Als Azubi in die Arbeit trotz freien Tag?
Hallo mein Chef hat mir heute vor zwei Stunden eine Nachricht geschrieben das ich in die Arbeit kommen soll von ... - ... Uhr aber das einfach so für mich bestimmt ohne zu fragen und da ich meinen freien Tag heute schon verplant habe kann ich nicht in die Arbeit kommen. Kann sie einfach so vestimmen das ich an meinen freien Tag in die Arbeit komme? Und was ist wenn ich wie heute schon verplant bin? Und das nächste ist ich müsste bis abends arbeiten muss aber morgen in die Berufsschule?
6 Antworten
Ob Du morgen zur Berufsschule musst oder nicht spielt keine Rolle, Du musst heute nicht arbeiten.
Selbst wenn Du kein Azubi mehr wärst kann ein AG einen AN nur in ganz seltenen Ausnahmen an einem geplanten freien Tag zur Arbeit rufen. Da muss schon ein Notfall vorliegen und nachgewiesen werden dass es dem Betrieb erheblichen Schaden zufügt wenn Du nicht kommst. Bei einem Azubi wage ich das aber sehr zu bezweifeln dass das belegbar ist. Du hast einen geplanten freien Tag und den kannst Du nutzen wie Du möchtest.
Arbeitseinsätze müssen mindestens vier Tage im Voraus bekannt gegeben werden. Der Tag der Bekanntgabe zählt hier nicht dazu. Das gibt die Rechtsprechung nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz vor.
Einmal gemachte Schichtpläne können auch nur mit dem Einverständnis des AN geändert werden.
Wann hättest Du denn Feierabend? Zwischen Arbeitsende und Beginn der Berufsschule müssen mindestens 11 Stunden liegen (ich gehe auch davon aus, Du bist volljährig)
Geht sowie so nicht. Das wäre eine Verletzung des § 5 Arbeitszeitgesetz wenn die Schule nicht gerade erst um 10.00 Uhr beginnt, was ich bezweifle.
Dein AG macht sich nach § 23 Arbeitszeitgesetz strafbar wenn er nicht auf die Arbeitszeitgesetze achtet und sogar die Übertretung dieser Gesetze anordnet.
Wieviele Stunden liegen denn zwischen Arbeitsende und Schulbeginn?
Ja, im Ernstfall kann ein Vorgesetzter durchaus Mitarbeiter anrufen und zur Arbeit bestellen (im Idealfall fragen ob sie einspringen). Auch wenn diese Mitarbeiter grade einen freien Tag haben oder Urlaub haben.
Je nachdem wieviele Mitarbeiter allgemein pro Schicht/ Arbeitstag anwesend sind, je nachdem was vorgefallen ist bzw. wieviele längerfristig oder spontan ausfallen, ist es einfach wichtig das dann die Leute herangezogen werden die grade eigentlich einen freien Tag haben.
Die wenigsten Betriebe können mal eben für einen Tag oder länger die Arbeit niederlegen und die Tür abschließen.
9 Stunden liegen dazwischen
Wenn die Firma nicht gerade abbrennt und die Feuerwehr da ist, dann ja,. Wenn jemand ausgefallen ist, nein. Dann muss der Betrieb andere Wege bestreiten um Ersatz zu bekommen. Es gibt Leiharbeitnehmer, die dann einspringen.
Wenn in deinem Ausbildungsvertrag nicht vereinbart wurde, dass du Bereitschaftsdienst hast, musst du an einem freien Tag auch nicht kommen. Du bist ja auch heute gar nicht zu Hause und müsstest vier Stunden fahren von Tante Ernas Geburtstag wo Du ja jetzt gerade bist. .... Außerdem hast Du die Nachricht gar nicht gelesen.
So kurzfristige Dienstplanänderungen gehen nur in absprache, nicht einfach so.
Normalerweise wird gesagt, man muss spätestens 4 Tage vorher bescheid wissen.
Es gibt da kein echtes Gesetz für diesen Fall, doch es ist gesetzlich festgelegt, dass man bei Arbeit auf Abruf 4 Tage vorher bescheid haben soll.
Das kann man auf normale Arbeit übertragen, so sehen das immer w ieder auch Anwälte.
Zur BS musst Du morgen auch.
Und ein Ausgleichstag, zeitnah, für ausgefallene freie Tage muss auch gegeben werden (natürlich)
Mein Mann wird auch schon mal am Tag vorher angerufen und gefragt ob er einspringen kann weil zuviele Mitarbeiter auf der Schicht ausfallen und sie sonst unterbesetzt wären.
Ja, er wird gefragt. Es steht ihm also frei anzunehmen oder abzulehnen. Hier stehen sich dann gegenüber: die Wichtigkeit der privaten Vorhaben - die Fairness zu den Arbeitskollegen.
Will sagen: Eine Shoppingtour oder einen Ausflug kann man verschieben, ein Operationstermin geht vor (um 2 starke Gegenteile zu nennen). Ist die Arbeitsstelle für den Tag unterbesetzt bzw. die Schicht gefährlich unterbesetzt, somit ein vernünftiger sicherer Arbeitsablauf gefährdet oder gar unmöglich, dann hat dies definitiv Vorrang vor ganz allgemeinen privaten (und verschiebbaren) Vorhaben. Es ist fair den Kollegen gegenüber, da diese im Gegenzug dann auch eher bereit dazu sind eine Schicht/ einen Tag zu tauschen oder einzuspringen wenn man selbst spontan wegen irgendetwas ausfällt.
Ja stimmt, der Ausgleichstag. Das ist definitiv wichtig.
Nun, es ist der Tag vor dem Berufsschultag, ist also sicher vertretbar. 9 Stunden zwischen Arbeitsende und Schulbeginn sind äußerst knapp (wenn man mal den jeweiligen Weg nach Hause/ zur Berufsschule einrechnet). Aber der Weg zur Arbeit/ Schule zählt ja nunmal dennoch als "Freizeit" - ergo hat man zwar effektiv nur noch soundsoviel Stunden Freizeit/ Zeit zur Befriedigung der Grundbedürfnisse, aber faktisch gesehen eben 9 Stunden "Freizeit".
Wie auch immer, morgen könnt man in der Berufsschule einen entsprechenden Lehrer mal fragen wie das so gehandhabt wird allgemein und im Besonderen bei Auszubildenen, wie man sich jetzt und künftig in solchen Situationen verhalten soll.
Die Sache ist noch ich hatte am Montag eigentlich auch frei sollte aber auch kommen was ich gemacht habe aber da ich heute einfach total am Abend verplant bin und auch nicht in der Nähe bin ist es schwer
"Ja, er wird gefragt. Es steht ihm also frei anzunehmen oder abzulehnen. "
Das ist die Sache- einfach am selben Tag ne SMS oder WA "herkommen" ist nicht okay.
"Hier stehen sich dann gegenüber: die Wichtigkeit der privaten Vorhaben -
die Fairness zu den Arbeitskollegen."
Das auf jeden fall, aber trotzdem hat gefragt zu werden und nicht einfach- und dann noch so kurzfristig bestimmt zu werden.
Und einen "allgemeinen Vorrang" von betrieblich vor privat gibt es in diesem Fall nicht. Hier ist es dann auch noch ein Azubi, kein AN. Macht a uch nochmal nen Unterschied.
Das ist alles "eine Hand wäscht die andere".
Müsste bis 23 Uhr arbeiten