Muss ich eine gebrauchte Küche im voraus bezahlen?
Die Frage stelle ich eigentlich als Vormieter. D.h. ich möchte ausziehen und meine Einbauküche an meinen Nachmieter verkaufen.
Da ich keinen Zeitdruck habe suche ich mir einen der bereit ist, die volle Summe im voraus zu zahlen, weil ich erst dann, wenn ich den kompletten Betrag habe, den Mietvertrag kündigen möchte. Will also auf Nummer Sicher gehen.
Aber ist das überhaupt rechtens? Was ist üblich, und wie kann ich Ärger vermeiden? Aus meinem Bekanntenkreis kenne ich nämlich den Fall, dass die Küche angezahlt wurde, die Nachmieter die Küche aber doch nicht mehr haben wollten. Das gab einen Riesenärger.
12 Antworten
tja, das wirst du nicht hinbekommen. der vermieter vermietet die Wohnung. du kannst einen nachmieter nur vorschlagen, annehmen muss der vermieter diesen nicht. wenn der nachmieter also die küche nicht haben will, kannst du dagegen garnichts tun außer die anderweitig zu verkaufen oder mit zu nehmen.
Ja und dann sagt der Vermieter das er den nicht will und hast einen Betrug begangen weil du dich durch Vortäuschung falscher Tatsachen (Garantierter Einzug) bereichert hast (Verkauf der Küche).
Das verstehst du falsch, augsburchris.
Ich würde das Geld doch natürlich nur dann nehmen, wenn der Vermieter den Nachmieter auch ausdrücklich haben will.
Bis zu dem Zeitpunkt an dem ein Nachmieter unterschreibt kann der Vermieter noch zurück ziehen.
Angenommen der Nachmieter gefällt dem Vermieter soweit, du bekommst deine Zahlung und genau an dem Tag an dem der Nachmieter unterschreiben will trennt sich der Vermieter von seiner und braucht dringend eine Bleibe.
Ich würde ja erst mal klären, ob Dein VERMIETER den von Dir vorgeschlagenen Nachmieter akzeptiert.
Muß er nämlich nicht!!!
Dann kamst Du beruhigt vorher kassieren.
wenn dein Nachmieter die Küche im Voraus bezahlt dann ist es eine Sache zwischen euch. Da ist nichts verbotenes dabei.
Doch wenn sie/er im Gegenzug eine Einzugsgarantie gibt die sie/er, ob der Tatsache, dass ihr die Wohnung nicht gehört, gar nicht geben kann.
Habe ich da irgend eine Gesetzesänderung verpaßt?
Nach meinem bescheidenen Wissen ist es so das der Vermieter Nach-Mieter sucht, nicht der Mieter.
Da ich keinen Zeitdruck habe suche ich mir einen der bereit ist, die
volle Summe im voraus zu zahlen, weil ich erst dann, wenn ich den
kompletten Betrag habe, den Mietvertrag kündigen möchte.
Und was ist wenn dein Vermieter den von dir gesuchten Nachmieter nicht möchte?
Was ist üblich, und wie kann ich Ärger vermeiden?
Üblich ist das der Noch-Mieter die EBK oder andere Dinge Interessenten anbietet, mehr nicht.
Kommt mit einem Interessenten der auch die EBK möchte ein Mietvertrag zustande kann man einen Kaufvertrag abschließen.
Nach meinem bescheidenen Wissen ist es so das der Vermieter Nach-Mieter sucht, nicht der Mieter.
Ja das ist mir klar. Aber ich muss auch nicht kündigen, wenn ich keinen finde der die Küche kauft. Ich kann meinetwegen noch ein ganzes Jahr dort wohnen, darum geht's nicht.
Mir geht's wirklich nur darum wie ich mich korrekt verhalte und ob ich die volle Summer verlangen kann oder ob ich gesetzeswidrig handle.
hmmmm,< grübel> warum sollte jemand eine gebrauchte Küche für eine Wohnung die er noch nicht gemietet hat im Vorraus bezahlen:
die Küche wird ja noch weiter von dem "Vormieter" benutzt ( soll der dann Miete/ Nutzungsentschädigung für die Küche bezahlen?)
und der Vormieter hat noch nicht mal gekündigt ......
würdest Du auf so einen Deal eingehen ........ als Nachmieter?
Ich stell mir das natürlich so vor, dass wir zu dritt an einem Tisch sitzen.
Ich überreiche die Kündigung, bekomme das Geld für die Küche (per Kaufvertrag), und der Nachmieter unterschreibt den Mietvertrag.
Die Wahrscheinlichkeit, dass das so läuft wie du es dir "vorstellst" liegt bei ungefähr 0,0001%.
Außerdem kündigst du ja in dem Szenario trotzdem bevor du die Zusage der Übernahme der Küche hast.
Du legst die Kündigung auf den Tisch und dem Moment machen sowohl potentieller Nachmieter als auch Vermieter einen Rückzieher.
@ prowler
dh aber auch, dass du die Wohnungsübergabe bei Kündigung machen würdest ... du wohnst also schon woanders, zahlst doppelt Miete und der neue, der Käufer der Küche, würde sofort einziehen und die Küche in Besitz nehmen.
ansonsten: Nutzungsentschädigung und wenn noch was kaputt geht ...... dann musst du dafür aufkommen
umständlicher geht s kaum, oder?
Wieso ist das umständlich?
Und die Wahrscheinlichkeit liegt nicht bei 0,0001%, sondern bei 100%, denn genauso habe ich es mit dem Vermieter jetzt abgesprochen.
Es geht schließlich um 2000 €, und da ich dem Nachmieter gegenüber fair bleiben möchte muss er mir das Geld erst dann geben, wenn er den Mietvertrag bekommt. Aber da ich auch nicht verarscht werden will kündige ich eben vorher nicht.
Ich muss auch nicht doppelt Miete zahlen, denn ich zieh erst zu meiner Freundin wenn alles geregelt ist.
Ich befinde mich also in einer ausgeprochen guten Ausgangsposition.
@ prowler 666
wäre interessant zu erfahren ob dein Plan aufgegangen ist - und wann .......
(Vermieter hat ja schon zugestimmt - jetzt fehlt noch der Nachmieter/ Küchenkäufer ...... )
Ja das stimmt, ich hab aber in dieser Situation ja den Vorteil, dass ich noch gar nicht gekündigt habe.
D.h. wenn ein Nachmieter bereit ist die Küche zu kaufen, stell ich dem Vermieter den Nachmieter natürlich noch vor, das ist klar.