Muss ich reklamierte Ware doppelt verzollen??
Folgendes, ich habe (gewerblich) Ware aus China erhalten im Wert von rund 4000 Dollar. Die Hälfte davon war defekt. Ich habe dieses mittels Bildern reklamiert und erhalte nun kostenfreien Ersatz - OHNE dass ich die defekte Ware zurück sende. Muss ich den Zoll nochmal bezahlen? Ist ja keine unerhebliche Summe.
5 Antworten
ja, Du musst den Zoll nochmals bezahlen, da Du eine weitere Wareneinfuhr anmeldest. Ich glaube, Du kannst bei der EZA irgendwo angeben "Ersatz für defekte Waren", hatte den Fall aber noch nie.
2 Möglichkeiten:
a) frag' jemanden bei der Einfuhr Deines Zollamtes. Nach meiner Erfahrung ist es denen lieber, wenn man solche Sachen vorher abspricht
b) fordere vom Versender die gezahlten Zölle zurück. Es geht hier ja vermutlich um "nur" 200 EUR oder so.
Also, es ist so. Wenn Du eine bereits verzollte Ware wegen Reklamation an den Absender zurück schickst, dann kannst Du bei der zuständigen Zollstelle einen "Antrag auf Rückerstattung von Eingangsabgaben" stellen. Hierzu musst Du als Anlage den Einfuhrabgabenbescheid vorlegen und den Nachweis erbringen, dass die Ware vollständig wieder ausgeführt wurde. Diesen Nachweis führst Du am einfachsten, wenn Du bei der Rücksendung die Nämlichkeit der Ware durch den Zoll (= kostenpflichtige Zollbeschau)feststellen lässt.
Für jede Einfuhr ist der Zoll fällig.
Den Zoll interessiert nicht, was Du vorher schon verzollt hast.
Um ganz sicher zu gehen, ruf beim Zoll an. Die Nummer findest du im Internet.
Nein, Du musst aber die 1. Verzollung vorlegen
hmn OK und wie "beweise" ich, dass es tatsächlich die selbe Ware ist....