MUSS ich einen Kurs der Arbeitsagentur machen, wenn dieser überflüssig ist?
Hallo zusammen. Ich bin seit dem 1.7 arbeitslos. Ich habe Anspruch auf AlG 1 und das Recht viel da ich immer gut verdient habe. Heute hatte ich einen Termin und ich muss ab Montag täglich von 8-16, 3 Monate lang in einen Kurs der "fit in Arbeit " heißt. Die Sachbearbeiterin lächelte mich an und meinte noch wehe ich mache diesen nicht dann bekomme ich auch kein ALG. Ich habe mir dlesen Kurs mal im Internet genauer angesehen. In diesem Kurs lernt man zb einen Computer zu bedienen und Deutsch zu lernen. In einem Artikel stand, dass das AA alle Asylbewerber da hin schickt aber ich weiß nicht warum die mir das antun. Kann ich etwas dagegen tun? Ich bin das erste mal arbeitslos und kenne meine Rechte leider nicht. Ich habe zu Hause auch 2 Kinder und will nicht, dass wenn ich da nicht hingehe kein AlG bekomme.
12 Antworten
Du hast zwar die Möglichkeit auf Grund deines evtl.hohem ALG - 1 bestimmte Stellenangebote zumindest in den ersten Monaten abzulehnen ( Zumutbare Beschäftigung im SGB - lll ),dass bezieht sich aber in der Regel nicht auf Maßnahmen,die kannst du nur dann ablehnen,wenn du auch einen wichtigen Grund vorbringen kannst,müsstest deinen schriftlichen Widerspruch also auch begründen !
Mit 3 Monaten bist du ja noch gut bedient,ein Bekannter ( Ingenieur ) musste da 6 Monate aushalten.
Wenn du diese dann ohne wichtigem Grund ablehnen / abbrechen würdest,dann bekommst du beim ersten und zweiten Verstoß jeweils eine Sperre von 3 Wochen und für den dritten würde es dann 12 Wochen geben.
§ 144 lV - SGB - lll
Also, dann gehe hin, egal wie dir zumute ist und wie du dich fühlst. Man kann dir nachher nicht sagen, dass du dich verweigerst und kürzt dir ALG I, wer weiß. Nimm alles mit, was man dir anbietet, das macht sich auch gut, wenn man später auf der Suche nach einer Stelle ist.
Das nennt sich Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und daran musst Du teilnehmen. Das Amt ist zur Zeit Dein Arbeitgeber und wenn Du Dich weigerst ist das eine Arbeitsverweigerung. In der Arbeitswelt wirst Du dafür gekündigt und bei dem Amt bekommst Du eine Kürzung des Geldes oder Du bekommst keinen Cent. Daher gehe hin und such Dir eine neue Tätigkeit.
Ja aber im Oktober mache ich eine Weiterbildung für die ich Meister Bafög beantragt habe. Jetzt bin ich seit letzter Woche arbeitslos und ich nehme gerne jede Maßnahme an aber doch nicht eine für Integration.
Ja, mußt Du. Könnte sonst sein, das Dir Jobcenter eine Sperre gibt, wenn Du Dich weigerst.
Das Jobcenter ist nicht für ALG1-Empfänger zuständig und sperrt daher mit Sicherheit keine Leistungen der Agentur für Arbeit.
Mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du gewisse Verpflichtungen, u.a. auch an Seminaren teilzunehmen. Stellst du dich hier quer muss du mit Sanktionen rechnen. Ausführliche Informationen dazu findest du in deinen Unterlagen, die hast du schließlich auch unterschrieben.
Diese Regeln gelten für alle....