Muss ich nun Strafe für zu spätes Anmelden zahlen?

4 Antworten

Das ist offenbar eine Einnahmequelle der Behörden, die noch nicht genutzt wird. Nein, für spätes An- und Abmelden muss man keine Strafe zahlen.

PissedOfGengar  18.10.2016, 08:35

Unsinn... Viele Meldebehörden verlangen Verwarn-/Bußgelder bei Verletzung der Meldepflicht. Da gibt es auch eine klare Gesetzesgrundlage zu.

sushigirl21 
Beitragsersteller
 18.10.2016, 08:33

Ich habe eben im Internet bei verschiedenen Foren und auch auf solchen "Rechtsseiten" gelesen, dass es eine Strafe von bis zu 500 € geben kann

Ohne diese Wohnungsgeberbescheinigung kannst du dich nicht anmelden und wenn der Vermieter diese trotz Verpflichtung nicht ausstellt, kannst du nichts dafür und daher keine Strafe.

Außerdem sind diese 2 Wochen eh ein Witz, in meiner Region kannst du froh sein, wenn du mal nach 2 Monaten überhaupt einen Termin bekommst. Ohne Termin brauchst erst gar nicht hingehen. Habe deswegen die Politiker mal angeschrieben und darf hingewiesen, auch dass das bei Wahlen eine Entscheidung sein kann. Außer einen Termin nach "nur" 3,5 Wochen ist nichts passiert.

sushigirl21 
Beitragsersteller
 18.10.2016, 08:34

Ich finde diese Frist auch ziemlich bescheuert. In großen Städten ist das fast unmöglich, die einzuhalten.

Jewi14  18.10.2016, 08:39
@sushigirl21

Da diese Meldeämter und das Personal nun mal von Kommunalpolitiker beeinflusst werden, sollte man mal genau das ansetzen.

PissedOfGengar  18.10.2016, 08:55
@Jewi14

Tut mir leid, dass ist völliger Schwachsinn. Das Melderecht ist eine Kommunale Aufgabe, richtig. Jedoch ist nur der Bürgermeister als Dienstherr bzw. als Vertreter der Gemeinde, und somit "Chef" weisungsbefugt. Kommunalpolitiker haben keinerlei Einfluss auf Personal und Meldeämter. Und dass allein deswegen schon, da dass Bundesmeldegesetz eben ein Bundesgesetz ist, da haben Kommunalpolitiker nix zu melden.

Des Weiteren sind die Bußgeldvorschriften des BMG keine Pflicht. Die Behörde kann Bußgelder ausstellen, muss es aber nicht. Kein Bußgeld der Welt würde vor Gericht Bestand haben, wenn eine 2 wöchige Meldefrist besteht, ich aber erst in 8 Wochen einen Termin bekomme.

Jewi14  18.10.2016, 08:59
@PissedOfGengar

Nicht in der Lage zu verstehen, worum es geht???

Klar die Politiker haben kein Weisungsrecht. Aber sie haben Einfluss darauf, mit welchen finanziellen  Mittel die Behörden ausgestattet werden und so doch Einfluss auf Anzahl der Stellen. Bei mir klemmt es schon seit Jahren, man kann schon so langsam von einem Jahrzehnt reden und es ändert sich rein gar nichts. Pünktlich vor Wahlen wird Besserung versprochen, das am Wahltag um 18 Uhr vergessen wird.

Außerdem habe ich überhaupt nicht gesagt, was du deinem 2. Absatz behauptest.

PissedOfGengar  18.10.2016, 09:44
@Jewi14

Das was ich in meinem 2. Absatz gesagt hab, macht eine Hysterie über eine 2 Wochen Frist zur Anmeldung bei Terminvergaben in mehreren Wochen Zukunft überflüssig.

Und was haben die Finanzierungen der Ämter und die Anzahl der dort besetzen Stellen mit dieser Frist zu tun?

Zunächst.... Ab dem Tag des Einzuges, hast du nach § 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) 2 Wochen Zeit dich umzumelden. Mietvertrag hin oder her. Für die Anmeldung einer Wohnung ist gemäß § 19 Absatz 1 BMG eine sog. Wohnungsgeberbescheinigung notwendig.

Wenn du diese Bescheinigung nicht rechtzeitig von deinem Vermieter erhältst, dann musst du dies laut § 19 Absatz 2 BMG der Meldebehörde melden. Dies hast du nicht getan.

Nun möchtest du dich zu spät ummelden, ohne das die Meldebehörde Kenntnis deiner Hinderungsgründe hatte.

Daher kann sie gemäß § 54 Absatz 2 Nr. 1 BMG ein Bußgeld von dir verlangen. Diese kann nach § 54 Absatz 3 2. Teilsatz BMG bis zu 1.000 EUR betragen.

ABER:

Die Ausstellung von Verwarn-/Bußgeldern für die Verletzung der Meldepflicht ist keine Pflicht. Es liegt im Ermessen der Behörde ob sie dies tut oder nicht.

Wenn du die Situation schilderst, würde ich fast davon ausgehen, dass die Behörde von einer Strafe absieht. Das schon aus mehreren Gründen:

  • diese Rechtsgrundlagen die ich oben genannt habe, sind nicht gerade allg. bekannt
  • dein Vermieter hat getrödelt, nicht du
  • du meldest dich lediglich knapp 2 Monate zu spät um

Sollte die Behörde dennoch ein Bußgeld verlangen, werden sie dies nach der Länge der Fristüberschreitung staffeln. Kurz gesagt: Desto später du dich ummeldest, desto höher die Strafe. Bei 2 Monaten werden das nicht mehr als 35 EUR sein.

Aber denk dran: Die Meldebehörde ist in deinem Fall durchaus berechtigt ein Bußgeld auszustellen.

sushigirl21 
Beitragsersteller
 18.10.2016, 08:50

Ok, klingt plausibel. Aber das ich mich da trotzdem melden hätte müssen, dass wusste ich wirklich nicht. Naja, wird schon schief gehen. 

Nein musst du nicht

Cainer  18.10.2016, 08:28

Wenn der Vermieter dir den Bescheid nicht ausgestellt hat dann ist er schuld

PissedOfGengar  18.10.2016, 08:56
@Cainer

Nein ist er nicht, denn nach dem Bundesmeldegesetz, musst du es der Meldebehörde melden, wenn du die Bescheinigung nicht rechtzeitig bekommst.

sushigirl21 
Beitragsersteller
 18.10.2016, 08:32

Gut, danke! Da hab ich jetzt weniger ein schlechtes Gewissen ^^

sushigirl21 
Beitragsersteller
 18.10.2016, 08:27

Und wieso nicht? Ist das den Behörden denn nicht egal, was ist/war und ich hätte mich dennoch innerhalb von 2 Wochen melden müssen?