Muss ich Warmmiete bezahlen, wenn die Wohnung leer steht?
Siehe oben. Ich bin zu meiner Freundin gezogen und ich befinde mich bis Ende August in der Kündigungsfrist meines Mietvertrages. Meine Wohnung steht seit Anfang Mai leer. Muss ich nun für die verbleibende Zeit des Mietverhältnisses die komplette Warmmiete an den Vermieter überweisen oder nur die Kaltmiete? Das klingt für mich eigentlich logisch, da ja keine Nebenkosten mehr produziert werden. Wie sieht's aus?
Bitte nur Antworten von Leuten, die WISSEN, wie die Lage ist, keine Spekulationen oder Vermutungen, wenn auch gut begründet, aber das mach ich ja selbst schon. Am besten Feedback von Vermietern, Mieterschutzbundzugehörigen, Rechtsanwälten, etc.
Danke für die Hilfe!
12 Antworten
Natürlich musst du das zahlen.
Der zu vereinbarende monatliche Betrag ist in euerm Mietvertrag geregelt, der ist gültig, den hast du zu zahlen.
du musst dich an den Vertag halten und deine Miete zahlen wenn du nicht drin wohnst ist das dein pech
zahlst du keine Miete oder nur ein Teil kann der Vermieter klagen und das wird teuer
Du musst die ganze Miete inkl. Nebenkosten zahlen,auch während der Kündigungsfrist.Hast Du im Endeffekt mehr Geld eingezahlt als Dein Verbrauch war,bekommst Du es ja durch Jahresendabrechnung wieder.
Ja, Du musst die Warmmiete bezahlen, also auch alle Nebenkosten. In den Nebenkosten ist ja zum Beispiel auch die Müllabfuhr und (falls notwendig) ein Hausmeisterservice enthalten. Ab ende August (wenn Dein Mietvertrag dann offiziell ausgelaufen ist) wird dann eine Abrechnung gemacht, dann bekommst Du das überschüssig gezahlte Geld zurück. I.d.R. solltest Du ja keine Heiz-/Wasserkosten mehr produziert haben....
kanga
Warmmiete hat ja nichts mit Wärme zu tun, es geht hier lediglich um die Mietnebenkosten. Diese sind vertragsgemäß vom Mieter zu zahlen, unabhängig davon, ob die Wohnung bewohnt ist oder nicht. Viele Bestandteile der Mietnebenkosten sind verbrauchsabhängig (wie z.B. Wasserverbrauch - sofern dieser per separater Wasseruhr ermittelt wird und nicht pauschal pro Kopf berechnet wird) und fallen bei Abwesenheit nicht an. Jedoch Kostenumlagen wie z.B. Anteil an der Grundsteuer, Straßenreinigung und Gebäudeversicherung, um nur mal einige zu nennen, müssen auf jeden Fall für Dauer der Mietzeit vom Mieter gezahlt werden.