Wohngeld beziehen aber keine Miete zahlen?
Wenn jemand Wohngeld bezieht muss er dieses doch als Miete an den Vermieter abführen, oder? Was ist wenn man aber das Wohngeld nicht zur Entrichtung der Miete benutzt und Mietschulden aufbaut? Und wenn zwei Personen im Mietvertrag genannt sind, muss dann die zweite Person für die Mietschulden haften? Kann ich mir nicht so wirklich vorstellen.
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6 Antworten
Dem Vermieter ist es egal, wer die Miete zahlt. Lt. Mietvertrag haften die Mieter gesamtschuldnerisch, d. h. der Vermieter kann sich den solventeren Partner aussuchen. Wenn ein Vertragspartner sein Geld - egal ob Wohngeld oder sonst welches Geld - verjubelt, dann interessiert das den Vermieter nicht. So etwas müssen die Mieter untereinander ausmachen.
Ja, die 2. Person müsste dann für die Mietschulden haften. Sie steht mit im Mietvertrag und ist damit für die Miete mit zuständig. Ob die Mietschulden jetzt von Person 1 oder 2 sind, ist dem Vermieter egal.
also, bei mir hat die miete PRIORITÄTSSTATUS!
wenn du trotz wohngeldbezug mietschulden anhäufst, ist das sehr bedenklich.
zwei personen im vertrag bedeutet gleiche RECHTE, gleiche PFLICHTEN!
Wenn die Wohngeldbehörde herausfindet, dass das Wohngeld nicht zur Begleichung der Miete genommen worden ist, z. B. durch Meldung des Vermieters oder einer Vermieterbescheinigung, dass kann die Behörde das Wohngeld zurückfordern, da das Wohngeld zweckgebunden ist. D. h., ihr habt nicht nur die Mietschulden an der Backe, sondern auch das überzahlte Wohngeld und ja beide haften für die Mietschulden. Viel Spaß, falls das auf dich zutrifft.
da muss der vermieter erstmal wissen das wohngeld bezogen wird
und das erzählt man nicht umbedingt
Hi,
wenn zwei Personen im Mietvertrag stehen haben auch beide Personen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag! Somit haften auch beide Personen für evtl. Mietrückstände.