Mietrecht: Muss man Tapeten beim Ausziehen entfernen?

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Der BGH hat geurteilt, dass Mieter nicht dazu verpflichtet sind. Demzufolge wäre eine evtl. Klausel diesbezüglich unwirksam. Ihr bräuchtet nur besenrein übergeben, nicht mal Fenster putzen. Der Vermiieterforderung also keinesfalls nachkommen.

Die in einem Formularmietvertrag enthaltene Klausel, nach der der Mieter von Wohnraum verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.

Es liegt ein Verstoß gegen § 307 BGB vor. (BGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 109/05). Eine formularvertragliche Bestimmung, die den Mieter mit Renovierungspflichten belastet, die über den tatsächlichen Renovierungsbedarf hinausgeht, ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB), weil sie dem Mieter eine höhere Instandhaltungsverpflich-tung auferlegt, als der Vermieter dem Mieter ohne die vertragliche Abwälzung der Schönheitsreparaturen gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB schulden würde (BGH Urteil vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 361/03, NJW 2004, 2586, unter II 2 a). Dementsprechend ist nach der Rechtsprechung des BGH eine Klausel in einem vom Vermieter verwendeten Formularvertrag, die den Mieter verpflichtet, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheits-reparaturen renoviert zu übergeben, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam.

Entweder muss man eine Wohnung beim Einzug renovieren oder beim Auszug renoviert (z.B. frisch tapeziert) hinterlassen. Welche Regelung steht denn in eurem alten Mietvertrag? Bei Unstimmungkeiten könnt ihr euch an den örtlichen Mieterschutzbund wenden - die haben jeden Tag mit solchen Fragen zu tun.

lasst euch schriftlich bestätigen, dass ihr die tapeten zu entfernen habt. dann seit ihr auf der sicheren seite... danach die Tapeten sauber ablösen...

kleiner tipp: mit der Nadelwalze bearbeiten und dann mit seifenwasser einweichen. so gehts recht einfach

lg, anna

das kommt darauf an was im mietvertrag steht und welche zusatzvereinbarungen getroffen wurden-also genau durchlesen!!! seit einigen jahren muss man die wohnung nur noch besenrein verlassen,vorausgesezt ihr habt seitdem nichts gegenteiliges vereinbart.viele vermieter haben bei dieser gesetzesnovelle die mieter noch schnell eine änderung zu ihren gunsten unterschreiben lassen,also alles genau durchgucken.