Wenn man einen rabattierten Artikel bestellt hat und wegen eines Defekts gegen einen Heilen umtauscht, steht einem für den Ersatz auch der Rabatt zu?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Verkäufer muss sich an den geschlossenen Vertrag halten, und dir eine mängelfreie Hose zum vereinbarten Preis liefern. Eine nachträgliche Preiserhöhung wäre demnach nicht zulässig.

Es ist nicht ganz klar, was genau du da gemacht hast.

Hast du den Kaufvertrag widerrufen und dann eine neue Hose bestellt? Dann ist das so richtig. Fuer die neue Hose gilt dann der aktuelle Preis (also ohne Rabatt).

Oder hast du gar keinen Widerruf erklaert, sondern Gewaehrleistungsansprueche angemeldet? Dann muss der Haendler die Hose entweder kostenlos umtauschen oder kostenlos reparieren. Moeglicherweise fuer einen Widerruf vereinbarte Ruecksendungskosten darf er dir in dem Fall auch nicht auferlegen.

Rosenmary 
Beitragsersteller
 10.01.2021, 00:44

Ich habe angerufen und gesagt, dass die Hose defekt angekommen ist. Die Dame am Telefon sagte, schicken Sie diese mit entsprechender Begründung zurück, ich sende Ihnen ohne Versandkosten einen Ersatz zu.

DerCaveman  10.01.2021, 00:47
@Rosenmary

Dann hast du ganz klar Gewaehrleistungsansprueche angemeldet und die Differenz zum jetzigen Preis kann nicht von dir verlangt werden.

Rosenmary 
Beitragsersteller
 10.01.2021, 00:48
@DerCaveman

Okay danke

Hallo.

Nein, ich glaube, dazu ist der Händler nicht verpflichtet. Wenn du die Hose im Laden gekauft hättest, müsste der Händler sie gar nicht zurücknehmen, bei Onlinekäufen ist das anders, weil du logischerweise keine Möglichkeit hattest, das Produkt vorher zu überprüfen. Dennoch denke ich, dass der Umtausch zum verminderten Kaufpreis kein Muss, sondern Kulanz des Händlers ist. Du könntest maximal darauf bestehen, dass dir dein Geld zurückgezahlt wird.   

Ratefuchs007  09.01.2021, 20:01
Nein, ich glaube, dazu ist der Händler nicht verpflichtet.

Da glaubst Du falsch:
Es handelt sich hier nicht um einen Widerruf, sondern um eine Reklamation.

TheNegativeOne  09.01.2021, 20:03
@Ratefuchs007

Und das bedeutet, dass der Händler die Hose zum rabattierten Preis umtauschen MUSS oder KANN?

TheNegativeOne  09.01.2021, 20:06
@Ratefuchs007

Gut zu wissen, danke für die Info.

Rosenmary 
Beitragsersteller
 09.01.2021, 20:11
@Ratefuchs007

Den Versand übernehmen sie. In der Mail steht nur, dass ich die Hose bestelle. Den Rücksendegrund muss ich bei der Rücksendung angeben. Und habe dann die alte Rechnung mit Rabatt, aus der ich was zurück sende und abziehe und eine 2. Rechnung mit der 2.Hose in der kein Rabatt steht (habe ich online gesehen).

Ratefuchs007  09.01.2021, 20:13
@Rosenmary

Klingt unnötig kompliziert.

Wichtig ist vor allem, dass Du die Hose reklamierst und einen für Dich kostenlosen Umtausch forderst, Du darfst keinesfalls widerrufen.

Rosenmary 
Beitragsersteller
 09.01.2021, 20:14
@Ratefuchs007

Oh das werde ich. Auf Telefonate verlasse ich mich nicht, ging zu oft schief.

Mundenheimer  09.01.2021, 20:25
@TheNegativeOne

Er muss die Hose nicht zu irgendeinem Preis , sondern die Hose als Gegenstand, als Ware umtauschen. Der ursprüngliche Preis spielt dabei keine Rolle.

Rosenmary 
Beitragsersteller
 09.01.2021, 21:53
@Mundenheimer

Das heisst?

Mundenheimer  11.01.2021, 09:11
@Rosenmary

Ich meinte damit, wie auch schon in meiner eigenen Antwort, dass es überhaupt nicht um Hose gegen Geld (also gegen irgend einen Preis geht), sondern um Hose gegen Hose.

Rosenmary 
Beitragsersteller
 11.01.2021, 09:58
@Mundenheimer

Genau, aber so wie es online aussieht, Rechnung gegen Rechnung. D.h. den rabattierten Artikel zurücksenden als Reklamation, diesen kann ich dann von der alten Rechnung abziehen...und den neuen Artikel mit der neuen Rechnung bezahlen, da die 2. Hose auch mit Rechnung kommt.

Mundenheimer  11.01.2021, 10:34
@Rosenmary

Wenn dir dadurch der Rabatt verloren geht, solltest du dich auf keinen Fall darauf einlassen! Es geht, wie schon geschrieben, nicht um eine Aufrechnung 1. Rechnung gegen 2. Rechnung, sondern um Umtausch defekte Hose (Ware, Gegenstand) gegen intakte Hose. Wie das online aussieht, kann dir egal sein. Du bezahlst die rabattierte 1. Rechnung, mehr nicht. Dass die 2. Rechnung ein Fehler des Händlers ist, darauf solltest du ihn hinweisen, z. B. "Ihre 2. Rechnung ist damit gegenstandslos".

Rosenmary 
Beitragsersteller
 11.01.2021, 14:34
@Mundenheimer

Das werde ich. Danke.

Mundenheimer  11.01.2021, 16:31
@Rosenmary

Wenn die Firma "Schwierigkeiten" macht, dann melde dich bitte über FA. Ich würde dir dann meine E-Mail-Adresse geben, so dass du mir das, was sie zu meinen glauben, schicken kannst. Zu meinem Hintergrund: Ich bin kein studierter Jurist, aber ich habe in der Berufsbildung unter anderem Vertrags- und Haftungsrecht unterrichtet.

So wie ich mich erinnere, geht es bei dir "nur" um 5 €, aber als Rentner habe ich Zeit, Freunden zu helfen, und es macht mir Spaß. Vor kurzem habe ich für eine gute Freundin und deren Begleitung über 200 € von der Deutschen Bahn erstritten, ohne Gericht, nur mit Schreiben.

Die Hose war bezahlt bzw. zum zu bezahlenden Preis bestellt und wird als Ware umgetauscht, also defekte Hose gegen gleiche heile Hose, und da fließt überhaupt kein Geld. Das hat mit dem Rabatt nichts zu tun.

Anders wäre es, wäre die gleiche Hose nicht mehr lieferbar, und du nur eine Gutschrift über den rabattierten Preis erhieltest, in diesem Fall könntest du die Gutschrift nur zum rabattierten Betrag einlösen gegen den nicht rabattierten Preis eines von dir ausgesuchten anderen Artikels.

Rosenmary 
Beitragsersteller
 09.01.2021, 20:08

Es geht darum, ich habe bei der 1.Bestellung eine Rechnung erhalten und soll die Hose zurück schicken. Die Rechnung reduziert sich um den Betrag. Die Ersatzhose habe ich als Neubestellung per Mail gesehen. Ohne Rabatt. In der Mail steht nichts von Reklamation. Das muss ich bei der Rücksendung angeben. Die Ersatzhose kommt dann mit Rechnung, aber ohne Versandkosten. Habe dann also 2 Rechnungen und muss was davon abziehen.

Mundenheimer  09.01.2021, 20:22
@Rosenmary

Du hast die Hose reklamiert. Du hast den Ersatz dafür bekommen. Du bezahlst die erste Rechnung. Die zweite Rechnung beantwortest du damit, dass es sich nicht um eine Neu-Lieferung handelt, sondern um einen Ersatz. Kann sein, dass die das in der "automatischen" Rechnungsbearbeitung nicht sofort kapieren, aber bleibe dann hartnäckig. Du bist im Recht.

Rosenmary 
Beitragsersteller
 09.01.2021, 21:54
@Mundenheimer

Danke! Auf die Ersatzhose warte ich noch. Habe heute erst reklamiert.

Selbstverständlich gilt der Rabatt auch später!

berndcleve  09.01.2021, 19:50

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