Muss ich nach 29 jahren bei der übergabe der wohnung tapeten abmachen und decken schleifen
Nach 29 jahren haben wir die Wohnung gekündigt, Wohnugsgesellschaft möchte dass wir die tapeten abmachen und deckenplatten entfernen. Deckenplatten haben wir entfernt, aber wir sollen jetzt die decken schleifen und richten. Müssen wir dass machen? Gibt es einen gesetz?
6 Antworten
Was steht darüber im Mietvertrag? Bitte genauen Wortlaut einstellen.
Gesetze gibt es dafür nicht. Was beim Auszug aus der Wohnung gemacht werden muß oder nicht, steht im Mietvertrag. Wenn dort z.B. nur festgehalten ist, dass die Wohnung "besenrein" zu verlassen ist, dann sind diese Arbeiten auch nicht vorgesehen.
Bei der Übergabe nicht, aber vorher und zwar dann, wenn die Bewohner diese Dinger selber angetackert haben. Da muß ja der alte Zustand wieder hergestellt werden. So wird es ja auch in der Nutzungsvereinbarung bzw. im Mietvertrag vereinbart worden sein. Binde bei angerichteten Schäden ggf. die Haftpflicht mit ein und viel Glück.
Falls ihr damals in eine renovierte Wohnung eingezogen seid, so müsst ihr die Wohnung auch so renoviert zurückgeben. Wenn ihr renoviert habt, dann nicht. Normalerweise steht ein Satz darüber im Mietvertrag.
Was steht denn in Deinem Mietvertrag? Der ist für Dich bindend.
Ich musste, obwohl bei mir "besenrein" drinstand und das Haus abgerissen wurde, alle Löcher zumachen.
Ich weiß schon. Aber warum sollte ich mich rumstreiten. War eine Sache von ca. 60 Minuten.
Was steht denn in Deinem Mietvertrag? Der ist für Dich bindend.
Jein. Einige Renovierungsklauseln sind ungültig, so sprach der BGH.
.... hier geht es aber doch um Schäden, die die Bewohner angerichtet haben, oder?
Frage lesen, das sind keine Schäden.
Das ist dann aber nicht mehr nur besenrein, denn Löcher von Nägeln und Dübeln in der Wand sind normale Gebrauchsspuren. Sowas muss man nur machen, wenn wirksame Renovierungsklauseln vereinbart sind.