Erbfolge mit behindertem Kind

8 Antworten

Es läuft genauso ab, wie bei jedem anderen Kind auch. Nach der gesetzlichen Erbfolge wird es Alleinerbe. Da hier der Erbe minderjährig ist, wird das Familiengericht den Vormund anschreiben und um die Erstellung eines Vermögensverzeichnisses bitten. Dem Vormund obliegt dann die Verwaltung des Erbes bis zur Volljährigkeit. Von dortan kann das Kind dann selbst über das Vermögen verfügen, eventuell auch der zu bestellende Betreuer.

Kind ist Kind und hier eindeutig der gesetzliche Erbe. Daran ändert auch eine Behinderung ncihs.

Die Sorgerechtsverfügung betrifft die elterliche Sorge, aber nciht die Vermögenspflege.

ES gibt aber gut Chancen, dass die Tante auch die Vermögenspflegschaft vom Familiengericht übertragen bekommt.

Dem Gericht muss Sie dann berichten und nachweisen, was sie für Verfügungen getroffen hat und warum.

Das ist eine ganz schwierige Sache. Das Kind wäre der nächste Erbe. Der Betreuer hat ja die Pflicht, das Geld/Eigentum zu verwalten. Ist allerdings Eigentum vorhanden, fällt die spätere Grundsicherung weg und es wird das Eigentum bis zu einem Restbetrag von ca. 2000,-- EURO für die Kosten Heim/Ausbildung usw. ausgegeben. Das Amtsgericht wird ein Auge auf die Ausgaben haben und evtl., wenn ein großes Vermögen vorhanden ist, einen Anwalt für die finanzielle Betreuung berufen.

Eltern mit behinderten Kindern sollten auf jeden Fall schon in sehr jungen Jahren ein Testament durch eine Notar aufsetzen lassen, es gibt Anwälte/Notare, die sich auf diese Situation besonders eingestellt haben. In den Schulen für Kinder mit heilpädagogischen Bedarf werden auch öfters Informationsabende dazu gegeben. Die Lebenshilfe (familienunterstützender Dienst der Gemeinde) weiss da auch Adressen. Das ist äusserst Wichtig. Das Erbe ist sonst quasi weg! Wie oben gesagt, teilt dann oft das Amtsgericht die Betreuung in sozialen Bereich und finanziellen Bereich.

Das Kind erbt, egal, ob behindert oder nicht. Die Schwester muß das Vermögen in seinem Sinne verwalten. Wenn sie das Sorgerecht hat, wird das Jugendamt das kontrollieren.

heob1  09.06.2014, 15:16

Diese Antwort führt in die Irre.

FlyingCarpet  09.06.2014, 15:21
@heob1

Das Amtsgericht legt die Betreuung fest! Kann sein, dass ein völlig fremder da eingesetzt wird.

Akka2323  09.06.2014, 15:47
@FlyingCarpet

Betreuung und Sorgerecht sind verschiedene Dinge. Sorgerecht bei Kindern, das Jugendamt redet mit. Betreuung ab 18 Jahren, das Amtsgericht legt fest.

FlyingCarpet  09.06.2014, 16:02
@Akka2323

Das Amtsgericht wird im Erbfall immer mitsprechen, vielfach wird den Verwandten das Sorgerecht entzogen und eine Heimbetreuung gemacht. Besonders, wenn es viel Vermögen ist!

FlyingCarpet  09.06.2014, 16:11
@FlyingCarpet

ach, ja bei behinderten Kindern spricht auch noch Gesundheitsamt ein Wörtchen mit. Das ist wirklich sehr schwierig. Ich habe selbst ein behindertes Kind (leider verstorben), wenn das Kind unter 18 Jahren ist, wird das sehr, sehr kompliziert.

die Frau hat 1 Kind. Auch als behinderter Mensch ist man voll erbfähig. Das heißt, das Kind erbt erst einmal alles. Nun kommt es drauf an, welche Art von Behinderung. Wird es nie voll geschäftsfähig sein, so wird wohl der "Pate" die Rechts- und Geldgeschäfte übernehmen können allerdings gehe ich davon aus, dass das dann von Zeit zu Zeit überprüf wird, denn das Geld soll ja der Entwicklung des behinderten Kindes zu gute kommen bzw. für dessen Unterhalt aufkommen

FlyingCarpet  09.06.2014, 15:23

das wird jährlich vom Amtsgericht überprüft und zwar sehr genau!