Muß ich die Kosten einer neu abgeschlossenen Elementarversicherung zahlen?
Mein Vermieter hat im letzten Jahr in die Gebäudeversicherung Elementarschäden (Hochwasser, Erdrutsch, u.ä.) mit aufgenommen.
Die Kosten sind richtig umgelegt. Allerdings erhöhen sich für mich die Kosten durch diesen Zusatz um fast 60 Prozent. Im Mietvertrag ist vereinbart, daß in die Nebenkosten die Kosten für die Gebäudeversicherung "gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden" einfliessen. Soweit müsste ich sie bezahlen. Allerdings war das Gebäude die letzten drei Jahre, die ich hier wohne nicht dagegen versichert. Deshalb meine Frage: Muß ich diese nicht unerheblichen Mehrkosten durch die Erweiterung der Versicherung tragen, obwohl diese ohne mein Wissen abgeschlossen wurde und bisher nicht Bestandteil der Gebäudeversicherung war.
Vielen Dank für die Antworten
3 Antworten
Elementar-Schäden sind genau die jetzt anscheinend mit versichert sind und vorher ggf. noch nicht. Diese Kosten werden wohl übernommen werden müssen.
Ich würde das aber unter dem Vorbehalt einer Überprüfung tun. Dabei allerdings könnte sich das Mietverhältnis verschlechtern.
Wenn die Umlage von Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gebäude vertraglich vereinbart sind ja.
Allerdings ist der Vermieter zu einer gewissen Wirtschaftlichkeit verpflichtet.
Ist es denn wahrscheinlich das es in der Region Hochwasser und Erdrutsche geben kann?
Der Vermieter muß den Mieter über Änderungen zur Gebäudeversicherung nicht informieren.
Veränderungen der Versicherungsbeitragsbedingungen haben Sie anteilig zu tragen.