Muss ich für Schäden an Türrahmen beim Auszug aufkommen?
Ich habe einen Termin mit meinem Vermieter für die Wohnungsübergabe in 2 Wochen abgemacht. Es gab bereits eine Zwischenübergabe, sodass der Makler unbesorgt die Wohnung vermitteln kann. Mein Vermieter hat nun ein rausgebrochenes Stück oben am Türrahmen der Küchentür gefunden. Zu sagen ist, dass die Tür schon vor meinem Einzug rausgenommen wurde und seitdem im Keller steht. Somit gab es mit der lädierten Stelle keinen Kontakt wie z.B. durch Türknallen oder ähnliches... Da die Stelle oberhalb des Türrahmens ist, eigentlich gar keine... Das Haus ist über 80 Jahre alt und gilt eher als Spekulationsgebäude... der Schaden ist also rein theoretisch nicht von mir verschuldet... und auch keine Gebrauchsspur. Muss ich trotzdem dafür finanziell aufkommen?
5 Antworten
der Schaden ist also rein theoretisch nicht von mir verschuldet..
Wieso rein theoretisch?
Du schreibst:
dass die Tür schon vor meinem Einzug rausgenommen wurde und seitdem im Keller steht. Somit gab es mit der lädierten Stelle keinen Kontakt wie z.B. durch Türknallen oder ähnliches...
Leider nutzt das nicht viel , wenn Du es nicht beweisen kannst.
Da wirst Du wohl zahlen müssen.
Mit "rein theoretisch" meine ich die Tatsache, dass ich nicht mal ansatzweise mit der Stelle in Berührung gekommen bin. Das Holz ist halt einfach alt... Leider. Trotzdem danke ;)
So teuer ist das ganze gar nicht. Es muss ja in alten Häusern nicht der ganze Rahmen raus gemacht werden, sondern nur das eine Stück. Musst halt nur nen Schreiner finden, der das machen kann.
Aber wenn es nicht bei Einzug protokolliert wurde, dass da schon was war. Musst du jetzt dafür haften.
Wenn diese Stelle bereits bei Einzug vorhanden war aber nicht im einzugsprotokoll vermerkt wurde, könnte der Vermieter davon ausgehen dass der Schaden von dir bzw euch verursacht wurde.
Wenn du also keine Nachweis hast, dass der Schaden nicht von dir ist, hast du sicherlich schlechte Karten
HAllo GoodFella2306,
ich habe nicht von dir abgeschrieben, sondern deine Antwort erschien gerade, als ich meine fertig hatte.
Hallo MissMary,
wenn der Schaden schon vorher da war und das im Übernahmeprotokoll vermerkt ist, musst du nichts bezahlen.
Wenn du die Wohnung unbeschädigt übernommen hast, musst du bezahlen.
Wenn du die Wohnung ohne Übernahmeprotokoll übernommen hast, dann steht Aussage gegen Aussage, ob der Schaden schon vorher da war. Dann hast du vermutlich schlechte Karten und musst bezahlen.
Alles gut! 😀👍
sehe das wie die anderen antwortgebenden. solange nichts im übergabeprotokoll vermerkt ist, siehts schlecht für dich aus. was hat der vermieter denn zum schaden gesagt