Abgemeldetes Fahrzeug auf Privatgrundstück benutzen erlaubt?
Ich überlege mit ein paar Kumpels ein günstiges fahrtüchtiges Fahrzeug zu kaufen um es auf eingezäuntem Privatgrund zu nutzen. Muss ein Auto für diesen nutzen angemeldet sein? Und ist ein TÜV für den nutzen nötig?
12 Antworten
Die einschlägigen Vorschriften gelten ausschließlich für öffentliche Verkehrsflächen sowie Privatflächen, die der Allgemeinheit zugänglich sind, also typischerweise Parkplätze.
Sofern das Grundstück eingefriedet ist und für die Allgemeinheit unzugänglich ist, kannst du rumfahren, mit was du willst und wer will. Durfte in meiner Jugend auch ab 14 bei uns auf dem Hof rumdüsen.
Worauf du allerdings achten musst, ist der Umweltschutz. Die Kiste darf also keine Säfte verlieren oder unnötig Lärm machen.
Muss nicht zugelassen sein oder TÜV haben. Bedeutet natürlich auch keine Haftpflichtversicherung und das bedeutet, wenn doch mal was schief geht muss der Verursacher sämtliche Schäden aus der Privatkasse bezahlen. Am besten schon mal mit Daumendrücken anfangen, vielleicht hilft das.
Auf dem Privatgelände braucht das Auto weder zugelassen noch versichert noch technisch OK zu sein.
Nein! Solange es auf Privatgrund ist und benutzt wird, ist weder TÜV noch Anmeldung oder sonst was nötig!
Darfst Du ohne. Du darfst nur auf gar keinen Fall das private Grundstück verlassen.
Auch nicht nur mal eben über die Sraße, um z.B. auf einen anderen Hofteil zu kommen.
Auch ab auf einen Waldweg ist nicht gestattet,d a bist Du schon wieder verkehrsteilnehmer.