Jobcenter Erstausstattung und Nachweise?
Hallo ihr lieben,
nun habe ich endlich einen Bescheid vom Jobcenter bekommen NACH 4 WOCHEN! ob ich Anspruch auf Erstausstattung habe (die mir ja schon zugesichert wurde) und Kaution etc.
Also kurze Zusammenfassung:
Das Jobcenter überweist mir einen gewissen Betrag z.B. Bett 60,--€ und Waschmaschine 250,--€ - möchte dafür aber Quittungen und Nachweise!
Ich wohne nun seit 15.08 bereits in der Wohnung und hatte natürlich keinerlei Sachen, weder Couch, noch Bett noch sonst etwas und habe mir das alles über die Ebay Kleinanzeigen zusammengesucht, selber abgeholt (obwohl ich im 5-ten Monat schwanger bin!!) und natürlich bekommt man da KEINE Quittung da alles privat gehandhabt wird!
Wie mache ich das denn jetzt mit den Nachweisen für das Jobcenter??
Wenn die keine Nachweise haben, wollen die das Geld zurück, welches mir aber doch zusteht und womit ich ja auch Möbel gekauft habe?!?!?
Hoffe ihr habt ein paar gute Tips und Ratschläge?
Grüße
7 Antworten
Sprich mit den Verkäufern, ob sie dir nachträglich eine Quittung ausstellen.
Du WEISST, dass ein Antrag auf Wohnungserstausstattung läuft und lässt dir dennoch keine Quittung geben?!
Das ist so fahrlässig, dass es an Vorsatz grenzt und zu der Frage führt, warum du keine Nachweise wolltest. Man könnte fast meinen, du wolltest noch einen kleinen Schnitt machen.
Ohne Nachweise über die Verwendung sieht es also grundsätzlich schlecht aus, wobei es aber letztlich darauf ankäme, was im Bescheid steht.
da mein Mann ja Geld verdient hat die gute Frau mir im persönlichen Gespräch gesagt, dass ich Anspruch darauf habe und im schriftlichen Bescheid dann 1 Woche später hatte ich ihn doch nicht mehr!
jetzt 4 wochen später bekam ich den Bescheid dass ich nun doch noch Anspruch auf Erstausstattung habe - was haben die erwartet? dass ich auf dem boden schlafe? schwanger?
"Falls der Käufer eine Rechnung fordert, dürfen Sie dies nicht ablehnen." "Private Verkäufer dürfen grundsätzlich die Bitte eines Käufers nach einer Rechnung oder Quittung nicht ablehnen!! Dies ist in § 368 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gesetzlich geregelt." Steht unter anderem hier.
Das geht auch per Post. Die Adresse des Verkäufers hatte man sich ja notiert - die benötigt man ja auch für den Fall, dass die Ware defekt übergeben wurde usw.
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn du keine Nachweise bringst, musst du das Geld eben wieder zurück zahlen. Da du ja jetzt die Einrichtung hast, bist du ja offensichtlich nicht mehr bedürftig.
Natürlich dürfen öffentliche Gelder nicht zweckentfremdet ausgegeben werden
Das ist mir schon klar, bloß habe ich das Geld, was ich ausgegeben habe für die Möbel zusammengespart von meinem ALG 2 welches ich im Juni und Juli bekommen hatte! und jetzt habe ich eben den Bescheid erst bekommen, dass das genehmigt wird..
Leider war das nicht direkt über Ebay, sondern über die Kleinanzeigen und da gibt es keine Nachweise! Sind alles gebrauchte Sachen!
ich das Geld, was ich ausgegeben habe für die Möbel zusammengespart von meinem ALG 2 welches ich im Juni und Juli bekommen hatte! und jetzt habe ich eben den Bescheid erst bekommen, dass das genehmigt wird.
Vor Erhalt der Genehmigung darfst du sowieso nichts kaufen, die gilt nicht rückwirkend.
Selbst wenn du jetzt noch Quittungen auftreiben würdest, wären die wertlos.
Fotografiere die Sachen und versuche es mit Engelszungen...
was haben die denn erwartet? dass ich 2 wochen aufm boden schlafe? schwanger? ist doch klar, dass ich mir etwas kaufen MUSS - das geht doch nicht anders? es sind gebrauchte sachen, die es günstiger kaum geben wird!
ich danke euch für die antworten!
Dann besorg dir von den Verkäufern eine Bestätigung mit Kaufpreis und Unterschrift,weist ja wo die wohnen,wenn du alles selber abgeholt hast !!!
Dann wirst du schlechte Karten haben !!! Denn wenn du jetzt schon alles hast,was du dir eigentlich von dem Geld für die Erstausstattung kaufen wolltest,bist du ja nun nicht mehr auf die Zahlung angewiesen.
Aber das habe ich nur geschafft, weil ich das geld vom Juni und Juli vom ALG 2 dafür genommen habe! ich habe den Monat von Tütensuppe gelebt!!! udn das schwanger im 5-ten Monat!
Das tut mir ja sehr Leid für dich,ich habe die Gesetze aber nun mal nicht gemacht,wenn das Jobcenter nun mal Belege für den Kauf haben möchte und das ist ihr gutes Recht,wenn sie dir Geld für die Erstausstattung zur Verfügung stellen und du diese aber nicht mehr beibringen kannst,steht dir diese Unterstützung nicht mehr zu !!! Kannst ja auch schon alles vorher gehabt haben oder geschenkt bekommen haben,wie außer mit Belegen über den Kauf,solltest du das dem Jobcenter nachweisen können,das das nicht so war.
Ja bloß das war eine einfache fahrt von 60 km entfernt - hatte ja vorab gefragt, ob die mir ne quittung geben, aber privat wollten sie einfach keine rausrücken, aus welchen gründen auch immer!