Was darf ich als Mieter darf/muss ich einem Kaufinteressenten einer Wohnung bei anfragen sagen und was nicht?

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Du bist Mieter. Also geht Dich alles rund um den Verkauf nichts an, zumal Du sowieso ausziehen willst. Lass Dich nicht in was hinein ziehen.

Wenn der nächste Besichtigungstermin ist, lass die Leute rein und halte dann einfach soviel Abstand, dass man Dich nicht wirklich ansprechen kann. Beobachte einfach die Besichtigung und falls die Kaufinteressenten dich wirklich ansprechen, teile einfach kurz mit, dass Du seit zwei Jahren hier wohnst, aber Dich ansonsten aus den Verkaufsgesprächen heraus halten willst. Bitte höflich um Verständnis.

bwhoch2  17.04.2018, 00:23

Danke für die Auszeichnung.

Deine einzige Pflicht ist es Besichtigungstermine mit Kaufinteressenten und Vermieter oder Makler zu ermöglichen.

Das heißt zum vereinbarten Termin da sein, die Tür öffnen und die Leute rein lassen, fertig.

Solltest Du von den Interessenten gefragt werden nach dem einen oder anderen darfst Du natürlich die Wahrheit sagen. Aber nicht übertreiben!

Zunächst mal solltest du nicht lügen. Vielleicht hättest du keine Nachteile dadurch, aber korrekt ist es ja auch nicht gegenüber dem Interessenten. Wenn du gefragt wirst, dann sage lieber, dass du keine Auskünfte geben möchtest. Das wäre dein Recht, wenn du das möchtest.

Es ist aber auch dein Recht, über die Wohnung sachlich zu berichten. Du darfst dabei nun nicht den Eigentümer schlecht machen, was es doch für ein schrecklicher Mensch ist mit seinem Verhalten. Aber es ist dein Recht, sachlich über die Wohnung etwas zu sagen. Zum Beispiel dass es insgesagt hellhörig ist, dass unten die Güterzüge fahren, deren Geräusche sehr nach oben getragen werden. usw. Du darfst auch auf Mängel in der Wohnung hinweisen, und damit meine ich jetzt nicht die Hellhörigkeit, sondern wenn irgend was kaputt wäre und instandgesetzt werden müßte (Heizung). Das wird der Hausverwaltung nicht passen, aber sie hat nicht das Recht, dir einen Maulkorb dafür zu verpassen.

Ferner möchte ich dir noch sagen, dass du eventuell das Recht haben könntest, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Ich formuliere das so vorsichtig, weil es Rechtsberatung wäre, wenn ich das fest behaupten würde und das darf nur ein Anwalt. Aber ich meine, dass ein Richter wahrscheinlich zustimmen dürfte, dass ein Aufrechterhalten des Mietverhältnisses für dich nicht zumutbar ist wegen der nächtlichen Ruhestörung des Eigentümers durch an die Wand poltern und wegen der Beleidigungen.

Lotta1965  15.04.2018, 08:31

Ich glaube eher, dass eine fristlose Kündigung nach zwei Jahren eher nicht möglich ist. Wenn man das zwei Jahre lang mitmacht, dann wird man auch erwarten, dass der Mieter die drei monatige Kündigungsfrist auch noch aushalten kann. Das Problem bestand ja schon seit Beginn des Mietverhältnisses und ist nicht währenddessen aufgetreten.

Renick  15.04.2018, 08:35
@Lotta1965

Kann möglich sein. Ja stimmt. Aber es kommt doch auf die genaueren Umstände an. Möglicherweise war es am Anfang noch erträglich, und jetzt ist es schlimmer geworden. Ein Antwalt für Mietrecht würde da schon Möglichkeiten finden, wie er es passend begründen kann.

ich würde dem Eigentümer der Wohnung mitteilen das ich keine fragen von kaufinteresenten beantworten möchte , und ihm klarmachen notfals zum Rechtsanwalt zu gehen , weil ich nicht zu falschen angaben genötigt werden will.

Hi,

ich würde mich da als Mieter nicht einmischen, so kommst du in nichts rein.

Viele Grüße

Gerhard1245

Schlurri 
Beitragsersteller
 15.04.2018, 07:29

Also währe es ok wenn ich auf die fragen der Interessenten einfach sage: kein kommentar? das ist ja auch aussage genug. Nix zu sagen/ignorieren geht ja auch nicht vom umgang

Shiranam  15.04.2018, 08:12
@Schlurri

Genau so würde ich es machen.

"Da sage ich nix zu" wäre mein Spruch, dazu ein Lächeln. Jeder weiß damit, dass Du etwas Negatives sagen könntest.

Wer echtes Interesse an der Wohnung und deinen Erfahrungen hat, würde dich evtl später nochmals alleine aufsuchen. Und da würde ich reden, natürlich nur die Wahrheit, damit dir keiner etwas kann.

Lügen oder verharmlosen dem Eigentümer zuliebe, würde ich nicht.