Muss ich eine Genehmigung für Maler-und Lackierarbeiten vom Vermieter haben?
Hallo,
Wir möchten unsere alten braunen Türen weiß streichen.Nun will der Vermieter von uns eine Einverständniserklärung haben dass wir uns an bestimmte punkte halten,damit wir die Genehmigung vom Vermieter erhalten um die Türen lackieren zu dürfen.
Darf der Vermieter das? Oder zählt das nicht unter den vertraglichen Schönheitsreparaturen?
7 Antworten
Ich bin Maler und Lackierer und ich weiss das wenn die Türen Braun lackiert sind, kannst du sie ruhig Weiss lackieren (kann man ja schliesslich wieder braun machen). Wenn es aber naturholztüren sind und du sie Weiss lackierst kannst du sie nie wieder in den Ursprungszustand zurück versetzen und das sollte am besten schriftlich vom Vermieter genehmigt werden.
Ich muss aber auch dabei sagen das ich das als Vermieter niemals erlauben würde... Egal welche Farbe weil da meistens von nichtfachkräften nur grauenhafzer Unfug bei rumkommt.
Frag doch am besten mal ob du eine Malerfirma beauftragen darfst und ihr euch ggf die Kosten teilt.
Mit der Lackierung geht eine vollständige Veränderung einher und das muss der Vermieter genehmigen.
Die im Mietvertrag festgehaltenen Verpflichtungen zu Schönheitsreparaturen sind größtenteils ungültig. Was rechtlich geht und was nicht, findest du bei Google.
Türen streichen gehört nicht automatisch zu Schönheitsreparaturen. Ich hätte als Vermieter auch was dagegen, wenn mein Mieter die braunen Zimmertüren (Holzfurnier) weiß streichen würde.
Abgesehen davon hätte ich Bedenken, wie die Türen aussehen, wenn das kein Fachbetrieb macht.
Also freu dich, dass dein Vermieter einverstanden ist und richte dich nach seinen Vorgaben.
Türen lackieren gehört nicht zu Schönheits-Reparaturen, dass betrifft nur Decken und Wandflächen. Wenn ihr die Türen streichen wollt muss der Vermieter am besten Schriftlich zustimmen. Was es dazu einer Einverständniserklärung bedarf, kann ich mir nicht vorstellen. Entweder er stimmt zu oder nicht.
Wichtig ist was im Mietvertrag steht, nicht was im Nachhinein mündlich ausgehandelt wird.
Sind es Deine Türen oder gehören Sie dem Vermieter? Sie sind sein Eigentum! Und das möchtet Ihr total verändern. Da muss er schon zustimmen und wenn er Vorgaben macht und Ihr haltet Euch daran, wird er später beim Auszug von Euch keine neuen Türen verlangen.