Muss ich sowas ernst nehmen? (Ebay, Verkauf) (Privat verkäufer)
Habe heute Nacht von einen Ebay-User folgende Nachricht bekommen:
schön, dass Sie ständig NEUE CDs verkaufen, aber "PRIVAT" handeln bei ~250 Bew. im Jahr! Das schreit nur so nach einer Abmahnung und glauben Sie, mein Anwalt freut sich auf solche Aufträge immer wieder gerne, denn er verdient damit pro Abmahnung ca. 750€...
Ich selbst bin Händler,muß vom Verkauf leben und Sie verkaufen fleißig CDs ohne mit der Wimper zu zucken unter Ladenpreis ohne dem Käufer seine Rechte zu bieten, die er gewerblichen Verkäufern gegenüber hat, . Da stellen sich mir die Fragen: Wo stammen die CDs her? Und warum können Sie die CDs günstiger verkaufen als der Handel? Was sagt das Finanzamt dazu? Fragen über Fragen, die Sie sicher erklären können... daher eine einzige Mahnung: beenden Sie alle Angebote und stellen Sie nichts mehr privat als Neuware ein, sonst gibts eine kostenpflichtige Abmahnung. Und seien Sie gewiss:; Sie sind nicht der 1., der das zahlen muß... Ich habe Sie auch auf Beobachten gesetzt! Dies ist ein Nebenaccount zu meinem gewerblichen!
Muss ich das ernst nehmen? Weil ich mache ja in den Sinne nix falsches..ich kaufe mir die cds, höre sie mir an. und verkaufe sie danach wieder! Und was er meint mit mehr als 250 Bew. im jahr. Ich kann doch auch 400 Bewertungen pro Jahr haben. Sonst würde ebay ja nicht für Privatverkäufer diese aktion mit den 100 Kostenfreien über 1€ anbieten.
Sollte ich diesen Vorfall ebay melden?
Würde halt gerne weiter bei ebay verkaufen.
mfg
7 Antworten
Was passiert im schlimmsten Fall?
Der gewerbliche Händler wird dich zu Recht abmahnen lassen und dich kostet das dann ca. €1500 einmalig und €5000 für jeden Wiederholungsfall.
Der gewerbliche Händler gibt deinen Namen an das Arbeitsamt weiter (du bist ja arbeitslos und stellst sicherlich nicht nur abends ein). Das Arbeitsamt streicht dir vorläufig alle Leistungen und erstattet Anzeige wegen Betruges.
Deine Krankenkasse (egal ob gewerblich oder privat) schickt dir umgehend eine Kündigung und fordert von dir rückwirkend die Beiträge die ein Gewerbetreibener zu zahlen hat.
Du bist wie in Punkt 3 zu erkennen sofort nicht mehr krankenversichert. Solltest du nicht binnen 2 Monaten die Forderungen deiner Krankenkasse zahlen, dann fliegst du per Gesetz komplett aus deiner Krankenkasse. Eine Betrugsanzeige der Kasse ist möglich.
Damit du wieder krankenversichert bist, musst du dir eine teure Privatversicherung suchen und die behälst du bei steigenden Kosten für den Rest deines Lebens. Die Kosten deiner privaten Krankenversicherung übernimmt nicht das Arbeitsamt sondern mit sehr viel Glück nur die Differenz zur GKK.
Es folgen Gerichtsprozesse und Bußgeldverfahren wegen den Anzeigen durch deine Krankenkasse, dem Arbeitsamt, dem Finanzamt, dem Gewerbeamt und wer sich sonst noch so zu Recht von dir getäuscht fühlt.
Wenn sich deine Nachbarn mal bei deinem Vermieter beschwert haben, weil ständig Neuware geliefert wird, dann kann dir dein Vermieter wegen Zweckentfremdung von privaten Wohnraum kündigen. Ist zwar unwahrscheinlich bei CDs aber nicht unmöglich.
Wenn du also nicht als veramter, obdachloser, nicht-krankenversicherter Schuldner enden möchtest, dann solltest du die Nachricht von diesem Verkäufer sehr ernst nehmen.
Mein Tipp: Beende sofort alle Artikel und schreibe umgehend dem Verkäufer, dass du seine Nachricht erhalten hast und darauf wie gewünscht reagierst. Verkaufe zukünftig deine CDs als Sammlung von gebrauchten CDs und übertreibe es auch damit nicht. Stelle sie als Auktion ein. Das kannst du dem Verkäufer auch so schreiben und fragen ob er das dann so in Ordnung findet. Ich vermute, dass es ihn besonders stört, dass deine CDs täglich vor seinen teuer eingestellten Artikel gelistet werden und das sogar noch als Neuware. Dem geht es nicht um das Geld das du verdienst sondern um das Geld, dass du ihm zu Nichte machst.
Du kannst ja zu jedem meiner Punkte hier bei GF eine Frage stellen (oder vielleicht sogar direkt die eine oder andere beantwortete Frage suchen) und wirst dann bemerken wie richtig oder falsch meine "Darstellung im schlimmsten Fall" ist.
Die Frau ist ja irre
Das käme seriöser rüber, wenn du auf die Fettschrift verzichtet hättest. :)
Die Ausführungen von Jennygirl sind so fürchterlich, dass ich nicht einmal auschließen würde, dass sie mit den Abmahngeiern zusammenarbeitet.
Eine Verschwörungtheorie hat gerade noch gefehlt.
Noch bist Du nicht abgemahnt, sondern der Mailer versucht Dir nur zu drohen und Dich zu erpressen
Liege ich richtig wenn ich davon ausgehe, dass in deiner Verschwörungtheorie ein logischer Grund für dieses Verhalten fehlt?
Versuch möglichst viel über diesen Mann herauszufinden, auch und gerade aus dem Privatbereich
Genau, mach dich strafbar. Klasse Tipp.
Geh außerdem so schnell wie möglich - wenn's geht: noch heute - zu einer Verbraucherzentrale, die haben ebenfalls mit Abmahngeiern Erfahrung und können Dir evtl. einen sachkundigen Anwalt vermitteln.
Was sagt dir eigentlich das Wort Verbraucherzentrale?
Wenn Du kein Geld für einen Amwalt hast, geh zum Amtsgericht und lass Dir dort einen Beratungsschein ausstellen. Dazu benötigst Du entweder Deinen Hartz-IV-Bescheid oder einen Einkommensnachweis. Such Dir dann aber einen Anwalt, der auf Wettbewerbsrecht spezialisiert oder Dir von der Verbraucherzentrale empfohlen wurde.
Oder kurz: Lasse dir vom Arbeitsamt deine rechtsanwaltliche Vertretung bezahlen und sage direkt, dass es um Schwarzarbeit geht, damit die das schneller bewilligen. :)
Die Frau ist ja irre, was sie so schreibt über ewig in einer Privatkrankenkasse, Ärger mit dem Vermieter, und ähnlichem.
Möchtest du mal lesen, was Stiftung Warentest dazu sagt? Ich vermute nicht weil die sicherlich auch Teil einer Verschwörung sind (sogar in Kooperation mit der Verbraucherzentrale!). Trotzdem:
Rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland sind weder gesetzlich noch privat krankenversichert. Der Schutz geht schneller verloren, als viele glauben – etwa durch eine finanzielle Krise oder Unachtsamkeit. Die Rückkehr ins soziale Netz ist oft schwierig. Wer mit dem Beitrag für zwei Monate in Verzug gerät, riskiert den Versicherungsschutz – auch wenn nur Teilbeträge fehlen. Die Kasse muss nach Mahnung und Verweis auf die Folgen kündigen. Auch keine andere gesetzliche Kasse darf einen gefeuerten Kunden dann aufnehmen. Private Krankenversicherer dürfen ihre Kunden bereits rauswerfen, wenn nur ein Beitrag aussteht und die Zahlungsfrist verstrichen ist. Schlimmstenfalls müssen Leute ohne Krankenversicherung tatsächlich ihr Vermögen aufbrauchen, unter Umständen auch Rücklagen ihrer Angehörigen angreifen. Erst dann springt das Sozialamt ein.
Übrigens fordert dein komischer Verein Abmahnwelle:
"Erst warnen, dann mahnen".
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Forschungsstelle_Abmahnwelle
Genau das hat der gewerbliche Händler gegenüber dem Fragesteller getan!
Ich will da jetzt nicht schon wieder einsteigen. Dass bei uns 'ne Menge Leute in keiner Krankenkasse sind, hat viele Gründe, u. a. eine unseriöse und verlogene Werbung der PKVs - die führt dazu, dass vor allem viele ältere Menschen mit ehemals gutem Einkommen die exorbitanten Beiträge nicht mehr zahlen können.
Was Du dazu geschrieben hast, geht allerdings weit, weit über das hinaus, was die Stiftung Warentest zu diesem Thema sagt. Für Panikmache gibt es keinen Grund, und ich kann keinen Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Fragestellers und Deinen Bemerkungen zur Krankenkasse sehen.
So ist z. B. jederzeit die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich (genauer: sie ist sogar vorgeschrieben), wenn jemand abbhängig beschäftigt und kein Beamter ist, und zudem ein Gehalt / einen Lohn unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze bezieht. Auch kündigen die gesetzlichen Kassen nicht so schnell (selbst, wenn sie formal das Recht dazu hätten), dafür sorgt schon der Wettbewerb untereinander. Und jemand im Alter des Fragestellers ist allemal ein gutes Risiko - bringt viel ein, kostet die Kasse fast nichts.
Für Deine exorbitante Auslegung des Status eines gewerblichen vs. eines Pribvatverkäufers kann ich ebenfalls keine tragfähige Basis erkennen. Die Gewinne, die der Fragesteller theoretisch machen könnte, bleiben so oder so marginal und sind deshalb für das Finanzamt letztlich uninteressant - ähnliche Argumentation wie oben zur KK, nur umgekehrt: der Verwaltungsaufwand für derartigen Kleinkram liegt erheblich höher als die potentiellen Steuereinnahmen. Da ist anderswo erheblich mehr zu holen.
So, jetzt reichts mir erst mal.
Für Panikmache gibt es keinen Grund, und ich kann keinen Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Fragestellers und Deinen Bemerkungen zur Krankenkasse sehen.
Der Fragesteller ist Hartz4-Empfänger und weil er gewerblich handelt schuldet er seiner Krankenkasse rückwirkend die Mitgliedsbeiträge die ein gewerblicher Händler zu zahlen hat. Ich kenne jetzt zwar nicht die Finanzsituation des Fragestellers aber ich gehe mal zu seinem Schutz davon aus, dass er ebend nicht binnen 2 Monaten mehrere Tausend Euro Krankenkassenbeiträge aufbringen kann. Sollte er es nicht können, dann ist und bleibt er unversichert. Die meisten Unversicherten sind übrigens nicht Personen die auf PKV Werbung reingefallen sind sondern Selbstständige welche die Mitgliedsbeiträge nicht bzw. nicht binnen 2 Monaten bezahlen konnten. Wenn du von dem Thema keine Ahnung hast, dann schweige besser im Interesse des Fragestellers dazu. Mir musst du nichts erklären.
Für Deine exorbitante Auslegung des Status eines gewerblichen vs. eines Pribvatverkäufers kann ich ebenfalls keine tragfähige Basis erkennen.
Die Basis dafür ist die aktuelle Rechtsprechung. Das man gewerblich handelt, wenn man fast täglich Neuware verkauft versteht eigentlich selbst jeder Laie.
Die Gewinne, die der Fragesteller theoretisch machen könnte, bleiben so oder so marginal und sind deshalb für das Finanzamt letztlich uninteressant
Woher willst du das wissen? Der Fragesteller spricht nach meiner Auslegung bisher von 3-4 Verkäufen pro Woche aber er sagt nicht wieviele Artikel er einstellt. Seine Verkaufszahlen können auch schlagartig steigen sobald er besser oder seine Konkurrenz schlechter rankt.
ähnliche Argumentation wie oben zur KK, nur umgekehrt: der Verwaltungsaufwand für derartigen Kleinkram liegt erheblich höher als die potentiellen Steuereinnahmen.
Aus diesem Grund muss er bei einer Gewerbeanmeldung die unglaubliche Summe von ca. €20-€40 bezahlen, dem Finanzamt erklären, dass er sich von der Umsatzsteuer befreien lassen will (kosten eine 58 Cent-Marke).
Für die Krankenkasse ist entscheidend ob er mit seinem Gewerbe oder mit Hartz4 bzw. einem Hauptjob mehr verdiente. Fliegt er aus dem Leistungsbezug, dann geschieht dies auch rückwirkend und daher generierte dann sein Gewerbe rückwirkend die Haupteinahmen. Aus diesem Grund hatte er rückwirkend nicht den richtigen Krankenkassenbreitrag bezahlt und schuldet der GKK diese Beiträge.
Der Fragesteller könnte problemlos mit seinen CD-Verkäufen Geld verdienen ohne das das Arbeitsamt, das Finanzamt, das Gewerbeamt und seine Krankenkasse Probleme machen.
Er muss es einfach nur legal anmelden und das kostet nicht die Welt. Theoretisch könnte er sogar diese €20-€40 Gewerbeanmeldungsbebühren und zusätzlich noch Fördergelder beantragen.
Diesen "Verwaltungsaufwand" übernimmt der Staat auch für "derartigen Kleinkram" und genau aus diesem Grund gehören Personen bestraft und abgemahnt die meinen sie müssten illegal agieren.
Sonst würde ebay ja nicht für Privatverkäufer diese aktion mit den 100 Kostenfreien über 1€ anbieten.
Irrtum, ebay bietet die Möglichkeit zum Verkauf aber nicht die Möglichkeit irgend etwas Rechtliches draus zu lesen.
Weil ich mache ja in den Sinne nix falsches..ich kaufe mir die cds, höre sie mir an. und verkaufe sie danach wieder!
Ja, Du machst sehr viel falsch. Du verkaufst dann anscheinend gebrauchte und bereits genutzte Ware als neu. Das wäre dann wohl eher der Abmahngrund als die Menge.
Du solltest Dich mal hier informieren, ehe Du in die nächste Falle tappst:
http://www.internetrecht-rostock.de/privater-verkauf-ebay-abmahnung.htm
Hast Du den Text 1:1 kopiert?
ja habe ich
Ich würde, auch wenn der ganze Text mir sehr fragwürdig erscheint, vom Stil und von der Rechtschreibung her, die Sache nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Du handelst gewerblich und bietest gebrauchte Warwe als Neuware an. Das sind schon mal zwei Sachen, die nicht gehen.
Trotzdem würde ich versuchen, mit ebay in Kontakt zu treten und den Schreiber herauszubekommen. Lt. AGB hast Du das Recht dazu.
Ob Du Dir einen Rechtsanwalt dazu nimmst, falls Deine eventuell vorhandene Rechtsschutzversicherung mitspielt, bleibt in Deinem Ermessen.
Hi! Nein das musst du nicht ernst nehmen. Derjenige versucht nur dir Angst einzujagen.
Du machst nichts verbotenes wenn du dir CDs kaufst und sie kurze Zeit später wieder verkaufst. Jeder darf seine Privatsachen verkaufen, das hat nichts mit einem Gewerbe zu tun.
Ein Gewerbe setzt immer eine gewinnabsicht voraus. D.h. wenn du die CDs kaufen würdest mit dem Ziel, das du damit einen Gewinn machst, dann wäre das ein gewerbliches Handeln. Aber das machst du ja gar nicht.
Du musst auch nichts versteuern, wenn du Privatgegenstände verkaufst. Die MwSt hast du schon bezahlt, als du die CD im Laden/Shop gekauft hast.
Ich würde dir empfehlen, antworte einfach gar nichts auf diese Mail. Es wird nur zu einer sinnlosen Diskussion führen. Du hast nichts falsch gemacht, also lasse ihn ruhig reden. Es ist nur leeres Geschwätz. Er verkauft sehr wahrscheinlich CDs gewerblich und will dich "weg haben", weil er durch dich weniger verkauft.
Das ist bei 250 + verkauften , aktuellen CD unwahrscheinlich und es liegt der Verdacht des gewerblichen Handel nahe. Somit konnen viele fragen sehr unangenehm werden. Ich empfehle dringend dies sehr sehr ernst zu nehmen.
Da liegst du leider absolut falsch! Ich kann dir das so genau sagen, weil ich exakt das gleiche Problem hatte und ich daraufhin einen Anwalt gefragt habe. Und der hat es mir so erklärt wie ich es geschrieben habe.
Lies dir die Definition von gewerblichen Handel durch. Es setzt eine gewinnabsicht voraus! Und die ist hier nicht gegeben. Wenn man sich neue CDs kauft und diese später wieder verkauft, dann erhält man weniger Geld dafür als man dafür selbst ausgegeben hat. Und Ebay Gebühren müssen auch noch von dem Verkaufspreis abgezogen werden. Das ist ein reines Minus Geschäft.
Nach eigenen Angaben ist der Fragant arbeitslos. Bei einer Anzeige kann auch noch der Verdacht des sozialbetruges aufkommen. Die kauf und verkaufbelege müssten alle da sein und der verlust definiert. Diesen Beweis zu führen. ......... viel Spaß
Auch da irrst du dich wieder. Nicht er muss beweisen das er unschuldig ist. Genau andersrum läuft der Hase! Der Staatsanwalt muss ihm beweisen das er schuldig ist. Kennst du nicht den Spruch in dubio pro reo? Im Zweifel für den Angeklagten. Besteht Zweifel an seiner Schuld, dann wird er freigesprochen. Wobei es in diesem Fall sowieso nie so weit kommen wird.
Es tut auch überhaupt nichts zur Sache, ob er arbeitslos ist. Jeder Mensch in Deutschland darf sein privates Eigentum nach Lust und Laune verkaufen. Und selbst wenn jemand 20.000 CDs besitzt, so darf er sie wieder verkaufen. Selbst wenn er Hartz IV Empfänger wäre, dürfte er es immer noch. Verkäufe von Privatgegenständen sind reine Vermögensumwandlung und kein Einkommen.
Bitte nimm es mir nicht übel, ich meine es absolut nicht böse, aber du kennst dich offensichtlich nicht gut mit dem Thema aus. Bitte gib keine falschen Ratschläge.
Sry , deine Meinung ist zwar gut aber für das Finanzamt irrelevant. Wenn der Verdacht besteht ...............
Und selbst wenn jemand 20.000 CDs besitzt, so darf er sie wieder verkaufen. Selbst wenn er Hartz IV Empfänger wäre, dürfte er es immer noch. Verkäufe von Privatgegenständen sind reine Vermögensumwandlung und kein Einkommen.
Bei Sammlungen gibt es entsprechende Urteile die das Gegenteil sagen. Jeder Gebrauchtwagenhändler hat eine "Sammlung". Nur mal als Beispiel.
Bitte nimm es mir nicht übel, ich meine es absolut nicht böse, aber du kennst dich offensichtlich nicht gut mit dem Thema aus. Bitte gib keine falschen Ratschläge.
Gilt dann eher für dich.
Nicht er muss beweisen das er unschuldig ist. Genau andersrum läuft der Hase! Der Staatsanwalt muss ihm beweisen das er schuldig ist. Kennst du nicht den Spruch in dubio pro reo?
Ich glaube nicht, dass du gewerblicher Händler bist, denn sonst würdest du nicht so einen Quatsch erzählen. Angeklagter behauptet A, Staatsanwalt behauptet B und Richter sagt dann C weil er weder A noch B glauben muss. So läuft das sehr vereinfacht vor Gericht.
Was blackfairy2010 geschrieben hat ist richtig. Wenn man seine privaten gebrauchten Gegenstände verkauft, hat das nichts mit gewerblichen Verkauf zu tun! Man darf seinen Kram zb auch auf dem Flohmarkt verkaufen. Das ist erlaubt. Nur wenn es immer neue Sachen sind, dann ist es wieder was anderes!! Aber es ging ja um gebrauchte Sachen beim fragesteller.
Wenn der Fragesteller aber schreibt das die Sachen neu sind und es stimmt gar nicht, dann ist das auf jeden Fall nicht korrekt so. Weil er muss den Zustand warheitsgemäß beschreiben.
Was blackfairy2010 geschrieben hat ist richtig.
Nein, er schreibt großen Quatsch und wenn man darauf hört, dann bekommt man sehr große Probleme. Vielleicht stört er sich ja auch an Scheinprivaten?
Man darf seinen Kram zb auch auf dem Flohmarkt verkaufen. Das ist erlaubt.
Wie reagiert denn so eine Flohmarktleitung wenn man dort 500 CDs als Neuware verkaufen will? Sehen die das dann als einen Privatverkauf an?
Aber es ging ja um gebrauchte Sachen beim fragesteller.
Es geht um CDs die er nur kurz besitzt und dann wieder als Neuware verkauft. Das ist klassischer An- und Verkauf.
Wenn der Fragesteller aber schreibt das die Sachen neu sind und es stimmt gar nicht, dann ist das auf jeden Fall nicht korrekt so.
Wir wollen doch jetzt nicht an die armen Verbraucher denken die so schamlos getäuscht werden und nicht einmal ein Widerrufsrecht haben, oder? Sogar der Konkurrent vom Fragesteller schrieb schon so "schamlos": ohne dem Käufer seine Rechte zu bieten
Wer hier großen Quatsch schreibt, Jennygirl, das bist Du.
Und wo wird hier ein Verbraucher schamlos getäuscht? Eine CD, die einmal abgespielt wurde, unterscheidet sich von einer nigelnagelneuen CD lediglich dadurch, dass sie einmal abgespielt wurde - sie ist wie neu. DU und selbst ein Experte, ihr könntet keinen Unterschied feststellen.
Und wo wird hier ein Verbraucher schamlos getäuscht? Eine CD, die einmal abgespielt wurde, unterscheidet sich von einer nigelnagelneuen CD lediglich dadurch, dass sie einmal abgespielt wurde - sie ist wie neu.
- Der Verbraucher kann nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch nachen
- Ein Sammler ärgert sich über Fingerabdrücke auf einer CD obwohl er vielleicht eine neue eingeschweißte CD erwartet konnte
- Ein Käufer der eine CD vielleicht gerade zu Weihnachten verschenken wollte, merkt, dass die CD weder eingeschweißt noch Neu ist (Fingerabdrücke etc.).
Du scheinst auf der einen Seite nicht viel von Verbraucherrechten zu halten aber auf der anderen Seite hälst du nichts von einem fairen Wettbewerb. Verkaufst du vielleicht selbst "privatgewerblich" und ärgerst dich nun über Abmahnungen?
Ob du gewerblich handelst oder nicht ist eine Frage drr Masse des Verkaufs und der angebotenen Waren. Nur CD ? Unglaubwürdig. Damit würdest du Verlust machen. Wenn du die CD selbst angehört hast dann ist es keine Neuware mehr. Vermutlich erwirtschaftet du damit einen Gewinn und somit bist du Händler und arbeitest gewerblich. Das solltest du , in deinem Interesse ändern. Kann sehr teuer sonst werden. LG
Sind in der Woche ca. 4 Neue CDs
ach und noch der user der mit das geschrieben hat hatte 2 STERNE.. o_0
Allein wenn du die CD selbst angehört hast täuschst du einen Kunden. Diese sind nicht mehr neu und somit hast du auch ein Problem. Mit einer Anzeige hast du die absolute A - Karte. Mach was du möchtest wenn eine Anzeige kommt wird es sehr eng . LG
Sind in der Woche ca. 4 Neue CDs
Die du pro Woche einstellst oder die du pro Woche verkaufst?
Mein Rat: Hör bloß nicht auf Jennygirl90.
Was die hier an Panik verbreitet, darf nicht wahr sein. Die Auskünfte von ihr sind z. T. grotesk falsch und verstärken die Drohungen des unseriösen Abnahmers dadurch sogar noch. Die Frau ist ja irre, was sie so schreibt über ewig in einer Privatkrankenkasse, Ärger mit dem Vermieter, und ähnlichem. Die Ausführungen von Jennygirl sind so fürchterlich, dass ich nicht einmal auschließen würde, dass sie mit den Abmahngeiern zusammenarbeitet.
Noch bist Du nicht abgemahnt, sondern der Mailer versucht Dir nur zu drohen und Dich zu erpressen, und das ohne jeglichen Beweis für irgendeinen Verstoß von Deiner Seite. Das ist möglicherweise strafrechtlich relevant, d. h., Du kannst ihn eventuell sogar anzeigen - das allerdings müsstest Du mit einem Anwalt klären.
Schreib auf KEINEN Fall dem Verkäufer, dass Du "wie gewünscht reagierst". Du machst Dich dadurch selbst zum Opfer von unseriösen Abmahnern, und er könnte sich darauf berufen. Versuch möglichst viel über diesen Mann herauszufinden, auch und gerade aus dem Privatbereich (das ist am wirkungsvollsten) und dreh den Spieß dann um.
Wehr Dich. Geh unbedingt auf diese Seite, die haben seriöse Informationen:
http://www.abmahnwelle.de/index.html
Geh außerdem so schnell wie möglich - wenn's geht: noch heute - zu einer Verbraucherzentrale, die haben ebenfalls mit Abmahngeiern Erfahrung und können Dir evtl. einen sachkundigen Anwalt vermitteln. Das kostet Dich möglicherweise ein paar Euro, dürfte aber immer noch besser sein, als den Abmahngeiern Geld in ihren unersättlichen Schlund zu werfen. Außerdem hilfst Du dadurch auch, Schaden von anderen Abgemahnten abzuwenden. Wenn sich nämlich herausstellt, dass eine Anwaltskanzlei nur von Abmahnungen lebt, kann man besser gegen sie vorgehen und ihr evtl. ein für alle Mal das Handwerk legen.
Wenn Du kein Geld für einen Amwalt hast, geh zum Amtsgericht und lass Dir dort einen Beratungsschein ausstellen. Dazu benötigst Du entweder Deinen Hartz-IV-Bescheid oder einen Einkommensnachweis. Such Dir dann aber einen Anwalt, der auf Wettbewerbsrecht spezialisiert oder Dir von der Verbraucherzentrale empfohlen wurde.
Google auch mal in der Wikipedia nach "Abmahnung" und lies Dir dort vor allem den Abschnitt "Mißbrauch" durch. Lass Dich nicht einschüchtern. Wenn es nötig sein sollte, kannst Du immer noch die Abmahngebühr zahlen - aber erst, nachdem der Sachverhalt von einem auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt genau geprüft worden ist.
Noch etwas: Es ist kein Zufall, dass die Abmahngeier gerade jetzt, kurz vor Weihnachten, tätig werden. Da haben nämlich viele Anwaltskanzleien geschlossen und Du bekommst möglicherweise kleinen Termin mehr. So wollen die Geier verhindern, dass Du Dir rechtkundigen Rat holst - ein weiteres Beispiel, das ein bezeichnendes Licht auf dieses Gewerbe wirft.
Zitat Jenny: "Wenn du also nicht als veramter, obdachloser, nicht-krankenversicherter Schuldner enden möchtest, dann solltest du die Nachricht von diesem Verkäufer sehr ernst nehmen."
**Sag mal, hast Du sie noch alle, Jenny? Schämst Du Dich eigentlich nicht?***