Muss ich eine Küche vom Vormieter übernehmen?
Folgende Situation: Ich war bei einer Wohnungsbesichtigung, alles schön und gut. Ich wollte die Wohnung sehr gerne haben. Die Küche sollte auch drin bleiben. Der Vormieter nannte mir erstmal grob einen Preis und sagte, dass er mir später nochmal eine Mail schreibt mit allen Konditionen. In der Mail stand später dann noch wofür er alles noch Geld haben will (Dinge, Kleinigkeiten die ich nicht haben wollte weil ich sie selber habe und über die wir gar nicht gesprochen haben) und nannte mir einen Gesamtpreis. Ich habe geantwortet, dass ich diese Dinge nicht haben möchte und auch der Preis für die Küche zu hoch sei, denn ich habe mich bei ebay Kleinanzeigen umgesehen und dort kriege ich für den Preis eine komplette Küche gebraucht mit allem drum und dran. Dazu sei gesagt, dass die Küche in der Wohnung nicht ganz vollständig ist. Kühlschrank, Abzugshaube und Hängeschränke fehlen. Eigentlich ist es nur eine Arbeitsfläche mit Herd und Spüle. Ich habe gesagt, ich hole eine komplette für den Preis oder er muss mit dem Preis drastisch runter gehen.
Als Antwort darauf erhielt ich, dass wir so nicht zusammen kommen. Jetzt wird mir vom Mieter die Wohnung verweigert. Dabei hatten wir schon einen Termin ausgemacht um den Vertrag zu unterschreiben. Darf dieser das überhaupt? Soll ich mal bei der Hausverwaltung anrufen und nachfragen?
Bin gerade echt ein bisschen sauer :-/
Danke schon mal.
LG
14 Antworten
NEIN LASS DIR BLOß NICHTS ANDREHEN. Du musst keine Möbel oder gegenstände des Vormieters annehmen, auser es steht rechtlich im Kaufvertrag. Er darf dir Sachen überlassen, wenn du sie möchtest. Aber wenn du sie nicht möchtest, muss er die Wohnung Komplett räumen
auser es steht rechtlich im Kaufvertrag
was meinst du denn damit?
also zum ersten kann und darf er dir sachen nicht aufzwingen die du nichtg brauchst! will er die küche nicht und will die verkaufen soll der machen aber er kann dir dafür keine rechnung stellen wenn er die nicht haben will! leicht gesagt willst du die küche nicht musst du sie auch nicht kaufen! zudem ist der mieter verpflichtet seine sachen da wegzureumen um den nachmieter die wohnung frei zu machen! ich bin mir jetz aber nicht sicher wie es mit dem mieten bei dir aussieht also ob der typ entscheidet wer einzieht oder eben die verwalter aber da mal anrufen und nachfragen würde ich machen
es ist nicht Sache des Vormieters ob Du die Wohnung bekommst, sondern Sache des Vermieters, bzw der Verwaltung und wenn dieser mit Dir den Mietvertrag abschließt muss der alte Mieter die Wohnung leer hinterlassen und Du musst nichts übernehmen. Du schreibst allerdings leider nicht inwieweit der alte Mieter Einfluss auf den Vermieter bei Auswahl des Nachmieters hat.
Der Vormieter hat gar nix zu sagen. Weder kann er dir die Wohnung zusagen, noch mit dir einen Mietvertrag machen, noch kann er dich zwingen die Küche zu übernehmen. Einzig und allein Hausverwaltung und Vermieter haben hier das Sagen. Der Vermieter, vertreten durch die Hausverwaltung, entscheidet allein an wen die Wohnung vermietet wird. Und die machen auch den Mietvertrag mit dir, nicht der Vormieter. Die Zusage zu einer Wohnung darf auch nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Nachmieter die Küche übernehmen muss. Lass dir vom Vormieter keinen Bären aufbinden und setzt dich mit der Hausverwaltung in Verbindung. Der Vormieter nutzt hier deine Unwissenheit aus, macht mit dir einen Kaufvertrag über die Küche an den du dann gebunden bist. Und dann sagt die Hausverwaltung, dass sie die Wohnung bereits anderweitig vermietet haben, denn die müssen keinen vom Mieter gestellten Nachmieter akzeptieren. Und du hast auf einmal eine Küche an der Backe.
Du musst gar nichts von deinem Vormieter übernehmen.
Und wenn hängeschränke und weitere Sachen in der Küche fehlen würde ich die nicht ihm abkaufen. Da ist neue kaufen fast wirklich günstiger