Darf Vermieter geschenktes Heizöl voll abrechnen bzw. Überhaupt ohne Beleg.?

9 Antworten

  1. Warum meinst Du, dass der Vermieter ein Geschenk, das er bekommen hat, an Dich (und die anderen Mieter) weiter schenken muss? Auch das geschenkte Heizöl hat einen Marktwert und wenn er diesen in der Abrechnung angesetzt hat (Wert des Geschenks zum Zeitpunkt des Erhalts), ist das doch korrekt.

  2. Aus Deiner Antwort leite ich ab, dass er Euch das Geschenk sogar weiter gereicht hat. Warum?

Er verlangt für das gesamte Öl "fast" den Normalpreis, wie Du schreibst. Ich nehme an, es handelt sich bei dem Haus um ein MFH mit z. B. 5 oder 6 Wohnungen. Wenn es nicht gerade das energiesparendste Haus ist und die durchschnittliche Wohnfläche 60 m² beträgt, wären es also mindestens 300 m² WF. Dafür braucht man rund 4000 bis 6000 Liter Heizöl in einem Jahr. Wenn nun der Vermieter so vorgegangen ist, dass er den Anfangsbestand zu Beginn des Abrechnungsjahres und den Endbestand im Tank verglichen hat und zur Differenzmenge noch die gekauften Mengen, sowie die geschenkte Menge dazu addiert hat, ergibt sich der tatsächliche Verbrauch. Aus den Rechnungen für die Lieferungen ermittelt er den Literpreis und der wird dadurch gedrückt, dass mehrere hundert Liter im Tank sind, für die es keine Rechnung gibt. Beispiel: 5000 Liter bezahlt zum Preis von 0,80 je Liter = 4000 € Verbraucht wurden aber 5500 Liter, also 500 Liter geschenkt = 4000 : 5500 = 0,722 je Liter, also fast 80 Cent, wenn man so will.

Bitte prüfe nochmal die Abrechnung genau nach. Wenn es so ist, wie hier dargestellt mit vielleicht gewissen Abweichungen bei Verbrauch und Literpreis, dann hat der Vermieter Euch gegenüber völlig korrekt abgerechnet. Er hat dann nicht Euch, sondern im Grunde sich selbst besch....

Ich WEISS es auch nicht, aber ich würde vermuten, er darf nicht. Immerhin ist er verpflichtet, dir die Abrechnungen nachzuweisen, muß dir alle Rechnungen vorlegen. Irgendwelche Phantasiebeträge kann er nicht auf dich umlegen. Wenn er für geschenktes Heizöl keinen Beleg hat, ist es für mich logisch, daß er auch nichts auf die Mieter verteilen kann. Das kann man aber sicherlich googlen unter "Nebenkostenabrechnungen", wie es sich mit tatsächlichen Kosten verhält.

Wie man Heizöl geschenkt bekommen kann, ist mir ein Rätsel. Ist das auch so, oder, ist es ein Märchen das man sich unter Mietern erzählt?

Wie dem auch sei: Niemand ist gezwungen Geschenke weiter zu verschenken und das muß auch für die Betriebskostenabrechnung gelten. Allerdings: Wenn man einen Verbrauch nicht belegen kann, dann fällt mir nicht ein, wie man den in eine Abrechnung einstellen könnte und da hat der Vermieter insofern ein echtes Problem.

auchmama  24.03.2014, 10:05

Deine Sichtweise teile ich auch!

Allerdings finde ich es traurig wenn ein Mieter, vermutlich in einer kleinen Einheit, aus solch einer Sache eine Riesenwelle machen würde! Der Vermieter hat ja wohl schon einen reduzierten Abrechnungspreis weiter gegeben und der Mieter bekommt scheinbar den Hals nicht voll!?

Klar möchte jeder mal was sparen! Das Leben ist für alle teuer genug! Aber die Art und Weise und in diesem Fall, in meinen Augen, gepaart mit Gier, finde ich schon sehr befremdlich :-/

An den Fragesteller:

Was ist Dir wichtiger? Ein gutes Verhältnis zu Deinem Vermieter oder das läppische Heizöl?

Woher weißt Du denn, von dem angeblich geschenkten Heizöl?

Außerdem wurde es wenn ja Deinem Vermieter geschenkt und nicht Dir! Oder?

TorstenBecker 
Beitragsersteller
 23.03.2014, 22:59

Er hat es mir ja selber gesagt. Und ist es nicht so das der Preis berechnet werden muss für den der Liter eingekauft wurde? In der regulären Abrechnung bei Regulären Zulieferern von Heizöl muss der Vermieter doch auch den gezahlten Preis berechnen. Wieso also nicht auch wenn er statt 90 Cent offiziell nur vielleicht 3 Cent pro Liter bezahlt? Ist das halbwissen was hier kursiert oder habt ihr Fakten? Mir ist nicht eine Meinung wichtig sondern die Rechtslage.

auchmama  23.03.2014, 23:04
@TorstenBecker

Mir ist nicht eine Meinung wichtig sondern die Rechtslage.

GF ist aber eine "Ratgeber-Plattform" und somit kannst Du hier auch keine rechtsverbindlichen Aussagen erwarten! Da müsstest Du Dich schon an einen Anwalt wenden aber der kostet auch Geld!

loco11  23.03.2014, 23:13
@auchmama

Die Rechtslage ist so,dass man nichts verschenken muss.Denn das wäre mir neu

auchmama  23.03.2014, 23:49
@loco11
und siehe da, er berechnet das Öl zum fast regulären Preis.

Daraus lese ich, dass ja nicht der Preis berechnet wurde, der beim "normalen" Tanken fällig gewesen wäre - ergo niedriger!

Somit war der Vermieter ja schon großzügig! Schade eigentlich, dass das dann nicht mal anerkannt wird :-(

Wenn Dein Vermieter ein Geschenk erhielte mit der Verpflichtung, es an Dich weiter zu reichen, dann erhielte der kein Geschenk, sondern Du. Wer hat Dir nun Heizöl geschenkt? An den würde ich mich wenden!