Muss ich einen Zettel "Wohnung zu vermieten" ins Fenster hängen?
Hallo, wir werden in 2 Monaten aus unserer Mietwohnung ausziehen, haben auch fristgerecht gekündigt. Nun möchte unser Vermieter, dass wir einen Zettel an unser Fenster hängen, mit der Info "Wohnung zu vermieten + Telnr." Nun, das möchte ich nicht, mal abgesehen davon, wohnen wir im Dachgeschoss, und der Zettel würde kaum ins Auge fallen, da müsste schon ein Plakat her. Kann man das verlangen von mir oder ist es ok, wenn ich den Zettel weglasse?
7 Antworten
Solange du Miete zahlst und der Vertrag besteht, bestimmst du, was in/mit der Wohnung geschieht.
Und wenn der Vermieter einen zettel ausgehängt haben möchte (sinnvollerweise neben der Haustüre von innen an der Glasscheibe, so vorhanden), dann soll er das bitte selber machen.
Du hast halt (angeblich!) keinen Drucker und eine miserable Handschrift. Auch bist du nicht sein Makler!
Ne, die Zettel hat er mir vorsichtshalber schon in den Briefkasten geschmissen, also zieht die Ausrede mit dem Drucker nicht ;-) Aber wie es scheint, kann ich seine Zettelchen getrost zum Altpapier werfen. Danke für die Antworten.
Nun möchte unser Vermieter, dass wir einen Zettel an unser Fenster hängen, mit der Info "Wohnung zu vermieten + Telnr." Nun, das möchte ich nicht, mal abgesehen davon, wohnen wir im Dachgeschoss, und der Zettel würde kaum ins Auge fallen, da müsste schon ein Plakat her. Kann man das verlangen von mir oder ist es ok, wenn ich den Zettel weglasse?
Der Vermieter kann Dich bitten, aber Du musst es nicht machen.
Sinnvoll wäre so ein Zettel sicherlich an der Hauswand oder der Tür, das würde ich dem Vermieter auch mitteilen. Oder er soll den Mieter in der Ergeschosswohnung fragen.
Raffinierte Idee vom Vermieter. Gesetzt den Fall, dass der Zettel tatsächlich von Interessenten gelesen wird, klingelts bei euch ständig an der Tür und ihr dürft dann Interessenten die Wohnung zeigen. Oder glaubst du es schreibt sich jemand die Telefonnummer auf? Somit braucht sich dein Vermieter um nichts zu kümmern und muss Besichtigungstermine nicht vorher ankündigen. Denkt er sich zumindest. Wobei ein Zettel im Fenster einer Dachgeschosswohnung wenig Sinn macht. Also darfst du dich getrost weigern, einen derartigen Zettel ins Fenster zu hängen. Ich bin auch der Ansicht, dass du, sollte der VM einen derartigen Zettel gut sichtbar anbringen, diesen entfernen darfst, wenn sich daraus eine unzumutbare Belästigung (wie z. B. Dauerklingeln) ergibt.
Du musst es nicht, aber du kannst ja den Zettel mit seiner Telefonnummer so ins Fenster hängen, dass es kaum jemand sieht. Deine Nummer gehört da überhaupt nicht hin.
Das muss man nicht machen. Noch ist diese Wohnung von dir gemietet und du allein bestimmst, was du dir ins Fenster hängst.