Muß man die volle Warmmiete zahlen, wenn es gar nicht erst zum Einzug gekommen ist?

6 Antworten

vielleicht ist der Vermieter kulant wenn ihr einen Nachmieter auf 1.5 findet?!

Ihr müsst dem Vermieter die Kaltmiete bezahlen, da es in dem Zeitraum keine strengen Fröste mehr gab, musste nicht geheizt werden, Strom und Wasser wurden nicht verbraucht und Müll ist auch nicht angefallen.

ParisGeschuetz  27.03.2014, 08:53

stimmt nicht

ParisGeschuetz  27.03.2014, 08:56
@ParisGeschuetz

weil das keine sau interessiert, was ist, es interessiert, was du unterschrieben hast

und da steht, dass du nebenkosten bezahlst

jockl  27.03.2014, 09:00
@ParisGeschuetz

Hallo, ich schrieb. jur. nicht einwandfrei und ....

Aber wenn es nach Ihnen ginge müsste der Fragende ja auch die Kaution bezahlen. Die steht sicher auch im MV.

ParisGeschuetz  27.03.2014, 09:24
@jockl

ne, der vermieter, der blöde sack, hat gefälligst den schaden daraus zu haben und sich um neue mieter zu kümmern

man muss auch mal nachdenken, bevor man sachen unterschreibt

Obwohl das jur. nicht ganz einwandfrei ist, würde ich nur die Kaltmiete bezahlen. Genau wie in der Frage beschrieben, dem VM sind keine Kosten Haus-Nebenkosten entstanden.

Das zumal der VM die Mietsache längst wieder vermieten kann und für den Monat Mai ggf. sogar doppelt Miete kassieren könnte.

peterobm  27.03.2014, 09:03

Auch ein MV ist rechtsverbindlich. Sofern für den 1. Mai ein Nachmieter gefunden und akzeptiert wird, ist der UP raus.

Auch wenn ihr da nicht einzieht, hast du leider die 3-Monatsfrist einzuhalten. Es sei denn ihr bringt Nachmieter, die der VM akzeptiert. Die Vergütung muss Vertragsgemäss gezahlt werden und wird nach Verbrauch erstattet.

jockl  27.03.2014, 09:06

Die 3-Monatsfrist sit doch eingehalten. Der MV wurde Ende Feb. zu Ende Mai gekündigt und für den Mai wird halt nur Kaltmiete bezahlt.

Ja auch für Mai entstehen noch anteilig Nebenkosten wie z.B. Versicherung und Grundsteuer u.ä.. Aber dem VM stehet es offen diese Kosten für einen Monat nachzufordern und gut ist es.

Diese Kosten aber darf der VM nur zusätzlich fordern, wenn die Wohnung auch im Mai noch leer steht. Sonst nicht, das wäre unzulässige Bereicherung.

Merken Sie was ?

ParisGeschuetz  27.03.2014, 09:26
@jockl

ich nicht ehrlich gesagt, ich verstehe nicht, was du ausdrücken willst

es ist auch nicht so schlimm, wenn er 50€ nk mehr einzieht, die würde sie ja eh zurück bekommen

nächstes jahr halt^^

ja, müsst ihr und ihr könnt auch erst zum 31.07 kündigen

und müsst die 3 monate bezahlen

eure kündigung ist nichtig

weil du kannst nicht kündigen, bevor du abschließt

jockl  27.03.2014, 09:08

Es wurde bereits Ende Februar gekündigt. Dann sind 3 Monate Ende Mai zu Ende.

ParisGeschuetz  27.03.2014, 09:23
@jockl

wie kündigst du, bevor der vertrag läuft?