Polizei verstehen

unterschreiben 83%
ist ganz harmlos 17%
nicht unterschreiben 0%
kann auch nach dem Bewerbungsverfahren in meine Akten immer wieder eingesehen werden 0%
ist nur während des Bewerbungsverfahrens 0%

6 Stimmen

5 Antworten

unterschreiben
  1. bedeutet nichts weiter, als dass du zustimmst, dass sie Einsicht in deine Führungszeugnisse nehmen dürfen.

  2. du musst bei der Einstellung einen ärztlichen Check machen und mit dieser Klausel enthebst du den Arzt der ärztlichen Schweigepflicht. Aber nur für dieses Bewerbungsverfahren.

1 (nummer 2) hier wollen sie wissen, ob gegen dich schon mal ermittelt wurde oder gar ein Verfahren eingeleitet wurde.

2 (nummer2) ich glaube hier geht es um so was ähnliches wie Schufa-Auskunft

expertin007 
Beitragsersteller
 20.03.2012, 21:09

ja aber machen die das dann nur während des Bewerbungsverfahrens oder dürfen die wenn man raus ist das auch immer machen, also wenn ich nichts mit denen zu tun haben sollte jobmäßig. Ich möchte mir nicht überwacht vorkommen müssen, was ich dann sein würde wenn es generell so ist und nicht nur mit dem Bewerbungsverfahren zu tun hat.

nicole0783  20.03.2012, 21:11
@expertin007

Nur im Sinne des Bewerbungsverfahrens. Die haben auch besseres zu tun, als ehemaligen bewerbern nach zu spionieren ;-). In dem Text wird das auch mehrmals deutlich, dass die Daten nur für die Bewerbung verwendet werden.

expertin007 
Beitragsersteller
 20.03.2012, 21:12
@nicole0783

Also bei 1-4 steht das dann , dass es nur dem Zwecke dient oder nur einige der Punkte?

nicole0783  20.03.2012, 21:15
@expertin007

es steht explizit in 2. und 4. der punkt 3 ist eine freiwillige angabe von dir. und sollten die mal gegen dich ermitteln wollen, dann brauchen sie für diese auskünfte (außer punkt 2) deine unterschriften nicht. auf deine führungszeugnisse haben die eh zugriff und schufa können die auch im nu abfragen.

unterschreiben

Der erste Punkt bezieht sich darauf, dass Du einverstanden sind, dass Deine Daten über Dich, die Du angibst, überprüft werden. Das meint der Ausdruck "Abgleich".

Der zweite Punkt betrifft indirekt Dinge des Datenschutzes. Du musst nämlich damit einverstanden sein, dass die Daten und die Bewerbung, die Du angibst, elektronisch, also in einem Computer gespeichert werden. Und außerdem musst Du Deine Zustimmung geben, dass Deine ärztlichen Ergebnisse über Deinen Gesundheitszustand von denen gelesen werden dürfen, die für Deine Einstellung zuständig sind.

So etwas darf nicht weitergeleitet werden, ohne Dich um Erlaubnis zu fragen. Und das steht in diesem Punkt.

Der dritte Punkt kommt in Frage, falls Du z.B. Vorstrafen hast oder durch Vergehen aktenkundig geworden bist. Darüber musst Du eben genaue Angaben machen.

Und der letzte Punkt heißt, dass Du erlaubst, dass für Deine Bewerbung in Deiner Personalakte beim Sozialgericht nachgesehen werden darf, ob da z.B. etwas über Dich drinsteht oder nicht. Auch das musst Du extra erlauben, weil es sonst niemand darf.

Es sind alles ganz normale Punkte. Aber dafür ist Deine Unterschrift notwendig.

unterschreiben

Entscheidend: Wenn Sie den vier Punkten nicht zustimmen, können Sie nicht Polizeibeamter/in werden.

Es ist nunmal notwendig, dass die in Frage kommenden Bewerber/innen überprüft werden.

Die persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift) werden auch über dieses Bewerbungsverfahren hinaus gespeichert, um feststellen zu können, wie oft sich eine Person schon beworben hat, da man nicht beliebig oft am Auswahlverfahren teilnehmen kann.

Die Überprüfung der Person und die Akteneinsicht finden jeweils nur 1x pro Bewerbungsversuch statt. Die Polizei kann die entsprechenden Daten zwar jederzeit anfordern, aber nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (z.B. ein entsprechendes Ermittlungsverfahren). Eine Bewerbung ist keine der im Gesetz erwähnten Voraussetzungen, daher ist hier formell das Einverständnis des Bewerbers notwendig.

unterschreiben

Du bist damit einverstanden, das sie all Deine Daten überprüfen. Ob Du mal falsch geparkt hast, eine Schlägerei angefangen hast, einen Ladendiebstahl begangen hast und und und. Du wirst komplett durchleuchtet.

expertin007 
Beitragsersteller
 20.03.2012, 21:04

und warum dann unterschreiben? Dürfen die das dann auch nach dem Bewerbungsprozess also wenn man durchfallen sollte mich auch durcheuchten oder nur während ich noch im Rennen bin?

nicole0783  20.03.2012, 21:08
@expertin007

es betrifft nur das Bewerbungsverfahren. Danach interressiern die deine Daten nicht, solltest du nicht genommen werden

expertin007 
Beitragsersteller
 20.03.2012, 21:10
@nicole0783

Und woher weiss man das genau? Weil es ja nicht wirklich drin steht, dass es NUR mit dem Bewerbungsverfahren zu tun hat, außer vielleicht bei Nummer 2.

Flitzpiepje  20.03.2012, 21:33
@expertin007

Es ist doch Jacke wie Büx. Wenn die Polizei meint Dich durchleuchten zu müssen, weil sie Dich z.B. verdächtigen, mit Terroristen in Verbindung zu stehen, dann tun sie es doch sowieso und fragen Dich nicht vorher. Das ist eine reine Formsache und Du wirst drauf hingewiesen, auch noch zu erzählen, ob es gegen Dich schwebende Verfahren gibt. Wenn Du nichts auf dem Kerbholz hast, solltest Du unterschreiben. Es ist doch klar, das man nur Beamter werden kann, wenn man in der Vergangenheit ohne Tadel war. Wenn Du Dich jetzt schon so sträubst, dann solltest Du Dich mal über die Vorbildfunktion eines Beamten informieren. Da darfst Du Dir auch privat nichts zuschulden kommen lassen, denn dies kann gleich zur Kündigung führen.

ist ganz harmlos

Da du keiner Straftat verdächtig bist, darf die Polizei die gewünschten Daten nicht ohne deine Zustimmung einholen. Gegenüber den Behörden weisen sie deine Bewerbung und deine Zustimmung nach. Somit gilt alles nur im Zusammenhang mit deiner Bewerbung!