Darf der Arbeitgeber Strafzahlungen die ein Arbeitnehmer verursacht hat auf diesen abwälzen?

3 Antworten

Egal wie, lieber eine Beratungsgebühr beim Anwalt in den Sand gesetzt, als 6.000€?

Wenn man diese Blätter führen muss, dann sollte man sie wenigstens zu seinem Vorteil verschludern 🙊.

Hat er die entsprechenden Verordnungen über die Lenkzeiten erhalten und quittiert, wurde er ordnungsgemäß eingewiesen.

Soweit ich das gelesen habe, genügt hier nicht die Kontrolle über GPS, dafür müssen wieder speziell geeichte Geräte eingebaut sein.

Ansonsten ist zu prüfen, inwieweit er gezwungen wird Lenkzeiten zu überschreiten. Ob die Formulierung der Erstattung wirksam ist, weiß ich nicht.

Polgara01 
Beitragsersteller
 24.12.2017, 15:01

Die 2000,00 € muß er ja eh zahlen, denn das ist die Strafe die er selbst aufgebrummt bekommen hat.

Und zur Überschreitung der Lenkzeit wurde er auch nicht gezwungen, ich kenn den Betrieb aus eigener Erfahrung und da wird wirklich drauf geachtet das die Lenkzeit nicht überschritten wird... soll auch solche Firmen geben ;-)

DerHans  24.12.2017, 13:42

Es ist allgemein bekannt, dass die LKW-Fahrer mehr oder weniger gezwungen werden, die Tachoscheiben zu manipulieren. Wer das nicht mit macht, ist seinen Job los. dafür muss er aber trotzdem nicht die Strafe des Betriebes bezahlen.

Polgara01 
Beitragsersteller
 24.12.2017, 14:57
@DerHans

Wenn nun aber der Bekannte eingeräumt hat das der Fehler alleine bei Ihm lag, er vom Chef ordnungsgemäß ins führen der Tageskontrollblätter eingewiesen wurde und der Chef penibel auf Einhaltung der gesetzlichen Lenk und Ruhezeiten achtet ?

Wenn er außerdem eine schriftliche Vereinbarung auf Ausgleich des Betrages in Raten mit dem Chef getroffen hat ( Arbeitgeberdarlehen erhalten hat) und bereits ein Teil davon beglichen wurde ?

Was passiert dann wenn er wie er befürchtet aufgrund seiner , ich nenn es mal fehlender Arbeitsmoral, gekündigt wird ?

Zumal sich der Bekannte noch in der Probezeit befindet ?

Kann der Chef dann den Betrag vollständig von Ihm verlangen oder zählt weiterhin die Ratenzahlungsvereinbarung ?

Anwalt meinte er sei auf gutwillen vom Chef angewiesen ?

Versteht mich nicht falsch, ich will meinen Bekannten nicht in Schutz für seine Faulheit nehmen, aber wenn der Chef die Restzahlung in einem Rutsch verlangen sollte sieht es Mau aus und das beim nächsten Bockmist den er macht die Kündigung raus geht wurde Ihm bereits mitgeteilt.

Der Passus im Vetrag ist wohl gesetzwidig und somit nichtig sein. Ein Gespäch mit dem Rechtsanwalt kostet weniger als 4000€ und ist sinnbringend.

Polgara01 
Beitragsersteller
 24.12.2017, 12:11

Auch wenn der Chef nachweisen kann das die Strafzahlung nur aufgrund der nicht ordnungsgemäßen ausgefüllten Blättern entstanden ist ?

Schulung gab es nämlich vom Chef, ebenso wie die Erläuterung der gesetzlichen Lenk und Ruhezeiten sowie die strickte Anweisung sich daran zu halten. Steht alles im Vertrag von meinem Bekannten.

Auch hat er mir gegenüber zugegeben das er beim ausfüllen geschludert hat weil Ihn die Dinger nerven.

Und die Strafzahlung wird nur bei nachgewiesenem eigenverschulden fällig und darf auf Raten abgestottert werden.

Ich finde den Chef da ziemlich kulant, andere hätten warscheinlich längst gekündigt bei sowas. Zumal der Bekannte auch öfters mal krank macht und sich dann immer erst 2-3 Std. nach Dienstbeginn beim Chef Krank meldet, Abmahnungen hat er deswegen schon ein paar... jetzt hat er primär Angst davor wenn er rausfliegt das er den Rest der Strafe auf einmal zahlen muß.

Gab da wohl nen Darlehensvertrag über den Strafbetrag.





Strafen die dem BETRIEB auferlegt werden, kann er nicht einfach weiter leiten.

Der Betrieb kann ihn abmahnen und auch kündigen im Wiederholungsfall.

Wenn überhaupt, würde der Arbeitnehmer selbst ebenfalls bestraft werden.

Ein Taxifahrer, der bei rot fährt, muss sein Strafmandat auch selbst bezahlen.

Anders ist es, wenn er mit abgefahrenen Reifen fahren würde.Dann wird auch der Halter belangt.