Muss ich meinen Vermieter in meine Wohnung lassen, wenn er das Haus wertschätzen lassen möchte?

7 Antworten

Selbst wenn es nur darum geht, den Mietwert zu ermitteln, ist dass ein wichtiger Grund, um in die Wohnung zu kommen und sie besichtigen zu dürfen.

Der §558a sieht ausdrücklich vor, dass ein Sachverständigengutachten als Begründung für ein Mieterhöhungsverlangen zu Grunde gelegt werden kann.

Dies trifft insbesondere dann zu, wenn vergleichsweise "einfache" Möglichkeiten, wie Mietspiegel oder Vergleichsmieten ausscheiden.

Und jetzt das Entscheidende für Dich: Selbstverständlich hast Du das Hausrecht und kannst dem Vermieter und seinem Sachverständigen den Zutritt verwehren. (Übrigens muss der Vermieter selbst den Sachverständigen bezahlen.) Schließlich darf sich eine Privatperson nicht gewaltsam den Zutritt verschaffen.

Wenn Du das machst, wird es vermutlich so laufen:

Dein Vermieter benennt Vergleichsmieten. Es ist mühsam, aber letztlich wird er drei Wohnungen aus der näheren und ggf. sogar aus der ferneren Umgebung finden, die er als vergleichbar in die Begründung schreibt.

Du stimmst dem Erhöhungsverlangen nicht zu und machst auch vom Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch.

Der Vermieter klagt nun auf Zustimmung. Weil Du wieder nicht zustimmst,  kommt es zu einem Gerichtstermin und Du bestreitest, die Vergleichsmieten. Daraufhin wird der Richter vorschlagen, einen Sachverständigen zu beauftragen. Wenn Du ablehnst, hast Du schon verloren. Stimmst Du zu, wird ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger die Wohnung auch besichtigen wollen. Der Vermieter darf/muss bei dem Termin dabei sein.

Wirkst Du nicht mit, also läßt Du die beiden nicht rein, kannst Du Dir ausmalen, wie das Gutachten wohl ausfallen wird.

Das Ergebnis des Gutachtens wird zeigen, ob eine höhere Mieter verlangt werden kann. Je nachdem, wer dabei gewinnt, werden auch die Kosten des Gerichtsverfahrens und des Sachverständigen dem Verlierer auferlegt.

Deine Abwehr gegen Besuch des Vermieters samt Sachverständigen könnte Dich am Ende also mehrere Tausend Euro kosten.

Wäre es da nicht sinnvoll, einfach mal mit dem Vermieter zu verhandeln?

Frag ihn doch mal, um wieviel er die Miete erhöhen will. Handle einen etwas niedrigere Erhöhung aus oder eine zeitliche Staffel, in der sich die Miete bis zum Zielpreis des Vermieters erhöht. Bspw. 1. Jahr ein Drittel, 2. Jahr zweites Drittel und 3. Jahr der letzte Abschnitt der Erhöhung und dann bspw. auch die Fixierung der Miete für weitere 2 Jahre.

Damit würdest Du echt gewinnen, während Du beim Risiko-Spiel ordentlich Geld verlieren kannst.

Der Vermieter wäre froh, weil er nun damit rechnen kann, dass Du Dich an diese Vereinbarung hältst und ihn nicht weiter im Unklaren läßt.

Unangekündigt nicht, wenn er dich aber vorher informiert und einen Termin mit dir abspricht, dann ja!

Nach Terminabsprache darf dein Vermieter in deine Wohnung.

Das wäre ein berechtigtes Interesse. Also ja.

Aber nur nach Terminabsprache.

Dave0000  16.03.2017, 10:30

Ich wüsste Nicht was dagegen spricht

Herzchen269 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 10:28

Er möchte eine Mieterhöhung durchsetzen. In unserer Gemeinde gibt es allerdings keinen Mietspiegel und er findet auch keine drei Vergleichswohnungen. Ich nehme an, dass er deshalb das Haus schätzen lassen will. In dem Haus befinden sich 3 Wohnungen (Privathaus). Kann er mit der Schätzung des Hauses (Wohnung) die Miete erhöhen?

Weil das Haus will er definitiv nicht verkaufen.

anitari  16.03.2017, 10:33
@Herzchen269

und er findet auch keine drei Vergleichswohnungen. 

Das können auch 3 Wohnungen aus dem selben Haus sein.

Herzchen269 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 10:38
@anitari

Es sind aber alle keine Vergleichswohnungen, da die Wohnungen mehr als die Hälfte kleiner sind. Ich bewohne die größte Wohnung.

anitari  16.03.2017, 10:42
@Herzchen269

Die Größe der Wohnungen ist unwichtig. Entscheidend ist die Ausstattung wie z. B. Einbauküche, Art des Bodenbelages, Ausstattung Bad etc.

Herzchen269 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 10:46
@anitari

Das zählt vielleicht dazu, aber ein entscheidender Aspekt ist auch die Größe und diese darf nicht mehr als 20% +/- abweichen.

bwhoch2  17.03.2017, 15:03
@Herzchen269

Weil das Haus will er definitiv nicht verkaufen.

Es ist völlig egal, ob er das Haus verkaufen will oder nicht. Er hat in jedem Fall das Recht, den Wert des Hauses schätzen zu lassen. Das kann verschiedene Gründe haben, auch wenn es nicht um den Verkauf geht:

1. Bank will wissen, was das beliehene Haus wert ist

2. Im Rahmen einer Erbschaftsregelung braucht man den Wert des Hauses

3. Der Mietwert soll ermittelt werden.

nach terminabsprache und mit gutem grund darf dein vermieter in die wohnung...

bwhoch2  17.03.2017, 15:00

Wertschätzung ist ein guter Grund.