Nachbar repariert am Feiertag seinen Roller auf meinem Grundstück

Grundstück v. mir u. Nachbarn - (Haus, Reparatur, Nachbarn)

9 Antworten

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Die Benutzung von Rasenmähern sowie anderen zu einer Ruhestörung führende Geräten und Maschinen (gemäß der Aufzählung im Anhang der 32.BImSchV) ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 32.BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) für den Bereich von Wohngebieten, Erholungsgebieten etc. an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr verboten.

Vorsätzliche oder fahrlässig begangene Zuwiderhandlungen können gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 32.BImSchV i.V.m. § 62 BImSchG mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 EUR geahndet werden.

Druck dir das aus und halte es ihm vor die Nase wenn freundliches bitten nicht mehr hilft.

(http://www.juraforum.de/lexikon/ruhestoerung)

glaubenichts 
Beitragsersteller
 01.05.2012, 13:33

danke, habe mir schon alles mögliche im Internet durchgelesen z.B.

Grenzabstände von Pflanzen - rechtstipps.net www.rechtstipps.net/Rechtstipps/345/Grenzabstaende-von-Pflanzen/ 25 Erfahrungsberichte 16. Sept. 2005 – Grenzabstände von Pflanzen. Rechtstipp von Rechtsanwalt Marc Popp zum Thema Nachbarschaftsstreit, Grenze, Pflanzen, Grenzabstand.

Es ist DEIN GRUNDSTÜCK ALSO DEIN EIGENTUM!! Weise ihn erstmal freundlich daraufhin wenn er garnicht aufhört würde ich mal eine Streife zu ihm schicken! Denn das ist nicht in Ordnung! Du gehst ja auch nicht einfach aif sein Grundstück um da stundenlang am frühen Morgen was lautstärk zu reparieren! Versuche es erstmal freundlich, du kannst ja einen Zaun oder einen Vertrag das er dich mit ihm abschließen zb das er vorher fragen muss (sowie es sich auch gehört) ..!

Miete verlangen für Grenzübergreifende Aktivitäten auf deinen Grundstück.

glaubenichts 
Beitragsersteller
 01.05.2012, 13:38

das habe ich auch schon gelesen

Kannst du da keinen Zaun ziehen? Der soll sein Auto wegfahren und da basteln.

glaubenichts 
Beitragsersteller
 01.05.2012, 13:39

er hat nur das Haus gekauft, aber keine zusätzlichen Flächen

Ein freundliches, klärendes Gespräch mit dem Nachbarn!