Muss ich eine Wohnungsbesichtigung während meine Abwesenheit dulden?
Hallo,
ich bewohne eine Mietwohnung in Oberbayern; die Winter verbringe ich in Spanien.
Nun steht das Haus zum Verkauf.
Muss ich Wohnungsbesichtigungen durch Kaufinteressenten während meiner Abwesenheit dulden?
Danke im Voraus!
7 Antworten
Jein. Der Vermieter darf ohne deine Zustimmung deine Wohnung nicht betreten und mit Interessenten besichtigen. Allerdings hat er das Recht Besichtigungen durchzuführen. Wenn du nun mehrere Monate nicht anwesend bist, solltest du eine Person deines Vertrauens beauftragen, die Besichtigungen durch den Vermieter ermöglichen kann. Es ist dir ja bekannt, dass Besichtigungen aufgrund des Verkaufes durchgeführt werden. Insofern bist du verpflichtet, Besichtigungen in irgendeiner Form möglich zu machen. Denn wenn der Vermieter aufgrund deiner Abwesenheit und mangelnden Bereitschaft Besichtigungen zu ermöglichen, das Haus nicht verkaufen kann, machst du dich schadensersatzpflichtig. Nur deine Wohnung einfach ohne deine Zustimmung betreten darf der Vermieter nicht.
Ja, das kann aber der übernehmen, der wegen der Abwesenheit lüftet und die Heizanlage kontrolliert.
Ja, das musst Du.
Wenn Du grundsätzlich ein halbes Jahr weg bist, wer kümmert sich in dieser Zeit um die Wohnung? Mieter sind verpflichtet, mit der Mietsache sorgsam und pfleglich umzugehen und Schäden, die eintreten, dem Vermieter umgehend zu melden. Wie will man das machen, wenn man ein halbes Jahr weg ist und in der Zeit niemand die Wohnung betritt?
Man kann also eine Person seines Vertrauens beauftragen, die sich dann nicht nur um die Wohnung während der Abwesenheit kümmert, sondern auch in der Lage ist, Besichtigungstermine in Deiner Vertretung zu vereinbaren und dabei zu sein.
Du mußt Besichtigungen mit Kaufinteressenten ermöglichen. Wie Du das anstellst ist dein Problem.
Blockierst Du Besichtigungen grundlos, Winter in Spanien verbringen ist kein Grund, kann dich der Vermieter schadensersatzpflichtig machen.
Der Vermieter darf nicht ohne Absprache einfach so in deine Wohnung. Du kannst aber auch nicht sagen, dass es erst nach Deiner Rückkehr wieder möglich ist.
Ich schlage dir vor, du organisierst, dass ein Nachbar, Freund, Verwandter oder wer auch immer einen Schlüssel hat, um einen Termin für dich wahrzunehmen.
Du hast doch bestimmt auch jemanden, der für dich die Post aus dem Briefkasten nimmt. Das ist ja auch wichtig, um eventuelle Termine/Fristen nicht zu verpassen. Diese Person kann das vielleicht auch übernehmen.