Wenn man als Landwirt z.B einen Anhänger verkauft, ist man dann privater oder gewerblicher Verkäufer?
Z.B. über Ebay Kleinanzeigen.
6 Antworten
Das kommt darauf an, ist der Anhänger teil des Betriebskapitals des Landwirts, und wird auch als solches steuerlich behandelt (z.B. indem er seinen neuen Anhänger von der Steuer auch als Betriebsaufwendung absetzt, handelt er mit dem Verkauf auch gewerblich. Die Einnahmen daraus muss er ja dann auch gewerblich buchen.
Wenn er hingegen seinen privaten PKW-Anhänger veräußert, dann macht er dies auch privat.
Landwite betreiben aber kein Gewerbe... Ach, Landwirtschaft ist ja nur ein Hobby?
Leider wissen viele hier nicht Bescheid bzw. stolpern über den Begriff "gewerblich".
Für ALLE Landwirte ist es ein betrieblicher Vorgang, wenn ein Schlepper verkauft wird. Ausnahme wäre bloß ein erloschener Betrieb, wo Restsubstanz von den Erben verkauft wird.
D.h. der Vorgang landet selbstverständlich in der Landwirte-Buchführung. Oft entsteht ein Buchgewinn, den er auch versteuern muß.
Beim "Pauschalierer" enthält der Vorgang 10,7 % MwSt, die der Landwirt aber nicht ans Finanzamt abführen muß.
Beim "Optierer", das sind ca. 30% der Landwirte, muß der Verkäufer 19% MwSt ausweisen. Und dieses Geld auch abführen ans Finanzamt.
Typische landwirtschaftliche "Gewerbebetriebe" gibt es kaum in der Landwirtschaft. Das wäre z.B. eine Mastanlage für 50 000 Masthähnchen oder Mastschweine. Solche Gewerbebetriebe würden wie ein normaler Optierer beim Schlepperverkauf 19% MwSt verlangen.
Privater Verkäufer. Zum einen sind Landwirte in de Regel keine Gewerbetreienden und vor allem kein Händler von landwirtchaftlichen Maschinen oder Fahrzeugen.
Leider ganz falsch.
Der Schlepperverkauf ist für den Landwirt ein normaler betrieblicher Ertrag wie Weizenverkauf (abzüglich Buchwert).
Er kann es auch schwer vor der Buchführung verheimlichlichen, sonst stimmt sein Inventarverzeichnis nicht mehr. Der Verkauf enthält beim Pauschalierer 10,7 % MwSt.
Gewerblich.
Der Landwirt verkauft quasi einen Teil des Betriebsinventars, welcher aus deiner Buchhaltung heraus genommen wird. Dafür brauchst du einen Beleg, also einen Nachweis dass der Hänger verkauft wurde und woher dann das Kapital kommt, sonst stimmt deine Buchhaltung hinten und vorne nicht mehr.
Zudem kann der Nächste, der den Hänger wieder zulassen und nutzen will, den Hänger nicht ins Betriebsinventar aufnehmen, wenn keine Rechnung vorhanden ist.
Das ist ja Betriebsvermögen also selbstverständlich "gewerblich". Wobei die Landwirtschaft nicht als Gewerbe zählt.
Wie kann es dann gewerblich sein, wenn der Landwirt kein Gewerbe betreibt?
Es ist jedenfalls nicht privat. Darum ging es ja wohl bei ebay
Ob ein Landwirt als "gewerblich" eingestuft wird, liegt meistens am VIEHBESATZ.
https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/6/nav/360/article/14324.html
für die ersten 20 ha nicht mehr als 10 VE/ha
für die nächsten 10 ha nicht mehr als 7 VE/ha
für die nächsten 20 ha nicht mehr als 6 VE/ha
für die nächsten 50 ha nicht mehr als 3 VE/ha
und für die weitere Fläche nicht mehr als 1,5 VE/ha
Bei Direktvermarktern ist ein wesentliches Kriterium, ob sie viel Zukaufsware dabei haben und wie weit sie die Lebensmittel verarbeiten.
Allerdings macht man meistens nur einen "gewerblichen Nebenbetrieb". D.h. der Verkauf eines landw. Anhängers bleibt "landwirtschaftlich".
Die Gewerblichkeitseinstufung hat gewisse Nachteile in Steuer und Buchführung. Vor allem fallen aber einige Vorrechte der Landwirtschaft weg wie "Bauen im Außenbereich".
Landwite betreiben aber kein Gewerbe.Und sie sind keine gewerblichen Händler vn Fahrzeugen.