Wie kann man eine Barzahlung ohne Quittung nachweisen (Rechtslage)?
Hallo Community,
ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir einer von euch weiterhelfen kann.
Im Dezember 2017 kaufte ich zwei Säcke Hundefutter beim Tierarzt und bezahlte diese bar, die Quittung habe ich natürlich nicht mehr. Anfang Februar 2018 kaufte ich Nachschub und stellte beim Bezahlen verärgert fest, dass das Spezialfutter plötzlich doppelt so teuer war, habe das aber eben nicht sofort überprüft. Erst Zuhause sah ich mir die Quittung an und bemerkte, dass mir vier statt zwei Futtersäcke berechnet worden waren. Ich habe also beim Tierarzt angerufen, das Problem erklärt und nach einigem hin und her kam raus, dass die im Dezember wohl technische Schwierigkeiten mit ihrer Software hatten und die Sache an die Buchhaltung weitergeben wollten.
Allerdings wurde kurz darauf trotzdem der Betrag für vier Futtersäcke von meinem Konto abgebucht. Ich wartete daraufhin erst mal ab, weil ich dachte, dass die Überweisungen vielleicht immer nur Anfang des Monats tätigen, aber auch da kam keine Rückbuchung. Ich rief also noch mal beim Tierarzt an, wo die Dame am Telefon meinte, dass ich schon beweisen müsste, das Futter auch wirklich bezahlt zu haben, ich solle entweder einen Kontoauszug zuschicken, was nicht geht, weil ich bar bezahlt hatte, oder die Zahlung mit der Quittung nachweisen, was auch nicht geht, da ich die Quittung eben nicht aufgehoben habe.
Meine Frage ist nun, ob ich da überhaupt etwas machen kann und wie die Rechtslage in so einem Fall aussieht? Mit Buchhaltung kenne ich mich zwar nicht aus, aber ist es nicht so, dass ein Kassenbuch über Bareinnahmen geführt werden muss? Darüber müssten die das doch nachvollziehen können, oder?
Danke für die Antworten.
4 Antworten
Hallo,
grundsätzlich stimmt es, dass du die Zahlung im Zweifelsfall nachweisen musst und wenn der Tierarzt auf ebenjenen Nachweis besteht, wirst du es womöglich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen müssen, wenn du auf die Rückzahlung der doppelt bezahlten Leistung pochst, was, sind wir realistisch, wahrscheinlich nicht günstig werden würde.
Gibt es zufälligerweise einen Zeugen, der die Barzahlung durch seine Anwesenheit beweisen kann? Wenn es ein nachweisliches Problem seitens der Tierarztpraxis gab, findet sich vielleicht noch der eine oder andere Patient, der in der gleichen Situation ist.
Dann gibt es noch etwas wie den Anscheinsbeweis. Lässt dein Tierarzt seine Kunden/Patienten grundsätzlich anschreiben, dass es überhaupt zu so einem Vorfall kommen könnte? Dir wird indirekt vorgeworfen, dass du das Futter vom Dezember nicht bezahlt hättest, was jedoch nur sein könnte, wenn der Tierarzt dir den Kauf auf Pump gewährt hätte. Falls es sich dabei um untypisches Verhalten des Tierarztes handelt, müsste er erklären, was ihn dazu veranlasste.
Danke für deine Antwort. Naja, mein Hund war dabei, aber der wird nicht als Zeuge zählen, ansonsten nur fremde Leute, die mit ihren Tieren da waren. Ich weiß leider nicht, ob mein Tierarzt anschreiben lässt, bin auch noch nie in die Situation gekommen das rauszufunden (vergessene Geldbörse oder so).
Hallo PlanlosDlx,
da du scheinbar bei der zweiten Bestellung per Lastschrift bezahlt hast, könntest du diese bei deiner Bank innerhalb von 6 Wochen wieder stornieren. Dann hast du Dein Geld wieder und der Tierarzt müsste aktiv werden.
Zukünftig würde ich - zumindest bei diesem Tierarzt - die Quittungen länger aufbewahren. Er kann meines Wissens nach die Rechnung bis zu zwei Jahre nach einer "Bestellung/Lieferung" noch stellen.
Lieben Gruß
clown999
Danke für den Hinweis.
Vielen Dank für den Tipp. Ja, im Februar bezahlte ich mit Karte, aber wenn ich den Betrag von mir aus zurücküberweisen lasse, hätte ich zwar mein Geld wieder, könnte die Barzahlung vom Dezember ja aber trotzdem nicht nachweisen. Eine Mahnung oder dergleichen erhielt ich übrigens nicht, dass das Futter angeblich unbezahlt wäre, erfuhr ich erst bei meinem Einkauf im Februar.
Vielen Dank für den Tipp. Ja, im Februar bezahlte ich mit Karte, aber wenn ich den Betrag von mir aus zurücküberweisen lasse, hätte ich zwar mein Geld wieder, könnte die Barzahlung vom Dezember ja aber trotzdem nicht nachweisen. Eine Mahnung oder dergleichen erhielt ich übrigens nicht, dass das Futter angeblich unbezahlt wäre, erfuhr ich erst bei meinem Einkauf im Februar.
Nur durch Zeugen würde sich dies nachweisen lassen.
Ja, für die Steuer, also das Finanzamt muss ein Kassenbuch geführt werden.
Könnte sich über dieses Kassenbuch nicht nachweisen lassen, dass der offene Betrag gar nicht offen war?
du bist in der beweispflicht, was du nicht beweisen kannst, ist nicht passiert
Nicht unbedingt. Meistens verkaufen die Tierärzte die Sachen ohne Lieferschein. Sie geben die Ware raus und man bezahlt. Hier kommt es darauf an, ob es einen unterschriebenen Lieferschein gibt. Wenn ja, dann sollte man die Zahlung mittels Quittung beweisen können. Wenn nicht, muss der Tierarzt erst einmal beweisen, dass er eine Waren übergeben hat.
nein, muss er eben nicht beweisen, er bestreitet ja das ganze geschäft und du kannst es nicht beweisen
aber jeder muss seine pflichterfüllung aus kv nachweisen, ja
Unterschrieben habe ich nichts. Ich verlangte das Futter bei der Tierarzthelferin, sie holte es aus dem Lager, ich bezahlte bar und erhielt eine Quittung über Ware und Kaufbetrag.
Aber mein Tierarzt bestreitet gar nicht das ganze Geschäft, ansonsten würde er ja auch die freiwillige Rausgabe des Futters bestreiten, oder?
Kleine Korrektur:
Seit Einführung des SEPA-Lastschrifmandats vor ein paar Jahren hat man 8 Wochen Zeit, eine Lastschrift stornieren zu lassen.