Darf meine Mutter meine Post öffnen?
Hallo! Meine Mutter öffnet ständig meine Post. Ich bin 15 Jahre alt, und finde, dass sie nicht das Recht hat, an mich Adressierte Briefe (Amtsgericht etc.) zu lesen. Wenn ich eine Anzeige bekomme, bekommt sie ja auch einen Brief. Aber auch andere öffnet sie einfach. Darf sie das? Es gibt doch ein Briefgeheimnis, oder? Solange die Briefe an MICH Adressiert sind, hat sie da doch eigentlich nichts dran verloren, oder? Achso ich bin nicht Kriminell oder so ;-)
MfG
22 Antworten
Frag sie in einer ruhigen Minute, warum sie das tut. Und sag ihr auch in einer ruhigen Minute, dass Dich das sehr verletzt und Du findest, dass sie Deine Privatsphäre überschreitet. Aber letztendlich haben die anderen recht: sie darf das.
oder auch nicht^^
Natürlich darf sie das. Allerdings sollte sie nicht alle Briefe öffnen, sondern nur die, wo sie denkt, dass es auch für sie wichtig sein könnte.
Es kommt eben drauf an, ob Du ihr erzählst, wenn was kommt, was sie wissen sollte oder ob Du nichts sagst.
Briefe vom Amtsgericht bekommen ja nicht alle 15jährigen jeden Tag. Da würde ich auch nachsehen, was da los ist.
Sei froh, dass sich Deine Mama um Dich kümmert.
Bis zum 18. Lebensjahr darf die Mutter die Post öffnen. Ich persönlich finde es jedoch nicht gut.
stimmt so nicht
wo steht das? im art 10 des GG gibt es eine solche einschränkung nicht!
Nein, sie Unterliegt ebenfalls dem briefgeheimnis und du kannst sie logischerweise auch Anzeigen. Dann kannst du aber eigentlich auch die Post anzeigen die guckt nämlich wenn geld drin ist auch mal rein und bedient sich.
Scheinbar ist ihr Mißtrauen begründet.. Amtsgericht...Du bist noch nicht volljährig und in Deinem Fall kann ich Deine Mutter durchaus verstehen
Spielt keine Rolle, es geht ums Öffnen der Post und er/sie ist nicht volljährig, also ist es erlaubt.
woher nimmst du diese erkenntnis? in irgendeinem gesetz müsste dann stehen, dass der artikel 10 des gg für minderjährige eingeschränkt ist. kannst du dieses gesetz nennen? oder ist es nur eine vermutung von dir?
lol nein ist es immer noch nicht. wie gesagt, wenn es etwas strafrechtliches ist, bekommen die eltern das in separater post mitgeteilt.
Artikel 6 des GG gibt darüber Auskunft
nö, in artikel 6 steht nichts von aufgehobenem briefgeheimnis
in seinem fall??? du weißt doch garnicht was gewesen ist? das amtsgericht kommt nicht nur bei nicht gezahlten schulden oder straftaten auf dich zu...