Bewerbung bei der Polizei eventuell in Gefahr?
Ich wurde vor einem halben Jahr beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt. Vor 2 Wochen habe ich mich für den gehobenen Dienst bei der Kriminalpolizei beworben. Kann dieser Vorfall meiner Bewerbung im Weg stehen? Man muss ja eine weiße Weste haben, und der Vorfall ist ja eine Ordnungswidrigkeit mit 200€ Strafe. Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Man darf nicht gerichtlich vorbestraft sein. Niemand mit einer normalen VerkehrsOwi ist das ....
Gruß S.
Soweit ich weiß gibt eine Übertretung die in Ordnungsbußenverfahren (ohne Gerichtsverfahren) abgewickelt wird, keinen Eintrag ins Strafregister.
Für alle Sicherheit kannst Du einen Strafregisterauszug ausstellen lassen.
Gerichtsverfahren heisst, dass Du die Busse nicht bezahlt hast und vor dem Richter erscheinen musstest und verurteilt wurdest.
(Eigentlich sollte ein künftiger Polizist das wissen . . . .)
Es ist eine Ordnungwidrigkeit, keine Straftat. Daher musst du nichts befürchten.
Da es keine großen Vergehen sind sollte dies nicht in dein Führungszeugnis aufgenommen werden. Bist dann sozusagen straffrei
Ne, ich glaube nicht, dass du etwas zu befürchten hast. Das ist, wie du ja gesagt hast nur eine Ordnungswidrigkeit.
Was verstehst du unter Gerichtsverfahren? Ich hatte nämlich meinen Anwalt damit beauftragt, den Fall zu überprüfen.