten erstmal vor - der Mieter zahlt doch "nur" monatliche Raten - aber ein Öltank auf einnmal, das ist weit mehr als die monatliche Rate. Der Vermieter könnte auch jeden Monat den Tankwagen bestellen und nur in der Höhe Öl bestellen, wie er eine Vorauszahlung erhalten hat. Das aber wird dann teuer, denn jedesmal muss An- und Abfahrt bezahlt werden.
Danke Andie61 War schon beim Mieterbund habe einen RA übergeben. Vermieter hat eine frißt bekommen, muß jetzt bis Mittwoch Öl besorgen. Danach läuft es über dem Gericht. Es kann sich aber lange hinziehen.
Wenn in den monatlichen NK auch die Heizkosten enthalten sind muß der Vermieter für Öl sorgen.
Tut er das nicht kannst Du die Miete mindern. Zu der Jahreszeit um 90 - 100 %.
Ersatzweise selbst Öl kaufen und mit den nächsten Mietzahlungen verrechnen.
Der Vermieter sagte zu mir er würde kein Öl mehr vorstrecken.
Warum kein Öl mehr vorstrecken? Gibt es evtl. eine andere vertragliche Vereinbarung dazu?
Heizkosten muß nicht zwingend auch Lieferung von Heizenergie bedeuten.