Muss ich Warmmiete bezahlen, wenn die Wohnung leer steht?

12 Antworten

Natürlich musst du das zahlen.

Der zu vereinbarende monatliche Betrag ist in euerm Mietvertrag geregelt, der ist gültig, den hast du zu zahlen.

du musst dich an den Vertag halten und deine Miete zahlen wenn du nicht drin wohnst ist das dein pech

zahlst du keine Miete oder nur ein Teil kann der Vermieter klagen und das wird teuer

Du musst die ganze Miete inkl. Nebenkosten zahlen,auch während der Kündigungsfrist.Hast Du im Endeffekt mehr Geld eingezahlt als Dein Verbrauch war,bekommst Du es ja durch Jahresendabrechnung wieder.

Ja, Du musst die Warmmiete bezahlen, also auch alle Nebenkosten. In den Nebenkosten ist ja zum Beispiel auch die Müllabfuhr und (falls notwendig) ein Hausmeisterservice enthalten. Ab ende August (wenn Dein Mietvertrag dann offiziell ausgelaufen ist) wird dann eine Abrechnung gemacht, dann bekommst Du das überschüssig gezahlte Geld zurück. I.d.R. solltest Du ja keine Heiz-/Wasserkosten mehr produziert haben....

kanga

Warmmiete hat ja nichts mit Wärme zu tun, es geht hier lediglich um die Mietnebenkosten. Diese sind vertragsgemäß vom Mieter zu zahlen, unabhängig davon, ob die Wohnung bewohnt ist oder nicht. Viele Bestandteile der Mietnebenkosten sind verbrauchsabhängig (wie z.B. Wasserverbrauch - sofern dieser per separater Wasseruhr ermittelt wird und nicht pauschal pro Kopf berechnet wird) und fallen bei Abwesenheit nicht an. Jedoch Kostenumlagen wie z.B. Anteil an der Grundsteuer, Straßenreinigung und Gebäudeversicherung, um nur mal einige zu nennen, müssen auf jeden Fall für Dauer der Mietzeit vom Mieter gezahlt werden.