Widerrufsrecht Mrs. Sporty?
Ich war heute beim Tag der offenen Tür im Studio von Mrs. Sporty weil ich bei einemGewinnspiel einen Gutschein für 3 Tg Training bekommen habe und es mich intressierte. Eigentlich dachte ich ich schau mir das erst mal an und bevor ichs recht merkte hing ich schon im Verkaufsgespräch drin. Nun habe ich heute einen Vertrag über eine Mitgliedschaft unterschrieben die 1 Jahr läuft das ich nun bereue. Ich hab nicht genau gelesen das direkt darunter auch die Möglichkeit besteht die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit zu machen.Naja hab mich halt überrennen lassen. Nun machte ich mir Gedanken das 1 Jahr schon ziemlich lange ist und ob mir das überhaupt gefällt ect. auch die mon Kosten von 45,99 Euro sind nicht unerheblich. Ich hab mir den Vertrag nun noch mal genauer durchgelesen finde aber nichts wo irgendwas über das Widerrufsrecht steht. Kann ich den Vertrag mit sofortiger Wirkung wiederrufen auch wenn ich ihn im Sportstudio abgeschlossen hab? Oder kann ich wenigstens drauf bestehen das sie mir den Vertrag auf unbestimmte Zeit ändern? Wer kennst sich mit Widerrufsrecht aus und kann mir helfen? Wenn alle Stricke reissen sich quer stellen und nicht bezahlen?? Bitte um eine Antwort...lieben Dank
3 Antworten
Alles keine guten Ideen. Ein Wiederrufrecht gibt es leider nicht. Du könntest versuchen auf Kulanz raus zukommen. Also freundlich fragen. Wenn das nicht geht, dann würde ich zu einem Arzt gehen und mir ein Attest besorgen, dass du nicht so starken Training machen darfst. Das wäre dann nämlich ein sog. außerordentlicher Kündigungsgrund. Damit kommst du aus dem Vertrag raus. Ansonsten sieht es schlecht aus. Nicht zahlen geht auch nicht, dann kommen 2 Mahnungen dann Post von Gericht und dann der Gerichtsvollzieher oder ein Inkassounternehmen. Du hast einen rechtsgültigen Vertrag. Prinzipiell kannst du versuchen gerichtlich (in einem Verfahren) gegen den Vertrag vorzugehen. Dann müsstest du glaubhaft beweisen, dass man dich so überrascht hat mit dem Vertrag dass du ungewollt unterzeichnet hast. Minimale Chancen. Müsstest einen Anwalt fragen. Lohnt sich aber kaum. Versuch es auf "guten Willen" zu machen, also fragen ob sie dich lassen (unwahrscheinlich). Oder geh zum Arzt und lass dir ein Attest geben, dass du nicht mehr fähig für so was bist. (Kreislauf ,etc.) dann kommst du raus. Der außerordentliche Kündigungsgrund ist deine einzige reelle gute Chance.
Ich dachte, du hättest Herz-Kreislauf oder Rücken oder sowas und darfst gar nicht trainieren ;-)
grins**
Dem ist nichts hinzuzufügen. DH
Du hast 14 Tage Zeit zu widerrufen : (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. (2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. Wird die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher nach dem gemäß Satz 1 oder Satz 2 maßgeblichen Zeitpunkt mitgeteilt, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht gemäß Artikel 246 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu einem späteren als dem in Satz 1 oder Satz 2 genannten Zeitpunkt unterrichten darf. (3) Die Widerrufsfrist beginnt, wenn dem Verbraucher eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt wird. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer. (4) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht entsprechend den Anforderungen des § 360 Abs. 1 über sein Widerrufsrecht in Textform belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß Artikel 246 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 Nr. 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Hoffe das hilft dir weiter.
Aaah Vorsicht. Diesem gesetzlichen Wiederrufsrecht gehören nicht alle Vertragsarten an.
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so [...]
Gilt leider nur bei:
Haustürgeschäften (§ 312 Absatz 1 BGB)
Fernabsatzverträgen (§ 312d Absatz 1 BGB)
Teilzeit-Wohnrechteverträgen (§ 485 Absatz 1 BGB)
Verbraucherdarlehensverträgen (§ 495 Absatz 1 BGB)
Verbraucher-Finanzierungsleasingverträgen (§ 500 BGB)
Verbraucher-Teilzahlungsgeschäften (§ 501 BGB)
Ratenlieferungsverträgen (§ 505 Absatz 1 BGB)
Fernunterrichtsverträgen (§ 4 Fernunterrichtsschutzgesetz, FernUSG)
Also leider nicht bei einem Vertrag wie bei dem vorliegenden !!!
Weiter Infos & Quellen: http://www.rechtslexikon-online.de/Widerrufsrecht_bei_Verbrauchervertraegen.html
Endlich mal eine erschöpfende Klarstellung zu einem verbreiteten Irrtum!!!!!!!
Endlich mal eine erschöpfende Klarstellung zu einem verbreiteten Irrtum!!!!!!!
Ich würde es auf jeden Fall versuchen in der 14 Tage Frist, zur not ein Artest vom Arzt das dieser Sport nicht ausgeübt werden darf und auf Kulanz hoffen.
Ich würde es auf jeden Fall versuchen in der 14 Tage Frist, zur not ein Artest vom Arzt das dieser Sport nicht ausgeübt werden darf und auf Kulanz hoffen.
Endlich mal eine erschöpfende Klarstellung zu einem verbreiteten Irrtum!!!!!!!
Sorry, 3 x gepostet wg. Serverfehler
wenn mein Hausarzt da mitmacht ..ich mein ich bin Behindert mit 60% und G im Ausweis...obs hilft?
In dem Falle sicherlich.... äh.. ich meinte natürlich: sowas tut frau doch nicht!
Nein, der Vertrag ist gültig. Ausnahmen gibt es nur bei Umzug oder Erkrankung und auch da nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Danke für deine Antwort ..ich dachte mir schon sowas das ich da nicht raus komme :(