Muss ich im geerbten Haus die Heizung reparieren lassen, wenn jemand mit Wohnrecht darin lebt?
Ich habe vor einiger Zeit ein Haus geerbt, für das noch für ca. 2 Jahre ein Wohnrecht eingetragen ist. Jetzt ist eine Zuleitung zur Heizung der Küche undicht. Ich habe diesen Teil des Heizkreislaufes stilllegen lassen. Damit ist die relativ kleine Küche jetzt nicht beheizbar. Der Rest der Heizungsanlage funktioniert und die restlichen Räume sind beheizbar. Muss ich die Heizung wieder vollständig reparieren lassen oder reicht es, dass alle anderen Räume beheizbar sind? Eine Reparatur wäre sehr teuer und unglücklicherweise muss die Wohnberechtigte keine Miete zahlen.
Antworten, die mit Verweis auf Paragraphen begründet sind, sind mir am liebsten.
3 Antworten
Die interessante Frage bei einem Rechtsstreit dürfte sein, ob auch in der (nun unbeheizten) Küche durch Nutzung der anderen Heizkörper eine gewisse Mindesttemperatur herstellbar ist.
Ich habe irgendwas von 18 Grad als Minimum in Erinnerung, was zuverlässig erreichbar sein muss.
Wenn das nicht gegeben ist, dann wirst Du ggf. um eine größere Reparatur (d. h. Tausch von lecken Rohren etc.) nicht herumkommen.
Ja den unter 18 Grad nachts ist das eine von die begangene Körperverletzung .
Was ist an der Beseitigung einer Undichtigkeit teuer?
Tatsächlich hat die Wohnunsberechtigte einen Anspruch auf "Tauglichkeit zur vertragsgemäßen Gebrauchsüberlassung", meint, eine beheizbare Küche, wie sie vorhanden war :-)
Wenn man sich ein Haus mit eingetragenem Wohnungsrecht vererben lässt, muss man seine damit einhergehenden Instandsetzungspflichten kraft Rechtsnachfolge des Wohnungsrechtgebers eben erfüllen :-O
Widrigenfalls sich von der Wohnungsberechtigten auf Kostenersatz einschl. Prozesskosten einer Ersatzvornahme nach fruchtlosem Mängelbeseitigungsverlangen verklagen lassen.
G imager761
Ja must du wen da kein andere funktionierender Heizkörper inder küche ist den als Eigentümer hast du die selben Flichten wie als Vermieter.Außerdem kommt die Reparatur bzw das austauschendes kapputen Rohres billiger als eine Kernsanierung wegen Schimmelbefall und mehrere anzeigen des Bewohner wegen Körperverletzung den auch kann eine sein.Was anderes wäre es vielleicht wen das kein Küchenraum sondern nur eine Küchenzeile wäre aber auch da könnte es schimmeln da nicht geheizt werden kann zb am Fenster.
Falls dir jemand Erzählt hat das du die gesamte Heizungsanlage deswegen Reparieren must dann suche dir eine besser Firma die dich nicht abzocken will den nur das kaputte mus repariert bzw ausgetauscht werden Außer die Anlage ist über 25 bzw 30 Jahre als dann wäre ein neues Rohrsystem langsam sinnvoll.
Wäre das ein Mietobjekt, wäre das so. Aber hat ein Wohnberechtigter die gleichen Ansprüche wie ein Mieter?