Muss ich samstag arbeiten,wenn ich schon bei einer 5 tage woche über meine vert. festgelegte arbeitszeit komme ?
Hallo zusammen,
ich habe eine frage zu meinem arbeitsvertrag. und zwar bin ich angestellter automobilverkaufsberater. Ich soll nun noch bei gleichbleibender wöchentlicher arbeitszeit (Montag-Freitag 43,75h) jeden 2ten samstag für 5 stunden arbeiten. ich komme so schon bis freitags auf die besagten 43,75 Stunden. Muss ich nun jeden 2. Samstag arbeiten wenn ich schon über meine vertraglich vereinbarten 42,5h komme? Es sind keine arbeitstage im vertrag festgelegt - die arbeitszeit bei den 5 wochentagen (43,75h) bleibt unverändert !
3 Antworten
Der Samstag wird doch sicher auch bezahlt werden. Wo ist also Dein Problem? Wenn in Deinem Arbeitsvertrag nichts explizit darüber steht, dass Du nicht an Samstagen arbeiten musst, dann musst Du in diesem Beruf doch damit rechnen, auch an Samstagen zu arbeiten.
Leider habe ich bei der NSA nur eine recht unleserliche Kopie deines Arbeitsvertrags finden können, daher weiß ich nicht, was dort genau drin steht.
Aber schau doch einfach mal selber rein und sieh dir an, was zum Thema Überstunden steht.
Dann kannst du also 48 Stunden die Woche arbeiten.
Infos dazu findest du auch anschaulich unter http://www.finanztip.de/arbeitsvertrag/arbeitsgesetz-ueberstunden/
Zwingen kann dich dazu keiner.
Überstunden: Der AN ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Leitung von Mehrarbeit verpflichtet... ich hoffe das hilft.