Muss ich für Unterhalt meine Noten zeigen?
Muss ich meinem Erzeuger um Unterhalt zu bekommen meine Noten zeigen?
Oder ist das irrelevant?
(Ich studiere)
6 Antworten
Wie AnglerAut schon schrieb:
er muss selbstverständlich prüfen können, inwieweit du dein Studium zielgerichtet voran treibst. Und das kann er nun mal nicht sehen ohne Kenntnisse zu haben über die einzelnen Abschnitte.
Es gilt nach § 1618a BGB das sog. Gegenseitigkeitsprinzip: Der Zahlungsanspruch kann nur für einen einheitlichen Ausbildungsgang bejaht werden. Verletzt der Unterhaltsberechtigte die Obliegenheit, die Ausbildung fleißig, planmäßig, dokumentiert mit entsprechenden Zeugnissen und zielgerichtet zu durchlaufen, führt dies zum Wegfall des Unterhaltsanspruchs.
Studenten dürfen sich einmal umorientieren und das Studienfach wechseln, sollten aber ihr Studium zügig abschließen. Als Orientierung gilt die jeweilige Regelstudienzeit. Für Dauerstudenten müssen die Eltern keinen Unterhalt mehr leisten. Der Student ist verpflichtet, Scheine, Prüfungsergebnisse und andere Nachweise vorzulegen. Wenn nach dem Bachelor-Abschluß noch ein Master-Studium folgt, muss weitergezahlt werden (OLG Celle15 WF 17/10).
https://www.anwalt24.de/fachartikel/familie-und-ehescheidung/20588
Sein Anspruch ist also völlig legitim. Genauso natürlich (aber ich denke über den Punkt seid ihr bereits hinaus), dass du vorrangig BAföG zu beantragen hast.
Dann wäre das ja auch schon geklärt ;-).
Du musst dein Studium zügig und zielorientiert betreiben.
Entsprechend darf dein Vater von dir fordern:
- Immatrikulationsbescheinigungen
- Nachweis wesentlicher Prüfungsabschnitte (Zwischenprüfung, Grundstudium ...)
Was er nicht fordern darf:
- Einzelne Noten
- Einzelne Klausuren
Die immatrikulationsbescheinigung hat er bekommen
Den 2. Punkt verstehe ich nicht ganz.
Ich bin aber auch erst im 2. Semester
Kommt auf dein Studium und die Prüfungsordnung an. Oft gibt es gewisse Abschnitte, die man zum 4ten Semester beendet haben muss/sollte. Gewisse Punkte die man gesammelt haben muss.
Den Nachweis darüber müsstest du erbringen.
Nimm z.B. Jura. Da gibt es eine Zwischenprüfung, die man üblicherweise bis zum 4ten Semester abgelegt hat. Die müsstest du dann nachweisen.
Achsoo aber gut soweit bin ich ja noch nicht. Ich habe bisher nur einzelne Noten
Dann musst du diese nicht vorzeigen.
Kann auf Anforderung vorgelegt werden müssen - es muss ersichtlich sein, dass du dich im Studium bemühst und es nicht nur absitzt damit du Unterhalt kriegst
Das bezieht sich nur auf wesentliche Prüfungsabschnitte (etwa einen Leistungsnachweis nach dem 4. Semester),
aber nicht auf einzelne Noten.
Ob man das Studium nun mit einer 1,0 oder 4,45 schaffe, geht dem Unterhaltszahler nichts an.
Der Unterhaltspflichtige hat einen Anspruch darauf, zu erfahren, ob du ernsthaft dein Studium betreibst (und nicht statt dessen Taxi fährst)
Was nichts mit der Einsicht in einzelne Noten zu tun hat.
Mein Vater musste vor Gericht den Unterhalt zahlen.
Als er dafür verdonnert wurde (normal) sagte er, er will dafür meine Noten sehen.
Hab ich nur getan. Darauf hat er kein Anrecht.
Könnte ja auch seine Noten von früher ubd seine Abrechnung sehen wollen..
Also nein, musst du nicht
Du brauchtest die Noten deines Vaters nicht zu sehen. Du musstest aber auch nicht für die Studienzeit deines Vaters bezahlen.
Doch muss er... Ansonsten läuft er Gefahr seinen Unterhaltsanspruch zu verlieren.
Das ist ja schon fast Erpressung.
Vater kümmert sich nie um sein Kind und zahlt nichtmal Unterhalt.
Vor Gericht wird er dazu verpflichtet, tut es aber nur, wenn er auch das Zeugnis sieht.
Was juckt den Vater das auf einmal?
Das ist reine Schikane und die Noten des Kindes haben den Vater nicht zu interessieren.
Vllt noch wie seine Freundin heißt oder wieviel er verdient?
Sollte dem so sein, wäre es Erpressung meiner Meinung nach.
Ich habe damals vor Gericht gesagt das es ihn nichts angeht, er ist nur der biologische Vater, MEHR NICHT.
(Richter gab mir recht)
Wie ich meine leben lebe oder wie gut ich in der Schule bin geht den schwachmaten GARNICHTS an.
Punkt.
Dann hattest du einen gnädigen Richter ;-). Aber so einfach ist es eben nicht (immer). Und selbst wenn man keinen Kontakt hatte, so muss man doch wissen und sehen können, ob die Ausbildung zielstrebig verfolgt wird.
Es geht beim Unterhalt nicht um irgendwelche Befindlichkeiten, Wut oder sonstige Gedanken...
Und nicht selten ist es auch so, dass die Mutter es über Jahre hinweg geschafft dem Vater das Kind zu entfremden. Sollte man vielleicht auch nicht immer vergessen.
den schwachmaten
Na ja,- aber noch gut genug um die Hand aufzuhalten ;-)...
K önnte ja auch seine Noten von früher ubd seine Abrechnung sehen wollen..
Aha ... Dein Vater will also Unterhalt von Dir ?
Bei Deinem Spruch lag das doch auf der Hand. Wenn nicht. Bist Dran Dich (sehr) dafür zu schämen.
Oh auch kein gutes Verhältnis?
Er will jetzt auch aufeinmal mein Abi Zeugnis sehen, davor hat er sich nie dafür interessiert.
Wenn der aber nicht dumm wäre, würde er wissen dass man ein Abi braucht um zu studieren. Keine Ahnung warum das jetzt relevant ist.
Er will jetzt auch aufeinmal mein Abi Zeugnis sehen, davor hat er sich nie dafür interessiert.
Da du studierst, dürfte klar sein, dass du Abi hast ;-).
Aber würdest du noch zur Schule gehen, dann hättest du ihm durchaus die Zeugnisse vorlegen müssen. Denn auch daran erkennt man allerhand... Gerade bei so "Wackel - Kanditaten" die mit 18 mal gerade die Hauptschule geschafft haben und nun auf der Realschule mit 200 Fehlstunden "glänzen".
Aber das Abizeugnis ist Heute nicht mehr relevant für ihn, da du bereits Student bist. Den Anspruch würde ich jetzt verneinen.
Ich bekomme bereits Bafög