Darf ich als gewerblicher Verkäufer bei Ebay Kleinanzeigen meine Telefonnummer UND Mailadresse in den Angebotstexten mit angeben?
Darf ich als gewerblicher Verkäufer bei Ebay Kleinanzeigen meine Telefonnummer UND Mailadresse in den Angebotstexten mit angeben?
5 Antworten
Als Gewerbetreibender bist du impressumspflichtig.
Da heißt, der Gesetzgeber schreibt die Pflicht zur Anbieterkennung zwingend vor.
Ob du nun bei eBay oder eBay-Kleinanzeigen verkaufst, du musst dem Käufer die selben Gewährleistungsrechte einräumen, ein Widerrufsrecht einräumen. Die Sachmängelhaftung beträgt grundsätzlich 2 Jahre.
Wer sich als Unternehmer nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält riskiert teure Abmahnungen.
Informationen zum Thema findest du auf den Hilfe-Seiten von eBay Kleinanzeigen.
Sieh dir doch mal hier die Tipps an, wie du dich als Gewerblicher Händler auf eBay Kleinanzeigen otimal und vorteilhaft präsentieren kannst.
Niedrige Kosten ermöglichen eine längere Nutzung. Nach einer Probezeit von 3 Monaten, müsste ein Umsatzanstieg aufgrund der Werbemaßnahme erkennbar sein.
Verkaufst du ausschließlich über eBay Kleinanzeigen oder sind deine Angebote mit eBay gekoppelt, sodass sie sich gegenseitig bewerben?
Hier mal der Link zu den Tipps & Tricks für Gewerbetreibende:
https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/erfolgreich-anzeigen-schalten/
Mal reinschauen lohnt sich ganz bestimmt.
Die esten zwei Sätze von heurekaforyou hast du auch gelesen?
Vor dem, was man angeben kann, steht die Frage, was man angeben muss!
Stimmt - du hast Recht! Meine Info über einen vorteilhaften Unternehmens-Auftritt auf eBay Kleinanzeigen, haben nicht direkt etwas mit der Frage zu tun.
Ich war trotzdem so unverschämt und habe dem Fragenden über diese Möglichkeit informiert.
Fakt ist: Telefon- und Fax-Nummern nutzen recht wenig, wenn die Anzeigen nicht gesehen wird, weil sie einfach immer weiter nach hinten rutscht, wo kaum noch jemand sucht.
Ich für mich sehe wirklich keinen Grund, weshalb ich ich wichtige Informationen für Existenzgründer zurückhalten soll, nur weil nicht ausdrücklich danach gefragt wurde.
Ist deine Frage damit beantwortet - das hoffe ich.
Ja. 2 Sätze relevant - 30 Sätze am Thema vorbei.
Wie viel Wert hat Kritik, die nicht bewertet werden kann?
Ja darfst du, das sieht man auch in jedem zweiten Autoangebot auf Ebay. Impressum, etc.
Als gewerblicher Verkäufer musst Du das sogar.
Nicht unbedingt beides zwingend
Wie bereits geschrieben, hast du als gewerblicher Anbieter eine Impressumspflicht, unabhängig davon, über welche Plattform du deine Artikel verkaufst.
Wenn du einen gewerblichen Kleinanzeigen-Account hast, gibt es auch die entprechenden Felder um deine Pflichtangaben zu hinterlegen.
https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe/gewerbe/gewerblicheanbieter/
eBay Kleinanzeigen ist ein Anzeigenmarkt - Da kannst du zusätzlich auch im Angebotstext deine Kontaktdaten als Gewerbetreibender hinterlegen.
Unabhängig davon musst du diese aber auch noch mal in den dafür vorgesehenen Bereich nennen.
Ich habe dir mal einen Link kopiert. Hier siehst du sehr gut, das sowohl im Angebot, als auch im Impressum Unternehmer-Daten zu finden sind.
Tipp: AmEnde der des Angebots findest du die Option "Rechtliches". Wenn du darauf klickst, siehst du die Unternehmerdaten. Rechts oben neben der Anzeige ist deutlich erkennbar, dass es sich um einen gewerblichen Nutzer handelt.
Tipp: Solltest du deine Ware über den Versand verkaufen, musst du dem Käufer auch weitere Informationen, wie das Widerrufsrecht, die Belehrung sowie das Musterformular problemlos zugänglich machen. Falls du eigene AGB verwendest, solltest du auch hierfür einen Link setzen.
Und das hat jetzt was genau mit der Frage zu tun? Und was hat die Gewährleistung mit der Frage nach der Telefonnummer zu tun? Kann es sein, dass du die Frage nicht verstanden hast?
Und kann er jetzt beides einstellen oder nicht?