Arbeitsamt? Sperrzeitprüfung?

3 Antworten

Für eine mögliche Frage nach Anspruch auf ALG I muss zunächst erst mal gefragt werden, ob Deine Freundin in der Vergangenheit überhaupt die Anwartschaftszeiten für ALG I allgemein erfüllt hatte, bzw. ob noch ein Restanspruch auf ALG I aus vorherigen SV - pflichtigen Tätigkeiten für Anspruch auf ALG I bestand.

Zu dieser Zwischenfrage bräuchten wir erst mal deutlich detailliertere Infos.

Frage #2 : Warum gewährt das Jobcenter nicht vorläufig erst mal die Regelleistung zum Lebensunterhalt UND die fällige KDU , wenn Deine Freundin laut Deiner inhaltlichen Fragestellung doch selbst bereits eine eigene Mietwohnung gehabt zu haben schien ? WAS ist / könnte da schiefgelaufen ( sein ) ?

Warum finanzierst Du ihre Miete aktuell , und weswegen bekommt sie von der hilfsweise beantragten Grundsicherung zzgl. KDU & Heizung derzeit nur insgesamt 270 Euro für ihren Lebensunterhalt ? Was stimmt hierbei nicht ?

Du siehst , es sind Fragen über Fragen der Unklarheit gegenüber Deiner inhaltlichen Fragestellungen hier bei GFN damit aufgetaucht .

David051988 
Beitragsersteller
 17.12.2018, 04:13

Ja meine Freundin war zuvor 7 Jahre lang nicht einen einzigen Tag arbeitslos somit steht ihr alg l zu !

Sie wurde im September gekündigt und hat umgehend wie es sich gehört alg l beantragt !

Das sie in der zeit auch alg ll beantragen kann/sollte wusste sie nicht und hat man ihr zu dem zeitpunkt nicht gesagt

Im November hat sie diese Info bekommen und dies sofort beantragt und lediglich eine Zahlung von 270 € erhalten ! Wieso und warum nur diese Summe kann ich nicht sagen und ich denke das nichtmal jemand vom jobcenter diese Frage beantworten kann !

Ich zahle ihre Miete nicht da ich meine eigene Wohnung habe und diese finanzieren muss. Ich unterstütze sie lediglich soweit das sie und ihre Katzen zu essen und trinken haben mehr ist bei mir finanziell selbst leider nicht möglich

Meine Freundin wurde ohne Grund in der Probezeit gekündigt

Man braucht keinen Grund für eine Kündigung in der Probezeit.

David051988 
Beitragsersteller
 17.12.2018, 04:22

Die Info das meine Freundin grundlos gekündigt wurde habe ich dazu geschrieben weil sie wenn es ihr verschulden gewesen wäre sie zum Beispiel jemanden angegriffen /gemobbt oder mutwillig irgendwas zerstört hätte oder was auch immer eine sperrzeit gerechtfertigt wäre.

David051988 
Beitragsersteller
 17.12.2018, 03:14

Das war leider nicht die Frage trotzdem Danke

Man kann den Arbeitgeber verklagen denn er ist verpflichtet eine Verdienstbescheinigung auszufüllen.

Bis zu 5000 € kann es ihm kosten.

Verstehe auch nicht dass die Agentur für Arbeit da nichts unternimmt bzw. nicht etwas angeraten hat.

David051988 
Beitragsersteller
 17.12.2018, 04:14

Ja es ist mir ebenfalls ein Rätsel

Und ich kenne mich nicht so gut aus mit den Ämtern was das angeht