Muss ich die Spülmaschine bei Auszug in der Wohnung lassen?
Hallöchen,
Also ich werde bald ausziehen und möchte am liebsten den Geschirrspüler mitnehmen. Im Mietvertrag steht lediglich bei Mietgegenstand: In die Küche ist eine Einbauküche mit Herd, sowie Kühlschrank eingebaut. Also kein Wort von einem Geschirrspüler .
Als ich vor zwei Jahren eingezogen bin, sagte mir die Vormieterin sie hätte den Geschirrspüler von den Vormietern abgekauft und würde mir den ebenfalls für einen bestimmten Geldbetrag überlassen. Ich gehe davon aus das die Spülmaschine meine ist, da ich das Gerät gekauft habe. Also kann ich doch auch damit ausziehen oder kann mein Vermieter mir das verbieten?
5 Antworten
Dass im Mietvertrag nichts von einem Geschirrspüler steht, deutet darauf hin, dass er nicht zur Mietsache gehört.
Dennoch sind die Eigentumsverhältnisse erst einmal zu klären. Vielleicht war die Vormieterin so schlau und hat die Spülmaschine gleich zweimal verkauft. Du solltest also schriftlich nachweisen können, dass Du die Maschine der Vormieterin abgekauft hast, um evt. Behauptungen der Vermieter entsprechend entgegen treten zu können.
Ausschlaggebend wäre dann sicher, wer als erstes gekauft hat.
Insofern ist das die Antwort auf Deine Frage: Ja, der Vermieter könnte Dir das verbieten, wenn er nachweisen könnte, dass er die Spülmaschine schon vor Dir gekauft hat.
Danke für die Auszeichnung.
Wenn Du sie bezahlt hast, ist es deine und Du kannst sie mitnehmen. Wenn Du nicht gezahlt hast, ist sie Eigentum des Vermieters.
Wenn es dein Eigentum ist darfst du es mitnehmen.
Vielleicht kauft ihn dir die Vermieterin auch wieder ab?
Je nach Preis, ist vielleicht so, der Ausbau, Umzug und Wiedereinbau gar nicht mehr wirklich rentabel?
Du hast die Spülmaschine gekauft, also gehört sie Dir. Ebenso wie Dein Bett, Dein Tisch und Dein Schrank. Nimmst Du ja auch mit.
wenn du den geschirrspüler gekauft hast, ist es deiner.