Wie kann man eine Barzahlung ohne Quittung nachweisen (Rechtslage)?

4 Antworten

Hallo,

grundsätzlich stimmt es, dass du die Zahlung im Zweifelsfall nachweisen musst und wenn der Tierarzt auf ebenjenen Nachweis besteht, wirst du es womöglich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen müssen, wenn du auf die Rückzahlung der doppelt bezahlten Leistung pochst, was, sind wir realistisch, wahrscheinlich nicht günstig werden würde.

Gibt es zufälligerweise einen Zeugen, der die Barzahlung durch seine Anwesenheit beweisen kann? Wenn es ein nachweisliches Problem seitens der Tierarztpraxis gab, findet sich vielleicht noch der eine oder andere Patient, der in der gleichen Situation ist.

Dann gibt es noch etwas wie den Anscheinsbeweis. Lässt dein Tierarzt seine Kunden/Patienten grundsätzlich anschreiben, dass es überhaupt zu so einem Vorfall kommen könnte? Dir wird indirekt vorgeworfen, dass du das Futter vom Dezember nicht bezahlt hättest, was jedoch nur sein könnte, wenn der Tierarzt dir den Kauf auf Pump gewährt hätte. Falls es sich dabei um untypisches Verhalten des Tierarztes handelt, müsste er erklären, was ihn dazu veranlasste.

PlanlosDlx 
Beitragsersteller
 21.03.2018, 20:46

Danke für deine Antwort. Naja, mein Hund war dabei, aber der wird nicht als Zeuge zählen, ansonsten nur fremde Leute, die mit ihren Tieren da waren. Ich weiß leider nicht, ob mein Tierarzt anschreiben lässt, bin auch noch nie in die Situation gekommen das rauszufunden (vergessene Geldbörse oder so).

Hallo  PlanlosDlx,

da du scheinbar bei der zweiten Bestellung per Lastschrift bezahlt hast, könntest du diese bei deiner Bank innerhalb von 6 Wochen wieder stornieren. Dann hast du Dein Geld wieder und der Tierarzt müsste aktiv werden.

Zukünftig würde ich - zumindest bei diesem Tierarzt - die Quittungen länger aufbewahren. Er kann meines Wissens nach die Rechnung bis zu zwei Jahre nach einer "Bestellung/Lieferung" noch stellen.

Lieben Gruß

clown999

PatrickLassan  21.03.2018, 20:08
könntest du diese bei deiner Bank innerhalb von 6 Wochen wieder stornieren.

Kleine Korrektur:

Seit Einführung des SEPA-Lastschrifmandats vor ein paar Jahren hat man 8 Wochen Zeit, eine Lastschrift stornieren zu lassen.

PlanlosDlx 
Beitragsersteller
 21.03.2018, 20:42
@PatrickLassan

Vielen Dank für den Tipp. Ja, im Februar bezahlte ich mit Karte, aber wenn ich den Betrag von mir aus zurücküberweisen lasse, hätte ich zwar mein Geld wieder, könnte die Barzahlung vom Dezember ja aber trotzdem nicht nachweisen. Eine Mahnung oder dergleichen erhielt ich übrigens nicht, dass das Futter angeblich unbezahlt wäre, erfuhr ich erst bei meinem Einkauf im Februar.

PlanlosDlx 
Beitragsersteller
 21.03.2018, 20:51

Vielen Dank für den Tipp. Ja, im Februar bezahlte ich mit Karte, aber wenn ich den Betrag von mir aus zurücküberweisen lasse, hätte ich zwar mein Geld wieder, könnte die Barzahlung vom Dezember ja aber trotzdem nicht nachweisen. Eine Mahnung oder dergleichen erhielt ich übrigens nicht, dass das Futter angeblich unbezahlt wäre, erfuhr ich erst bei meinem Einkauf im Februar.

Nur durch Zeugen würde sich dies nachweisen lassen.

Ja, für die Steuer, also das Finanzamt muss ein Kassenbuch geführt werden.

PlanlosDlx 
Beitragsersteller
 21.03.2018, 21:45

Könnte sich über dieses Kassenbuch nicht nachweisen lassen, dass der offene Betrag gar nicht offen war?

du bist in der beweispflicht, was du nicht beweisen kannst, ist nicht passiert

clown999  21.03.2018, 19:54

Nicht unbedingt. Meistens verkaufen die Tierärzte die Sachen ohne Lieferschein. Sie geben die Ware raus und man bezahlt. Hier kommt es darauf an, ob es einen unterschriebenen Lieferschein gibt. Wenn ja, dann sollte man die Zahlung mittels Quittung beweisen können. Wenn nicht, muss der Tierarzt erst einmal beweisen, dass er eine Waren übergeben hat.

AdolfApfelkind  21.03.2018, 19:56
@clown999

nein, muss er eben nicht beweisen, er bestreitet ja das ganze geschäft und du kannst es nicht beweisen

aber jeder muss seine pflichterfüllung aus kv nachweisen, ja

PlanlosDlx 
Beitragsersteller
 21.03.2018, 20:38
@clown999

Unterschrieben habe ich nichts. Ich verlangte das Futter bei der Tierarzthelferin, sie holte es aus dem Lager, ich bezahlte bar und erhielt eine Quittung über Ware und Kaufbetrag.

PlanlosDlx 
Beitragsersteller
 21.03.2018, 20:55
@AdolfApfelkind

Aber mein Tierarzt bestreitet gar nicht das ganze Geschäft, ansonsten würde er ja auch die freiwillige Rausgabe des Futters bestreiten, oder?