Muß ich die Kosten einer neu abgeschlossenen Elementarversicherung zahlen?

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Elementar-Schäden sind genau die jetzt anscheinend mit versichert sind und vorher ggf. noch nicht. Diese Kosten werden wohl übernommen werden müssen.

Ich würde das aber unter dem Vorbehalt einer Überprüfung tun. Dabei allerdings könnte sich das Mietverhältnis verschlechtern.

Wenn die Umlage von Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gebäude vertraglich vereinbart sind ja.

Allerdings ist der Vermieter zu einer gewissen Wirtschaftlichkeit verpflichtet.

Ist es denn wahrscheinlich das es in der Region Hochwasser und Erdrutsche geben kann?

Der Vermieter muß den Mieter über Änderungen zur Gebäudeversicherung nicht informieren.

Veränderungen der Versicherungsbeitragsbedingungen haben Sie anteilig zu tragen.