Darf mein Chef meine Arbeitstage verändern?
Ich arbeite 20 Stunden. Vertraglich auf 4 Werktage festgelegt. Also Mo-Do von 8-13 Uhr.
Da wir nun Personalmangel haben, möchte mein Chef ändern, dass ich auch Freitags komme und meine 20 Stunden auf 5 Tage verteile.
Dies möchte und kann ich allerdings nicht, da ich zwei Kinder habe und deren Betreuung ich so geregelt habe, dass ich Freitags da bin. (Schule endet um 11 Uhr, danach ist an diesem Tag aufgrund meines Arbeitsvertrags keine Schulkindbetreuung)
Sollte ich jetzt Freitag Arbeiten müssen, habe ich keine Betreuung. Ich habe das extra vertraglich mit aufnehmen lassen, dass ich nur 4 Tage arbeite. Kann mein Chef das jetzt einfach ändern oder falls ich nicht auf 5 Tage ändere kündigen? Ich bin weder in der Probezeit noch in einem befristeten Arbeitsverhältnis.
Danke für euere Hilfe!
5 Antworten
Kann mein Chef das jetzt einfach ändern
Nein, kann er nicht!
Wenn vertraglich festgelegt ist, dass Du vier Tage/Woche von Mo bis Do arbeitest, kann er nicht verlangen, dass Du jetzt an fünf Tagen/Woche kommst.
falls ich nicht auf 5 Tage ändere kündigen?
Wie groß ist der Betrieb? Wenn es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt (Teilzeit- und Minijob werden entsprechend aufgerechnet), kann er Dir nicht so einfach kündigen.
Er kann Dir aber eine Änderungskündigung geben. Da hast Du dann drei Möglichkeiten:
- Du nimmst an und arbeitest zu den neuen Bedingungen
- Du lehnst ab und aus der Änderungskündigung wird eine Beendigungskündigung
- Du nimmst unter Vorbehalt an.
Bei 2. und 3. musst Du innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Hat die Änderungskündigung keinen Bestand, arbeitest Du in beiden Fällen weiter zu den alten Bedingungen.
Ist die Änderungskündigung rechtens, hast Du bei der 2. Option keinen Job mehr, bei der 3. Option hast Du den Job noch, allerdings zu den neuen Konditionen.
Wie lange arbeitest Du schon dort? Auch bei Änderungskündigungen müssen die vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten werden. Von "jetzt auf gleich" kann der AG die neuen Zeiten sowieso nicht verlangen
Solche Änderungen müssen einvernehemlich erfolgen. DH, wenn du nichts willst, dann kann er dich nicht direkt zwingen.
Allerdings kann er damit auch eine Kündigung rechtfertigen wenn es betrieblich notwendig ist, eine Kraft freitags zu haben und du diese Aufgaben nicht leisten kannst / willst.
Es muss sich an alle vertraglich vereinbahrten Bedinungen gehalten werden.
Ohne deine Zustimmung kann da nichts verändert werden.
Chefs meinen immer, sie dürften alles, aber du hast deine Arbeitszeiten ja schriftlich niedergelegt. Er kann dir allenfalls eine Änderungskündigung vorlegen, die mit einem neuen Vertrag ausgestattet ist...mit dem Risiko, dass du sie annimmst und nicht mehr zur Arbeit kommst. Ihr habt sicher keinen Betriebsrat, den du ansprechen könntest.
Entscheidend ist, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Einseitige Änderungen sind nur als Änderungskündigung möglich, die du nicht akzeptieren musst.