Muß man die volle Warmmiete zahlen, wenn es gar nicht erst zum Einzug gekommen ist?
Wir hben zum 1. Mai einen Mietvertrag unterschrieben. Es kommt aber doch nicht zum Einzug, wir haben den Mietvertrag Ende Februar zum Ende Mai wieder gekündigt. Müssen wir für den Monat Mai die volle Warmmiete zahlen, obwohl wir ja gar nicht eingezogen sind und keine Kosten verursacht haben, oder nur die Kaltmiete?
6 Antworten
vielleicht ist der Vermieter kulant wenn ihr einen Nachmieter auf 1.5 findet?!
Ihr müsst dem Vermieter die Kaltmiete bezahlen, da es in dem Zeitraum keine strengen Fröste mehr gab, musste nicht geheizt werden, Strom und Wasser wurden nicht verbraucht und Müll ist auch nicht angefallen.
weil das keine sau interessiert, was ist, es interessiert, was du unterschrieben hast
und da steht, dass du nebenkosten bezahlst
Hallo, ich schrieb. jur. nicht einwandfrei und ....
Aber wenn es nach Ihnen ginge müsste der Fragende ja auch die Kaution bezahlen. Die steht sicher auch im MV.
ne, der vermieter, der blöde sack, hat gefälligst den schaden daraus zu haben und sich um neue mieter zu kümmern
man muss auch mal nachdenken, bevor man sachen unterschreibt
Obwohl das jur. nicht ganz einwandfrei ist, würde ich nur die Kaltmiete bezahlen. Genau wie in der Frage beschrieben, dem VM sind keine Kosten Haus-Nebenkosten entstanden.
Das zumal der VM die Mietsache längst wieder vermieten kann und für den Monat Mai ggf. sogar doppelt Miete kassieren könnte.
Auch ein MV ist rechtsverbindlich. Sofern für den 1. Mai ein Nachmieter gefunden und akzeptiert wird, ist der UP raus.
Auch wenn ihr da nicht einzieht, hast du leider die 3-Monatsfrist einzuhalten. Es sei denn ihr bringt Nachmieter, die der VM akzeptiert. Die Vergütung muss Vertragsgemäss gezahlt werden und wird nach Verbrauch erstattet.
Die 3-Monatsfrist sit doch eingehalten. Der MV wurde Ende Feb. zu Ende Mai gekündigt und für den Mai wird halt nur Kaltmiete bezahlt.
Ja auch für Mai entstehen noch anteilig Nebenkosten wie z.B. Versicherung und Grundsteuer u.ä.. Aber dem VM stehet es offen diese Kosten für einen Monat nachzufordern und gut ist es.
Diese Kosten aber darf der VM nur zusätzlich fordern, wenn die Wohnung auch im Mai noch leer steht. Sonst nicht, das wäre unzulässige Bereicherung.
Merken Sie was ?
ich nicht ehrlich gesagt, ich verstehe nicht, was du ausdrücken willst
es ist auch nicht so schlimm, wenn er 50€ nk mehr einzieht, die würde sie ja eh zurück bekommen
nächstes jahr halt^^
ja, müsst ihr und ihr könnt auch erst zum 31.07 kündigen
und müsst die 3 monate bezahlen
eure kündigung ist nichtig
weil du kannst nicht kündigen, bevor du abschließt
Es wurde bereits Ende Februar gekündigt. Dann sind 3 Monate Ende Mai zu Ende.
wie kündigst du, bevor der vertrag läuft?
stimmt nicht