Muss ich die Inkassogebühren zahlen?
Hallo,
ich habe etwas über Klarna Rechnung bestellt.
Bedauerlicherweise ist ein Zahlungsverzug entstanden und Klarna hat die Forderung an Coeo Inkasso übergeben. Muss ich die extrem hohen Inkasso Gebühren zahlen?
5 Antworten
Hallo,
ich habe auch Probleme mit angeblichen 15,04€ + Inkasso, gute 70€.
Habe es 2 x abgelehnt.
Habe den auch Belege geschickt.
Seit dem nix mehr von den gehört.
Ist das eine Masche oder wissen die das sie sich mit den falschen anlegen ...ich lass mich nie mehr einschüchtern.
Und von diese Monika Mumm habe ich auch nie was gehört.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Stellung zum Schreiben vom 20.12.2017 mit dem AZ: XXXXXXXXXX-X.
Gegen dieses Schreiben lege ich erneut Widerspruch ein.
Wie bereits mitgeteilt, habe ich die Retour veranlasst, und auch eine Bestätigung bekommen, dass USB Kabel also auch der Drucker am 13.10 und am 19.10.2017 bei Voelkner eingegangen ist, und diese an Klarna weiter gegeben wurde.
Somit ist klar, dass ich keine offenen Posten habe.
Ihr Druckmittel, von mir Geld zu erpressen, und darauf zu bestehen, dass Sie von mit einen Zahlungseingang zu erhalten, ist damit hinfällig.
Zahlungstermin ist der 01.01.2018. Ein komisches Datum dafür, selbst wenn die Zahlung berechtig wäre, würde diese erst 2-3 Tage später eintreffen, wo man auf weitere Forderungen bestehen würde.
Ich gehe davon aus, dass Sie das jetzt verstanden haben, und mir einen schriftliche Bestätigung bis 05.01.2018 zuschicken werden.
Ich möchte eine persönliche Unterschrift haben, da ein maschinelles Schreiben keine Rechtsgültigkeit hat, und ich einen Ansprechpartner da durch haben werde.
Sollte man weiter auf eine Zahlung bestehen, werde ich gerichtliche Schritte einleiten.
Ich gebe Ihnen daher die Gelegenheit, mir bis 05.01.2018 einen Rückruf Ihrer Auslagen schriflich mit zu teilen, da ich ansonsten juristen Schadensanssprüche gelten machen werde.
Der Schadenersatz beginnt ab dem 19.10.2017 und Endet mit dem Gerichtsurteil.
Zum Thema Mahnungen: Ich habe nie etwas schriftliches Erhalten.
Ihre Rechnung setzt sich wie folgt zusammen :
Pos. Artikel Wert:
1 USB Kabel 7,69
2 Versand 4,95
3 Mahnk. 2,40
4 Betrag 15,04
5 Inkasso 54,60
6 Gesambetr. 69,64
Davon ist die Retour bestätigt vom 13.10 & 19.10.2017 mit der Position 1 u. 2. USB Kabel als auch Versand wurden aus meinen Konto raus gebucht.
Bitte setzen Sie vorsichtshalber noch einmal mit Klarna in Verbindung, da ich davon ausgehe, dass es sich hierbei nur um ein Versehen handelt, was sich ggf. mit der angeblichen Mahnung überschnitten hat. Da Klarna AB keine Auskünfte geben möchte, wieso es dazu kam, oder wieso man dort nicht richtig arbeitet, bleibt mir ein Rätsel. Ich habe auch keine E-Mail, Brief oder sonstige Informationen bekommen.
Ich fasse zusammen:
- Ich werde weiterhin keinen Zahlungen leisten.
- Ich erwarte eine schrifliche Stellungsnahme bis 05.01.2018 mit eine persönlichen Signatur Ihrer Mitarbeiter
- Sollte man weiterhin auf die Kosten bestehen, werde ich juristische Schadensansprüche ab dem 19.10.2017 gegen Klarna & COEO Inkasso GmbH gelten machen.
- Meine Anwälte sind darüber informiert worden.
- Weitere Verhandlungen wird es nicht geben.
- Ich werde auch die Medien darüber informieren.
Sollte bis 05.01.2018 keine Bestätigung eingehen, wird ab 06.01.2018 meine Rechtsanwaltskanzlei der Fall übergeben.
Dieses Datum ist bindend, und eine verspätete Anwort werde ich nicht berücksichtigen.
„Mit den falschen anlegen“? Was machen Sie den wenn es hart auf hart kommt..? Sie verschwitzen es dem Mahnbescheid zu widersprechen und der Gläubiger erwirkt den Vollstreckbaren Titel...
Mit „Ey ich hole meine Brüdaz“ werden Sie nicht weit kommen...
"Erlaubt" aber Nicht durchsetzungsfähig da Klarna selbst ein Online bezahldienst ist , ERGO : Wird mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt
(Brauchst Du dazu einen Link dann sag bescheid )
Überweise die Hauptforderung direkt an Klarna plus 2,50 pro Mahnschreiben
Zweckgebunden : (Nur HF plus 2,50 Mahngebühr)
Stell Dich mental auf weitere Post von COEO ein
ICH würde die Forderung schriftlich zurückweisen und die Kontaktaufnahme per Telefon untersagen
Berechtigt sind neben der Hauptforderung die Zinsen, die Kosten für einen Brief (bis maximal 2,50€ für Briefpost) und das war es. Einfach zweckgebunden an den Gläubiger zahlen und das Inkasso ignorieren. Da passiert außer einigen Bettelbriefen normalerweise nichts mehr.
Es gibt zu viele Gründe gegen die Inkassogebühren bei großen Konzernen. Der aller wichtigste: COEO arbeitet für den Gläubiger kostenlos. Das heißt: Die stellen Klarna nie eine Rechnung aus. Bedeutet auch: Es entsteht nie einen Schaden, den der Schuldner wie auch immer bezahlen müsste.
Zweites wichtiges Argument ist der §254 BGB.
Glücklicherweise muss der Gläubiger vor Gericht beweisen, wie der Vertrag zwischen ihm und dem Inkasso aussieht. Nicht umgekehrt.
Nope.
Du hast das Inkassobüro nicht beauftragt, also schuldest du ihm auch kein Geld.
Du schuldest Klarna die 18,90 € und 0,04 € Zinsen.
Du hast jetzt 10 Wochen nicht gezahlt. Und somit vorher bestimmt schon Zahlungserinnerungen und Mahnungen bekommen. Von daher geht das völlig in Ordnung. Kann ja sein, das dir das wirklich, warum auch immer "passiert" ist. Es gibt aber genug Leute, die Versuchen das bewusst, in der HOffunung das ihre Rechnung in dem großen Unternehmen"verschwindet"
Was er sonst machen kann? Hast du schon mal von einem "Mahnbescheid" gehört?
Das alles ist kein Grund für mutwillige Kostentreiberei durch den Gläubiger.
Was soll er denn sonst machen? Ihm Schläger auf den Hals hetzen das er endlich zahlt? Die "Geldeintreiber" machen ihren Job ja auch nicht umsonst. Es muss ja keiner so weit kommen lassen. Üblich sind ja oft eine Mahnung und dann noch ein oder 2 Zahleungsaufforderungen. Mehr als genug um zu reagieren.
Der Gläubiger kann einfach einen Mahnbescheid beantragen. Dafür braucht er weder Inkassofirma noch Anwalt - das kann ein normaler dafür bevollmächtigter Sachbearbeiter in wenigen Minuten erledigen.
Danach einen Vollstreckungsbescheid und mit dem wird kein Schläger, sondern ein Gerichtsvollzieher losgeschickt.
Das ist für alle Beteiligten die günstigste Variante.
Wenn beim Schuldner nichts zu holen ist, hilft auch keine Inkassofirma.
Wenn der Schuldner nur zahlungsunwillig ist und dem Mahnbescheid widerspricht, hilft ein Anwalt. Der darf dann auch seine Gebühren beim Schuldner eintrebein.
Was soll er denn sonst machen?
Den rechtlich vorgesehenen Weg einschlagen: gerichtlicher Mahnbescheid und dann den Gerichtsvollzieher. Dieser Weg ist grundsätzlich billiger als das Einschalten eines Inkassobüros und die Kosten müssen dann auch, da es die kostengünstigste Möglichkeit ist, vom Gläubiger erstattet werden. Sogar wenn der Gläubiger ein Inkasso mit dem Mahnbescheid beauftragt (selbiges bekommt dann 25€). Alles, was den gerichtlichen Weg beschreitet, ist zielführend...
Die "Geldeintreiber" machen ihren Job ja auch nicht umsonst.
Völlig unwichtig. mit deinem Argument dürfte er Dieter Bohlen einschalten und der Schuldner muss dessen tagespauschale bezahlen. Wie du an der Überspitzung siehst, ist dieses Argument Blödsinn.
Üblich sind ja oft eine Mahnung und dann noch ein oder 2 Zahleungsaufforderungen. Mehr als genug um zu reagieren.
Richtig. Und deswegen ist jede weitere Mahnung aus rechtlicher Sicht zu 100% überflüssig. Ob da nun Inkassobüro über der Mahnung steht oder nicht ändert nichts dran, dass es zu 100% überflüssig ist.
Kann man irgendwo nachweisen, dass COEO für Klarna kostenlos arbeitet? Ich habe sogar zwei Forderungen von COEO (beide von Klarna, 2 Spotify-Monate...), und sehe es gar nicht ein, 110 € für zwei Briefchen zu überweisen...