Kündigung/Abmahnung wegen Fehler in der Mülltrennung? Schikanierender Vermieter?

7 Antworten

An eurer Stelle würde ich in den Mieterverein eintreten und alles weitere darüber regeln. Ich bin mir nicht sicher ob er überhaupt euren Müll durchsuchen darf aber solche Dinge kann der Mieterverein klären.

Semal90 
Beitragsersteller
 05.03.2018, 14:25

Sind im Mieterverbund. Danke für die Antwort!

Wir hatten uns geweigert das Treppenhaus zu putzen, da der durch die Renovierung verursachten Dreck, sowieso jeden Tag das Treppenhaus verschmutzt.
Wir können uns gerade zeitlich und auch strategisch nicht leisten, die Wohnung bald zu verlassen.
Ich habe aber echt keine Lust mehr auf diesen Mann.

Zwei Widersprüche in drei Sätzen.

Also:

Ihr macht Fehler bei der Mülltrennung. Ihr habt schon eine Abmahnung dafür. Ihr weigert Euch turnusgemäß das Treppenhaus zu putzen.

Aber: Ihr könnt Euch einen Wohnungswechsel derzeit nicht leisten, wenn auch nur zeitlich und strategisch, was immer das bedeutet.

Und: Du hast keine Lust mehr auf diesen Mann.

Den Mann wirst Du nicht los. Eher wird man Euch als Mieter los. Wenn Du die Wohnung noch etwas behalten willst/musst, dann musst Du ihn aber noch etwas ertragen.

Noch eine Abmahnung wegen Verweigerung des Putzdienstes und dann folgt schon die fristlose Kündigung. Da wäre ich aber mal etwas vorsichtiger.

Ignorier ihn doch einfach und sobald es strategisch passt, sucht Ihr Euch eine neue Wohnung. Du kannst doch Deine Vermieterin nicht veranlassen, den Mann wegen Euch raus zu schmeissen.

Plastikabfall im Restmüll ist kein Problem. Umgekehrt wäre es eines. Keinesfalls ist hier weder für eine Abmahnung noch eine Kündigung jeglicher Art ein rechtswirksamer Grund gegeben. Negiere Beides und schweige.

Die durch Renovierung eingetretene Verschmutzung des Treppenhaus zu beseitigen ist Aufgabe des Vermieters bzw. der durchführenden Firma, nicht die der Mieter. Es liegt also auch hier kein Abmahnungs- oder Kündigungsgrund vor.

Wenn ihr regelmäßig die Miete bezahlt kann er euch fast gar nichts. Wegen zwei Plastikfetzen in der Restmülltonne schon zwei mal nichts. Mieter haben in Deutschland einen guten Schutz vor dem Recht. Freundlich und LMA ist der richtige Weg. Entschuldigt euch einfach regelmäßig.

Putzt das Treppenhaus wie in der Hausordnung vorgesehen, das würde ja schließlich auch dann anfallen, wenn nicht renoviert wird.

AchIchBins  06.03.2018, 21:16

Irrtum. Wegen falscher Mülltrennung kann sehr wohl etwas passieren ... nämlich eine Abmahnung. Die vorgeschriebene örtliche Mülltrennung ist sicher auch in der Gemeindesatzung des Landratsamtes festgeschrieben. Keine Trennung = Ordnungsgeld. Kontrolliert der Vermieter nicht, kontrolliert halt vll. die Müllabfuhr mal und der Bescheid mit Bußgeld flattert ins Haus.

albatros  18.03.2018, 17:17
@AchIchBins

Falsch wäre nur, wenn Restmüll in der gelben Tonne aufzufinden wäre. Da könnte die Leerung verweigert werden oder die Tonne insgesamt als Restmüll berechnet werden. Hier war im Restmüll etwas Plastik gelandet. Das ist kein Verstoß gegen irgendwelche Bestimmungen und verursacht in dieser Größenordnung keinerlei Mehrkosten.

Du solltest, bevor du hier deine falschen Ratschläge (Busgeld et.) erteilst, etwas genauer lesen, was die FS gefragt bzw. mitgeteilt hat.

Semal90 
Beitragsersteller
 05.03.2018, 14:27

Das Treppenhaus putzen wir jetzt auch regelmäßig. Danke!

Es gibt in Deutschland keine Vorschrift, die es verbietet zu prüfen, ob der Müll ordnungsgemäß getrennt wurde. Er darf also durchaus in die Mülltonnen schauen, um das zu kontrollieren.

Was natürlich nicht geht, ist die Mieter zu beschimpfen, wenn sie da nicht so gewissenhaft sind. Ob es Sinn macht, den Herrn wegen Beleidigung anzuzeigen, müsst ihr selbst entscheiden.

Haltet eure Pflichten ein, auch wenn das wegen der Renovierungsarbeiten aus eurer Sicht vielleicht unsinnig ist. Sobald es euch möglich ist, sucht euch eine andere Wohnung - hier wird man bestimmt nach Fehlern suchen...