Wie Maßnahme / Bewerbungstraining ohne Sanktion ablehnen?

10 Antworten

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Leg ihnen eine deine Bewerbung vor, damit sollte doch dargelegt werden können, dass Du richtig gute Bewerbungen schreiben kannst. Damit sollte sich die Sache erledigt haben.

cyracus  24.10.2015, 10:34

Mir scheint, Du weißt nicht den Hauptgrund für Maßnahmen:

Es geht gar nicht in erster Linie um die Arbeitslosen! - Damit wird die Arbeitslosenstatistik geschönt, die jeden Monat über die Medien bekanntgegeben wird. Man will möglichst viele Arbeitslose nicht in der Statistik haben. Viele Arbeitslose werfen "ein schlechtes Licht" auf die aktuelle Regierung. - Alle diejenigen, die einen 1-€-Job machen, krank sind, spätestens mit Ü58 und auch alle, die in Maßnahmen stecken, tauchen nicht in der Statistik auf. (Ich meine, auch diejenigen Langzeitarbeitslosen, die bestimmte Anzahl von Jahren arbeitslos sind, tauchen auch nicht darin auf.)

Eine Bekannte war Personalleiterin in einer Firma, die insolvent ging. Als erstes bekam sie die Aufforderung, an einem Bewerbungstraining teilzunehmen. - Sie sagte natürlich, das brauche sie nicht, sie habe als Personalleiterin selbst Gespräche geführt mit Bewerbern.

Antwort der Sachbearbeiterin: "Sie gehen da hin!!"

Die Bekannte sagte wiederum, dass sie doch alles darüber weiß, sie würde da nichts lernen.

Antwort der Sachbearbeiterin: "Dann bringen Sie es eben den anderen bei. Wenn Sie nicht an dem Bewerbungstraining teilnehmen, werde ich sie sanktionieren."

Eddcapet  18.10.2017, 13:26
@cyracus

Oha, wurde sie dann sanktioniert? Ist die Sanktionierung rechtens? Kann man sich dagegen wehren?

cyracus  23.10.2017, 20:55
@Eddcapet

Naja, das mit der ehemaligen Personalleiterin ist schon viele Jahre her. Wie damals die Gerichte entschieden hätten, weiß ich nicht. Heutzutage werden ja die Hälfte der Klagen gegen Jobcenter gewonnen, insbesondere weil Sanktionen nicht rechtens waren (hm, naja, nach dem, was im "Hartz IV-Land" überhaupt rechtens ist).

Wird ein "Hartzi" sanktioniert, sollte er dies auf jeden Fall auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen, z.B. in einer Arbeitsloseninitiative oder in einem Forum z.B. bei gegen-hartz-de, beim Deutschen Schutzbund gegen Diskriminierung (so googeln mit Zusatz hartz IV") ... - Man kann dort auch seine Bescheide überprüfen lassen. Insbesondere die Bescheide derjenigen, die zusätzlich arbeiten, sind auffallend oft falsch (was nicht zuletzt daran liegt, dass die Mitarbeiter in den Jobcentern vielfach überlastet sind, nicht ausreichend ausgebildet und zusätzlich "auf Teufel komm raus" genötigt werden, zu sparen, und so stehen sie oft auch unter Druck, viel zu sanktionieren).

Das Thema hier ist ja schon zwei Jahre alt. In meiner Antwort hier siehst Du meine Hinweise "Umgang mit Sozialbehörden". Diese Hinweise aktualisiere ich immer mal wieder - hier nun die aktuelle Version für "Hartzis", diesmal auf Finanfrage (hier ist ja Gutefrage):

https://www.finanzfrage.net/frage/mein-sohn-22erhaelt-ab-dem-2410-1206-alg-1-taeglich-wie-wird-das-bei-mir-mit-minijob-und-alg2-angerechnet?foundIn=list-answers-by-user#answer-1117707

Achte dabei besonders auf den letzten Absatz. Diese Verschärfung müssen "Hartzis" wissen.

cyracus  23.10.2017, 21:02
@Eddcapet

Wenn Du selbst "Hartzi" bist: Wenn Du anwaltlichen Rat in Sachen Hartz IV oder Grundsicherung brauchst, dieser Hinweis:

Hole Dir für 10 Euro beim Amtsgericht einen Beratungsschein. - Google dazu mit

beratungsschein amtsgericht 10 Euro akademie

Mit dem kannst Du einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen und Dich beraten lassen. - Mitbringen musst Du Deinen Bescheid vom Jobcenter / Grundsicherungsamt und ich meine auch Deinen Mietvertrag, naja Ausweis sowieso und die 10 Euronen.

Hier eine sehr gute Information zum Beratungsschein:

http://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe

Falls Du in Hamburg wohnst, geh zur Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) in der Dammtorstraße. Da bekommst Du fachkundigen Rat von ehrenamtlich arbeitenden Anwälten, Richtern und Fachbeamten. Diese halten sich an die Schweigepflicht genauso wie frei praktizierende Rechtsanwälte. - Und falls erforderlich, setzen sie auch Schreiben für Dich auf oder schreiben direkt an die Gegenseite. - Google dazu mit
öra hamburg dammtorstraße

Ganz wichtig - Fehler vermeiden:

Die 5 häufigsten Fehler bei der Antragsstellung zur Beratungshilfe
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-haeufigsten-fehler-bei-der-antragsstellung-zur-beratungshilfe\_095194.html

Also ich hab immer sehr viele Vorstellungsgespräche in diesen Zeiten gehabt... Oder direkt Probearbeiten... Notfalls in jeder zu findenden Supermarktfiliale der Umgebung... ;)

Schau, daß Du in diesem Zeitraum halt nicht nur am PC rumsurfst, sondern einen JOB findest.

Dann hat es sich mit Maßnahmen ablehnen erledigt.

Und 14 Tage sind doch schnell rum... 

warehouse14

Eddcapet  18.10.2017, 13:30

Die 14 Tage werden dann einfach verlängert auf 6 Monate.

wenn du bereits das dritte bewerbungstraining hast, dann scheint es ja nicht wirklich zu fruchten, sonst wärst du nicht immernoch arbeitslos. wie wäre es, statt nur zeit abzusitzen, ernsthaft etwas zu machen und zu versuchen, dort etwas mitzunehmen?

nur interessehalber, wieviele bewerbungen hast du eigentlich geschickt, wenn du seit min. 4 jahren arbeitslos bist? wenn ich jetzt mal von etwa 10 bewerbungen in der woche ausgehe, sind das ja bereits 2000 bewerbungen.

wer mit so einer zahl nichts findet, sollte sich vielleicht mal gedanken um seine unterlagen machen. und wenn es etwas produktionshelfendes ist, arbeit findet man.


ShinyShadow  19.10.2015, 16:30

Nein, so viel warens nicht... Er hatte schon mal ne Frage gestellt, weil seine Sachbearbeiterin ihn mobbt, indem sie ihn zwingt ganze 5 (!!) Bewerbungen in Eigeninitiative zu schreiben....

In zwei Kommentaren unter anderen Antworten habe ich Dir ja wichtige Infos gegeben.

Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen. - Einzig nicht mehr aktuell in der Info: Darin wird erklärt, dass Beistände sich nicht ausweisen müssen (liest Du ja dann dort). Das Sozialgericht Stuttgart urteilte unlängst: Ämter können vom Beistand verlangen, dass er sich ausweist.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

cyracus  24.10.2015, 10:46

Falls Du eine (neue) Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben sollst, nimm sie mit nach Hause - unterschreibe sie keinesfalls dort!!!

Hör Dir auf YouTube (google so) die hervorragende Information zu Eingliederungsvereinbarungen von einer Fachfrau an. Gib auf YouTube in die Suchleiste ein:

alg ii eingliederungsvereinbarung 1

und klick das Video mit dem einzelnen grünen Blatt an. Diese Info besteht aus sieben kleinen Teilen. Die Fortsetzungen findest Du rechts neben dem Video.

https://www.elo-forum.org/ 

Ist doch ganz einfach.

Hast  du eine EGV unterschrieben?

Was steht da drin?

Hier alles wichtige zum Thema, musst dich hält durchlesen

OderDeine EGV mal Überprüfung lassen dort.

Ansonsten viel Spass, wenn du bereits unterschrieben hast

Eddcapet  18.10.2017, 13:33

Ich habe leider den Fehler gemacht und meine EGV unterschrieben, diese ist noch bis Januar gültig. Doch in der EGV steht nichts von irgendwelchen Maßnahmen, bin ich also erstmal aus dem Schneider?