Muss ich reklamierte Ware doppelt verzollen??

5 Antworten

ja, Du musst den Zoll nochmals bezahlen, da Du eine weitere Wareneinfuhr anmeldest. Ich glaube, Du kannst bei der EZA irgendwo angeben "Ersatz für defekte Waren", hatte den Fall aber noch nie.

2 Möglichkeiten:

a) frag' jemanden bei der Einfuhr Deines Zollamtes. Nach meiner Erfahrung ist es denen lieber, wenn man solche Sachen vorher abspricht

b) fordere vom Versender die gezahlten Zölle zurück. Es geht hier ja vermutlich um "nur" 200 EUR oder so.

Also, es ist so. Wenn Du eine bereits verzollte Ware wegen Reklamation an den Absender zurück schickst, dann kannst Du bei der zuständigen Zollstelle einen "Antrag auf Rückerstattung von Eingangsabgaben" stellen. Hierzu musst Du als Anlage den Einfuhrabgabenbescheid vorlegen und den Nachweis erbringen, dass die Ware vollständig wieder ausgeführt wurde. Diesen Nachweis führst Du am einfachsten, wenn Du bei der Rücksendung die Nämlichkeit der Ware durch den Zoll (= kostenpflichtige Zollbeschau)feststellen lässt.

Um ganz sicher zu gehen, ruf beim Zoll an. Die Nummer findest du im Internet.

Nein, Du musst aber die 1. Verzollung vorlegen

StefanEM 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 09:09

hmn OK und wie "beweise" ich, dass es tatsächlich die selbe Ware ist....