Vermeiter begeht Hausfriedensbruch, welche Strafe droht ihm?
Hallo, ich habe das net schon durchgesucht, aber keine passende Antwort zu meinem Fall gefunden!
Meine Situation:
1) zum ende diesen Monants endet mein Mietvertrag.
2) die letzte Miete steht noch aus
3) per E-Mail hat mein Vermieter mir gedroht, meine Sachen aus meiner Wohnung zu räum und mir versucht Hausverbot zu meiner eigenen Wohnung zu erteilen und noch vieles anderes.
4) Darfaufhin habe ich ihm alle paragraphen aufgeführt, wo gegen er verstoßen würde. Sollte er seine haltlosen und unzulässigen "Androhungen" wahrmachen. Und Ihn Ausdrücklich darauf hingewiesen, das er ohne mein Einverständnis meine Meitsache (Wohnung) nicht betreten dürfe. Und ich kein persönlichen Kontakt mehr zu Ihm wünsche, außer bei wichtigen Gründen via E-Mail.
5) Er hat es getan. Als ich meine Wohnung betrat, war meine Haustür offen und meine Sachen waren ausgeräumt. Darauf hin habe ich die Polizei gerufen. Die haben dann das ganze klären können. Meine Sachen habe ich wieder zurückbekommen, aber Teils beschädigt. Zusätzlich hat er meine Sachen mit dem Müll zusammen in Tüten gepackt und meine Dokumente zusammen mit einem Wasserkocher und Straßenschuhe in eine Tüte gepackt... Wiederlich... Alle meine Klamotte musste ich wieder waschen und die Dokumente sind zum Teil nass geworde, zum Glück aber sind sie noch alle lesbar. (Im nachhinein habe ich noch erfahren, das er des öfteren mein Garten benutzt hat, für Partys... obwohl ich Ihm Ausdrücklich vorher sagte... Er dürfe es, aber erst wenn er mich vorher fragt (Was er nie tat)!!! Und meine Befürchtung ist auch, das er des öfteren in meiner Wohnung während meiner Abwesenheit war... (Leider kann ich das nicht Beweisen) Ich weiß nicht ob das noch eine Rolle spielt... er ist Privatvermieter und ist gerade ins Rentenalter gekommen. Achja, eine Wohnungsbesichtigung fand auch schon statt, ohne mein Einverständnis!
Nun meine fragen...
Welche mindest und höchst Strafe droht Ihm?
Gehört dieser Fall zu Hausfriedensbruch mit Sachbeschädigungen oder nur zur Hausfriedensbruch?
8 Antworten
Was ist Hausfriedensbruch + der Straftatbestand dazu:
Hausfriedensbruch ist eine Verletzung des Hausrechts. Diese Straftat begeht, * wer widerrechtlich in die Wohnung, die Geschäftsräume oder das befriedete, d. h. eingezäunte Besitztum einer anderen Person eindringt, * ohne Befugnis an diesen Orten verweilt und sie trotz Aufforderung des Berechtigten nicht verlässt, * in verschlossene, zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmte Räume eindringt, etwa in eine Straßenbahn.
Das Delikt wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet. Ein Hausfriedensbruch liegt bereits vor, wenn der Täter lediglich mit einem Teil seines Körpers in die geschützten Räume gelangt, also etwa eine Sicherungskette löst oder einen Fuß in die Eingangstür stellt. Wer zunächst mit dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis des Berechtigten eintritt, sich dann aber auf dessen Aufforderung hin nicht entfernt, macht sich ebenfalls strafbar.
Als Hausrechtsinhaber gilt, wer zur Benutzung der betreffenden Räumlichkeiten berechtigt ist. Dabei kann es sich auch um den Mieter einer Wohnung handeln. Außer in Notfällen, beispielsweise bei einem Rohrbruch, darf der Vermieter die Räume des Mieters nicht ohne Verabredung oder Erlaubnis betreten. Der Mieter behält das Hausrecht sogar, wenn er die Wohnung nach Ablauf des Mietvertrags nicht räumt.
Was kannst du tun?
Du musst Strafanzeige erstatten, das wird, glaube ich, nur auf Verlangen verfolgt. Hauswirt wird sich vielleicht herausreden, dass er den Schlüssel hatte - den hat er natürlich nur für Notfälle behalten dürfen? Oder wusstest du nichts davon, dass der VM einen Schlüssel hatte? Dann hat er sich schon wieder in die Nesseln gesetzt - ohne dein ausdrückliches Einverständis darf er keine Wohnungsschlüssel behalten.
Du selbst hast davon natürlich nichts ausser der Genugtung, dass der VM vermutlich eine Geldstrafe bekommt. Es unterstützt dich aber bei deiner Schadenersatzklage. Du hättest das alles am besten gleich bei dem Polizeieinsatz zu Protokoll geben müssen, was beschädigt und beschmutzt wurde. Aber auch so sollte ja der Tatbestand der eigenmächtigen Räumung durch den VM von der Polizei protokolliert worden sein. Du hast doch sicherlich irgendetwas Schriftliches über den Einsatz? Verklage den Möchtegern-Gutsherrn auf alle Fälle auf Schadenersatz. Solche Typen müssen lernen, dass auch sie sich an Gesetze halten müssen. Dazu nimm dir aber einen Anwalt. Der VM wird die Klage verlieren und auch deine Anwaltskosten begleichen müssen.
Nachtrag: Ein paar Urteile
Aus mieterbund.de / 1015...... Schlüsselgewalt: Der Vermieter darf ohne Wissen des Mieters oder gegen dessen Willen keinen Zweitschlüssel zur Wohnung besitzen. Nutzt der Vermieter einen Zweitschlüssel, um in Abwesenheit des Mieters dessen Wohnung zu betreten, ist das Hausfriedensbruch und berechtigt den Mieter zur fristlosen Kündigung, teilte der Deutsche Mieterbund unter Berufung auf eine Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az. 64 S 305/98) mit.
Aus: haus-und-grund-stade.de Klar ist: Übergibt der Vermieter dem Mieter die vermietete Wohnung und räumt er ihm damit ein eigenes Hausrecht ein, so hat er nicht das Recht, einen Schlüssel für sich zu behalten. Anders ist es nur, wenn der Mieter einem Zweitschlüssel in der Hand des Vermieters zustimmt. Denn ohne Einverständnis des Mieters dürfen Vermieter nach der Übergabe der Wohnung keinen Wohnungsschlüssel „für alle Fälle“ behalten. Verstößt der Vermieter gegen diese Regel und betritt er mit dem einbehaltenen Schlüssel die Wohnung des Mieters, so begeht er Hausfriedensbruch (OLG Brandenburg, Urteil vom 27.05.2009 - 3 U 39/09). Mieter können in solchen Fällen auf Kosten des Vermieters das Schloss auswechseln lassen (AG Köln, Az: 217 C 483/93). Auch dürfen Mieter fristlos kündigen, wenn der Vermieter ohne Erlaubnis die Wohnung betritt (LG Berlin, Urteil vom 09.02.1999 - 64 S 305/98, NZM 2000, 543).
Zahl Deine Miete und räum die Wohnung da der Mietvertrag lt. Deiner Info bereits abgelaufen ist. Dann hast Du Dich auch keine Probleme mit Deinem Vermieter..
Richtig, so wie niemand Mietschulden machen darf. Unrecht vergelten wir also mit Unrecht, ist das deine Botschaft?
Bevor du deine Rechte einforderst, solltest du erst mal die offene Mietforderung bezahlen
Darfaufhin habe ich ihm alle paragraphen aufgeführt, wo gegen er verstoßen würde.
Deine Mietzahlungpflicht gehörte eher nicht dazu? Wie wäre es, wenn man Pflichten erfüllt, bevor man Rechte beansprucht?
Strafrechtlich dürfte ein Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden, für so einen Kinderkram verschwenden überlastete Staatsanwaltschaften und Gerichte m. E. n. nun keinen Termin.
Leider kann ich das nicht Beweisen
Nun, einen zivilrechtichen Schadensersatz müsste man aber. Für den Sachvortrag, dass deine Dokumente zweifelsfrei und nur bei der illegalen Räumung durchnässt wurden, hat der Vorsitzende nur deine Behauptung... Offen gestanden stehen Mietschuldner nicht sonderlich hoch im Kurs - nicht wenige Prozessbeteiligten können da eine klammheimliche Solidarität verbergen :-O
Zum 1. habe ich im weitern Gespräch mit einer Zeugin erfahren, das der Räumungsgrund nicht die Mietschuld war, sondern ein Wohnungsbesichtigungstermin mit meinem Nachmieter.
Zum 2. habe ich Ihn höflich via E-Mail gefragt, ob er die letzte Miete mit der Kaution verrechnen könnte.
Zum 3. sogar wenn eine einzige beschiße Miete aussteht, gibt es Ihm KEIN Recht in meine Privatsphäre ein zu dringen. Stell dir vor ein fremder packt OHNE dein Einverständnis deine Unterwäsche an und hatte Einsicht in deine ganzen Dokument, Kontoauszüge usw.. Alles was du in den letzten Jahren in deinem Leben gemacht hast, wo du warst, wo du gearbeitet hast, absolut alles ist Dokumentiert. Und jemand fremdes hatte die Einsicht in dein Leben. Zusätzlich du alle deine Klamotten noch mal waschen müsstest und die restlichen Sachen säubern müsstest, weil sie vom Müll und von den offenen Seifenflaschen beschmutzt sind. Ich glaube nicht, das du mit großer Begeisterung davor stehen würdest und dir noch denkst hhhm es ist ok was er getan hat, da die Mietzahlungsplicht ja ein mal nicht erfüllt wurde!!!!!!!!!!!
Wenn er den Schlüssel zu Deiner Wohnung hat, bleibst Du der Dumme. Selbst schuld.
1) und 2) sind kein Grund für 3). Da muss noch mehr vorgefallen sein, was Du uns nicht erzähhlt hast.
Die Höchststrafe für ihn ist Öffentlichkeit. Wenn jeder potentielle Nachmieter beim Googeln der Adresse sofort darauf gestoßen, wird, dass der Typ die Privatsphäre nicht respektiert, hat Du mehr erreicht, als die meisten anderen.
Lt. Strafgesetzbuch stehen auf Hausfriedensbruch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Es ist nicht einfach möglich zu sagen, dass ihm genau DIESES Strafmaß zuteil wird. Das ist immer abhängig von dem Gerichtsverfahren. Zuerst, Hausfriedensbruch mit Sachbeschädigung gibt es nicht. Es sind zwei getrennte Straftatbestände. Die allerdings in Tateinheit behandelt werden können. Die Frage ist, ob sie nun eine zivilrechtliche- oder strafrechtliche Klage anstreben. Der Hausfriedensbruch wird verfolgt, sollten sie bei der Polizei einen strafrechtlichen Antrag stellen. Dies sollten sie auch tun. Es hilft unter umständen bei ihrer Zivilklage. Dort können Sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Alles in allem sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. Möglichst ein Fachanwalt für Mietsachen, der kann ihnen bei der Strafrechtlichen, aber vor allem für die zivilrechtliche Klage helfen.
Halloooooooooooooo?????
NIEMAND darf ohne Richter Unterschrift in die Wohnung!!! Außer bei Notfällen!!!